…einem alleinstehenden Arbeitnehmer Aufwendungen für Heimfahrten nur dann berücksichtigt werden könnten, wenn dieser in seinem Heimatort eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Haus besitze. Daher stellten die Kosten für Fahrten zum Wohnsitz der Eltern der Beschwerdeführerin keine Werbungskosten dar. Gegen diesen Einkommensteuerbescheid hat die Steuerpflichtige…
…sei, könne auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger ohne Kind einen Familienwohnsitz haben. Dies sei jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (z.B. Eltern, Freunde) habe. Voraussetzung wäre, dass der alleinstehende Steuerpflichtige an diesem Heimatort über eine Wohnung verfüge. Er verfüge über eine Wohnung…
…außer Acht gelassen, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, somit diese nicht berücksichtigt werden. Gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften können Familienheimfahrtkosten auf Dauer abgesetzt werden, falls gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen eintreten. Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger ohne Kind iSd § 106 Abs. 1 kann einen Familienwohnsitz haben. Dies ist jener…
…ableitbar. Zwar wären nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl VwGH vom 22. September 1987, 87/14/0066) auch einem alleinstehenden Steuerpflichtigen Aufwendungen für Heimfahrten in gewissen Zeitabständen zuzubilligen, sofern diese etwa dazu dienten die eigene Wohnung zu besuchen, um dort nach dem Rechten zu sehen…
…Warmwasser: Fernwärme. Das FAÖ wies die Beschwerde am 16.9.2024 mit einer Beschwerdevorentscheidung (BVE) als unbegründet ab und begründete dies im Wesentlichen mit dem Nichtvorliegen einer eigenen Wohnung am behaupteten Hauptwohnsitz. Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger könne einen anzuerkennenden Familienwohnsitz haben. Dies setzte aber voraus…
…wo 1. ein in (Ehe)Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder 2. ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs 2) hat. Gemäß § 4 Abs 2 der Pendlerverordnung hat der Steuerpflichtige einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung…
…Familienheimfahrten wird festgehalten: Ein Familienwohnsitz liegt dort vor, wo 1. ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder 2. ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Laut zentralem Melderegister sind Sie seit 04.04.2013…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt verweigerte die Berücksichtigung dieser Werbungskosten und führte begründend aus, dass einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unter den im Gesetz angeführten Voraussetzungen Familienheimfahrten nur für maximal 6 Monate zustehen würden. Da der Bf bereits seit 4.8.2015 in Österreich beschäftigt sei…
…Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Eltern, Freunde) hat. Begründet ein allein stehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist besonders…
…vor, so können Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten nur vorübergehend als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als vorübergehend wird bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen ein Zeitraum von sechs Monaten angesehen werden können. Die geltend gemachten Familienheimfahrten und Kosten der doppelten Haushaltsführung konnten daher nicht anerkannt werden…
…Kosten der doppelten Haushaltsführung der Familienwohnsitz in Z behauptet werde. Der Familienwohnsitz liege dort, wo ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand habe (Rz 343 LStR). Er lebe…
…weder die Kosten für die doppelte Haushaltsführung, noch die Kosten für die Familienheimfahrten und stellte fest, dass ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit ständig wechselnden weit entfernten auswärtigen Tätigkeiten, und wenn er am Arbeitsort nur über eine Schlafstelle (Hauptwohnsitz Eltern) verfüge, die Kosten für monatliche Heimfahrten für…
…Jahr 2014 mit der Begründung ab, dass er als alleinstehender Steuerpflichtiger Kosten für FhF nur innerhalb der ersten sechs Monate geltend machen könnte. Mit Schreiben vom 23.08.2016 stellte der Bf den Antrag auf nochmalige Zusendung des Einkommensteuerbescheides 2014, da er ihn nicht erhalten…
…dass er seit 2013 in Salzburg bei der Firma beschäftigt wäre und als alleinstehender Steuerpflichtiger Kosten für FhF und doppelte Haushaltsführung nur innerhalb der ersten sechs Monate geltend machen könnte Am 10.11.2017 erhob der Bf das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2016…
…ob sie mitübersiedelt werden kann. Andere Gründe für eine (dauernde) Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes wurden nicht genannt. Liegt jedoch kein Grund für eine dauernde Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes eines (alleinstehenden) Steuerpflichtigen vor, ist die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nur für einen Übergangszeitraum…
…27.2.2008, 2005/13/0037). Auch ein allein stehender Steuerpflichtiger kann einen „Familienwohnsitz“ haben. Dies ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (Eltern, Freunde) hat. Begründet ein allein stehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist besonders zu prüfen, ob nicht entweder…
…dagegen im Wesentlichen vor, dass sein Dienstort in K (K) in NÖ 181 km vom Familienwohnsitz in A entfernt sei (Fahrzeit mindestens zwei Stunden). Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger ohne Kind könne einen Familienwohnsitz haben, welcher eben dort liege, wo er seine engsten persönlichen Beziehungen und…
…Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich. Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger ohne Kind kann einen Familienwohnsitz haben. Das ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige an diesem Heimatort über eine eigene Wohnung verfügt. Das Pendlerpauschale für die Fahrten…
…12.099,71 € eine Abgabengutschrift von 230,00 € fest: Als Familienwohnsitz gelte jener Ort, an dem - ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder - ein Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner oder - ein alleinstehender Steuerpflichtiger mit einem minderjährigen Kind iSd § 106 Abs…
…wo 1. ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder 2. ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs 2) hat. Gemäß § 4 Abs 2 Pendlerverordnung hat der Steuerpflichtige "einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung…