…der Steuerumgehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (im Folgenden: DBA-USA) dürfen Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige natürliche Person oder an einen Staatsbürger der Vereinigten Staaten geleistet werden…
…4 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem der beiden Staaten ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. Artikel 20 Öffentlicher Dienst und Sozialversicherung (4) Ungeachtet der Absätze 2 und 3 dürfen Ruhegehälter und andere Zahlungen…
…einschließlich Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleitungen auszahle, in diesem Staate besteuert werden. Dies gelte auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen…
…Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, dürfen in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen…
…Ruhegehälter, die ein Vertragstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, dürfen in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen…
…Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, dürfen in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen…
…der Gemeinde, dem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht wurden und 2. dass die Zahler der Vergütungen bzw. der Ruhegehälter auch dem genannten Kreis zugehören [siehe dazu auch Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1 Z 19 Rz 82 (Stand 1.1…
…Schweiz haben, gelten als wirtschaftlich zugehörige Steuerpflichtige. Dies ua. wenn sie Pensionen, Ruhegehälter oder andere Leistungen erhalten, die aufgrund eines früheren öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses von einem Arbeitgeber oder einer Vorsorgeeinrichtung mit Sitz in der Schweiz ausgerichtet werden (vgl. Art. 5 Abs. 1 lit. d des…
…August 2000 sei. Die Besteuerung von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen regle dieses Abkommen in seinem Artikel 18. Danach dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus einem anderen Vertragsstaat erhalte, nur in dem erstgenannten Staat (Ansässigkeitsstaat) besteuert…
…Ruhegehälter, die ein Vertragstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, dürfen in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen…
…der Gemeinde, dem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts erbracht wurden und 2. dass die Zahler der Vergütungen bzw. der Ruhegehälter auch dem genannten Kreis zugehören [siehe dazu auch Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1 Z 19 Rz 82 (Stand 1.1…
…von Bediensteten anderer „Offizieller ausländischer Behörden“ sind nur nach Maßgabe des Art. 19 DBA in Österreich steuerfrei, also dann, wenn Vergütungen unmittelbar von der Föderativen Republik Brasilien, einer ihrer Gebietskörperschaften oder aus einem von Ihnen errichteten Sondervermögen für an Brasilien in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachte…
…diesen Rückzahlungsantrag mit der Begründung ab, dass gemäß Art 17 Abs. 2 DBA-Bulgarien für Ruhegehälter, die auf Grund eines öffentlichen Pensionsplanes im Rahmen des Sozialversicherungssystems geleistet werden, eine Rückerstattung der Lohnsteuer nicht erfolgen könne. Mit dieser Bestimmung werde für die Pensionen aus der gesetzlichen…
…Ruhegehälter, die ein Vertragstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, dürfen in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen…
…sofern - so wie auch im Beschwerdefall - Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz (öffentliche Bezüge) nicht zur Anwendung kommt, Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen im Sinne des Art. 18 DBA-Schweiz dar und kommt das Besteuerungsrecht diesbezüglich daher ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat, im Beschwerdefall sohin Österreich zu (vgl…
…18 DBA-Liechtenstein grundsätzlich nur im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Eine gesonderte Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein für Bezüge und Ruhegehälter öffentlich Bediensteter vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt…
…Der Staat des Arbeitsortes ist jedoch berechtigt, von den erwähnten Einkünften eine Steuer von höchstens vier vom Hundert im Abzugsweg an der Quelle zu erheben. Artikel 19 ÖFFENTLICHER DIENST (1) Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus…
…Im vorliegenden Fall überwiege das öffentliche Interesse an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse aus Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen könnten nicht als geringfügig angesehen werden. Mit Einkommensteuerbescheid 2012 vom 26.7.2018 wurden unter anderem ausländische Einkünfte in Höhe von 4.100,00 €…
…Verwaltungsgerichtshofes zu Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein anzuwenden. Während mit anderen Staaten abgeschlossene Abkommensbestimmungen, wie etwa Art. 19 DBA-Deutschland, an „andere juristische Personen des öffentlichen Rechts“ geleistete Dienste und von diesen dafür gezahlte Vergütungen umfassten, sei dies bei Art. 19 Abs. 1 DBA…
…nicht geschehen. Das 2. Zusatzprotokoll ändert nichts an der Tatsache, dass das DBA-Liechtenstein andere öffentlich rechtliche Körperschaften als die Vertragsstaaten und die Gebietskörperschaften nicht in die Kassenstaatsregel aufgenommen hat. Die Wendung „jedenfalls“ ist daher nach Ansicht des Gerichtes lediglich als Klarstellung zu verstehen, dass…