…BAO8 § 167 Tz 8). Die Bf. hat im gesamten Verfahren lediglich einen Zufluss im Jahr 2014 ausgeschlossen, ohne jedoch eine alternative Möglichkeit darzulegen oder glaubhaft zu machen. Trotz Aufforderung wurden die Rechnungen Nr. 14.05 und Nr. 14.06 nicht vorgelegt. Ihre Existenz dem Grunde…
…aus der Sicht der Prüferin auf derjenigen Datengrundlage basierte, die mangels vollständiger Aufzeichnungen den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen am ehesten entsprach. Der Umstand, dass alternative Berechnungen denkbar wären, bedeutet nicht, dass die Schätzung die geforderte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit verfehlt. Im Gegenteil stützt die Gesamtheit der Beweismittel …
…Hauses zumindest für die Streitjahre ungewiss,dennoch ist wahrscheinlich, dass Liebhaberei bei der Betätigung des Bf. beim A-Haus vorliegt. Für diese Sachverhaltsvariante sprachen die Angaben des Bf., wonach sich während der Sanierungsarbeiten ein noch höherer Sanierungsbedarf als ursprünglich angenommen herausgestellt hätte. Da der Bf…
…unerheblich sei.Mit seiner Unterschrift habe der Bf. sich mit der Kostenübernahme hinsichtlich des Einsatzes für einverstanden erklärt. Alternativ hätte der Bf. auch eine Abschleppfirma verständigen können, bei welcher aber ebenfalls Kosten entstanden wären. Dem Ersuchen der Behörde um Rückmeldung für den Fall,dass die…
…von gerechtem Spruch. Einer Besteuerung oder deren Eintreibung seien ausnahmslos reale, nicht davon abweichende, alternativ mögliche - eben fiktive - Sachverhalte zugrunde zu legen. Naturgemäß könne die mit der Entscheidung betraute Person (beispielsweise Steuerprüfer, Finanzrichter) die historische und zu beurteilende Sachlage mangels Teilnahme nicht kennen. Sachaufklärung sei…
…gehabt hatte, dass Einkünfte aus ausländischen Kapitalvermögen in Österreich stets zu den steuerpflichtigen Einkünften gehört hatten und damit dem österreichischen Finanzamt stets offen zu legen waren. Die Sachverhaltsvariante, wonach ordnungsgemäß ausgefüllte Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2006 aufgrund eines Rechtsirrtums des Bf. nicht abgegeben…
… 2 Abs. 2 EStG nicht unterstellt werden dürfte. Es werden daher beide Aspekte alternativ nebeneinander gestellt und wird das FA bei Bedarf über Auftrag des BFG weitere Ermittlungen führen und Fragen beantworten. Der Richter fasst den Beschluss, dass die Verhandlung vertagt und dem Finanzamt…
- Dem Gleichheitssatz wohnt ein Sachlichkeitsgebot inne (zB VfSlg 7.182/1973; 8.328/1978; 9094/1981; 10.692/1985; 13.011/1992; 17.414/2004; 18.747 /2009): Maßgebend ist alleine der objektive Gehalt der Regelung (zB VfSlg 10.365/1985), während Absichten, Motive oder…
Über Befragen, ob ***7*** in die Verhandlungen über die Veräußerung der Anteile an die ***21***-Gruppe eingebunden war, wurde als Antwort protokolliert: "Weder ich noch die ***Bf.***-Brüder waren an diesen Verhandlungen eingebunden. ***Bf.*** war ansonsten für mich als Manager oder Geschäftsführer tätig und zwar…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 07.06.2013, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens Umsatzsteuer 2008 und Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
…sich daher nur um ein Redaktionsversehen handeln. Dem ist aber nicht so. In der für den Realteilungsvertrag vom 22.10.2014 anzuwendenden Rechtslage des GrEStG idF des BGBl. I Nr. 36/2014 ist die Bemessungsgrundlage alternativ gem. § 4 Abs. 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die Beschwerde vom 7. April 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 6. März 2017, Zahl: aa…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache Ltd, (Bf.) vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts- Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 21.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24.05.2016…
…ist stets Rekonstruktion eines fremden historischen Geschehens (Kühne, Strafprozessrecht Rz 751). Das gilt auch in Abgabensachen: Der Besteuerung sind ausnahmslos reale, nicht davon abweichende, alternativ möglich, eben fiktive Sachverhalte zugrunde zu legen (zB VwGH 12.01.1993, 88/14/0077-0079; VwGH 19.10.1999…
- in dem Fall - wovon auszugehen sei - eine richtlinienkonforme Auslegung des § 21 Abs. 1 lit. 5 MinStG scheitert, die Norm unangewendet zu bleiben habe, weil sie als Beschwerdeführerin national so zu stellen sei, wie nach Art. 33 der SystemRL, wonach sie als Steuerschuldnerin ausscheide. V) Ausführungen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***10***, vertreten durch ***2*** ***4***, ebendort, als Erwachsenenvertreter, diese vertreten durch Mag. Christian Hirsch, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 28, vom 8.6.2021 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch StV, über die Beschwerde vom 4.8.2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA FFFF vom 1.7.2018 über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Feststellung von Einkünften gem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der fortgesetzten Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die als Beschwerde zu wertende Berufung vom 15. April 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 14. März…
Ritz/Koran, BAO8 ,§ 303 BAO, Rz 47b führen weiters aus: Zu der Judikatur des VwGH nehmen Predota/Rzeszut (in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO, § 303 Rz 37) ua wie folgt Stellung: "In der Praxis wird an der höchstgerichtlichen Rsp kaum ein Weg vorbeiführen, allerdings erscheint es…
Die großzügige und von den Übereinkommen vorgegebene Regelung des Gesetzgebers in § 79 KFG 1967 erscheint auch unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, dass es sich nach der Terminologie des KFG 1967 um Fahrzeuge ohne Standort im Inland handelt und diese grundsätzlich im Staat ihres Standortes (ihrer überwiegenden…