…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang A. Bekanntgabe eines abweichenden Zahlungsempfängers, Rückforderungsbescheid Der Beschwerdeführer hat ab August 2020 für die Kinder ***Kind 1*** und ***Kind 2*** (zum damaligen Zeitpunkt die Stieftöchter des Beschwerdeführers) die Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag bezogen. Am 22.07.2022 wurde von der…
…sei ***3***, ***4***. Bankverbindung sei IBAN AT***22***. Die Felder "Vertreter" und "Abweichender Zahlungsempfänger" sind leer. Es werde ab Jänner 2013 "unbefristete Verlängerung erhöhte Familienbeihilfe" für das Kind ***5***-***6*** ***2*** beantragt. Das Kind sei Pflegekind des Antragstellers, der Unterhalt werde überwiegend vom Antragsteller getragen…
…Leistungen (Abs 1), garantiert dem österreichischen Staatsbürger die Abgeltung von Kinderlasten in der Höhe der österreichischen Familienbeihilfe, allenfalls als Unterschiedsbetrag zwischen ausländischer und inländischer Familienleistung (Abs 2 und 3) und sieht ein vom Inlandssachverhalt abweichendes Prozedere (Abs 4) vor. Um einen Konflikt von § 4 Abs…
…Datum 2.2.2022 den Einkommensteuerbescheid 2016 vom 11.9.2017 gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 auf und erließ den nun gegenständlichen Einkommensteuerbescheid 2016 am 2.2.2022. Abweichend zur Erklärung wurden darin Sonderausgaben gem. § 18 EStG 1988 (Topf-Sonderausgaben) auf Basis der Aufwendungen…
…erfüllt [Anmerkung - eingetragen in der genannten Liste ist lediglich World Vision Österreich mit einer Adresse in Wien; abweichender Spendenempfänger im konkreten Fall ist allerdings World Vision Deutschland e.V. mit einer Adresse in Friedrichsdorf]. Da die Spendenempfänger zum Zeitpunkt der Zuwendung nicht in der genannten…
…einer Vermögensminderung führen. Die Angehörige, Frau B*****, bezieht für sich selbst Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung. Diese wird direkt an Ihre Gattin (als abweichende/bevollmächtigte Zahlungsempfängerin) ausbezahlt und daraus der Kostenbeitrag an die Lebenshilfe geleistet. Da Fr. B***** Beihilfenbezieher ist, stammt der Kostenbeitrag folglich auch aus…
…Bf. mit Wirkung ab 1. Juli 2010. Die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag wurden der Bf. seit dem Jahr 2006 vom Finanzamt als "abweichende Zahlungsempfängerin" auf deren Konto überwiesen. Auf den Anspruch auf Familienbeihilfe hatte die Bf. seinerzeit zugunsten ihres damaligen Ehegatten verzichtet. Als die Bf.…
…die Ehegattin des Bf als Sachwalterin und abweichende Zahlungsempfängerin, aber aus dem eigenen Einkommen der besachwalterten Schwester, an die Lebenshilfe weitergeleitet wird. Es ist gleichgültig, ob die erhöhte Familienbeihilfe an die behinderte Person selbst oder an die Sachwalterin als abweichende und bevollmächtigte Zahlungsempfängerin ausbezahlt wird…
…Ermittlungsverfahrens noch erheblich (Entfall der Schriftlichkeitsklausel und Verwendung unverbindlicher bzw. ungenauer Formulierungen im unterfertigten "Vertriebsvertrag" vom 1.Juli 2007; wiederholter Verweis auf eine abweichende Vertragspraxis auf Basis nur mündlich getroffener Vereinbarungen; keine Vorlage des verbindlich vereinbarten Anstellungsvertrages zum 1.1.2009, stattdessen Vorlage eines unverbindlichen…
…Begründung falsch anachronistisch, kein schuldhafter Verzug. Säumnisbescheid gründet auf Bescheid ohne Rechtskraft. Der Bescheid gründet auf einem USt-Vorbescheid 2013, welche erst 20140617 (von der Buchhaltung grob abweichende) UST für dieses Jahr neu festsetzen will. Eine Jahreserklärung 2013 gibt es noch nicht. Wir mussten wegen…
…Ermittlungsverfahrens noch erheblich (Entfall der Schriftlichkeitsklausel und Verwendung unverbindlicher bzw. ungenauer Formulierungen im unterfertigten "Vertriebsvertrag" vom 1.Juli 2007; wiederholter Verweis auf eine abweichende Vertragspraxis auf Basis nur mündlich getroffener Vereinbarungen; keine Vorlage des verbindlich vereinbarten "Anstellungsvertrages" zum 1.1.2009, stattdessen Vorlage eines unverbindlichen…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Unternehmensgegenstand der nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr jeweils vom 1.9.2014 bis 31.08.2015 und vom 1.9.2015 bis 31.08.2016 bilanzierenden Beschwerdeführerin (kurz Bf.) ist der Handel mit ***4***, zunächst am Standort ***3***…
…wurde hinsichtlich der Beschwerde gegen den Umsatzsteuerbescheid 2014 mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 14.5.2021, RV/7100344/2019, den streitgegenständlichen Rechnungen des Zahlungsempfängers die rechtliche Qualität betreffend Umsatzsteuer abgesprochen und erkannt, dass der Vorsteuerabzug zu Recht nicht besteht. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…gesamten Bereich des Einkommensteuergesetzes geltenden - Zweckbestimmung darin, dass Einnahmen und Ausgaben nach dem tatsächlich erfolgten Zu- bzw. Abfließen als vereinnahmt oder verausgabt gelten (ausgenommen die in der zitierten Norm angeführten abweichenden Bestimmungen, die hier nicht zutreffen). In diesem Zusammenhang ist daher der Zeitpunkt der Leistungserbringung…
…Versicherungs-prämien und –beiträge (KZ 455) im Ausmaß von € 204,00 sowie, unter der KZ 458, für Beiträge an gesetzliche anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften einen Betrag von € 1.200,00 geltend gemacht. Hinsichtlich des von der Erklärung abweichenden Bescheidspruches [§ 93 Abs. 1 lit…
…aufgefordert, Nachweise mitzubringen, "dass es sich bei den Zahlungsempfängern tatsächlich um Opfer einer Naturkatastrophe handelt („Flutopfer“)". X. Im Zuge des Erörterungstermins vom 17. Februar 2016 erläuterte der steuerliche Vertreter des Bf. ausführlich den Spendenvorgang (finanzielle Unterstützung von Flutopfern unter Zurhilfenahme vertrauenswürdiger Personen vor Ort) bzw…
…in Rechnung stellenden Unternehmen nachzuweisen. Es bestünden erhebliche Zweifel daran, dass diese Unternehmen tatsächlich als Leistungserbringer bzw. Zahlungsempfänger fungiert hätten. Weiters werde unter Berufung auf § 162 BAO vorgebracht, dass der Beschwerdeführer seiner Verpflichtung zur genauen Empfängerbenennung nicht ausreichend nachgekommen sei. Eine bloß formale Nennung von…
…von den im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführern entgegengenommen, sondern von Personen, deren Identität von der beschwerdeführenden Partei nicht dokumentiert wurde. Die beschwerdeführende Partei konnte weder die Identität der tatsächlichen Zahlungsempfänger noch deren Inkassoberechtigung nachweisen. Auf den Zahlungsbestätigungen befanden sich Unterschriften, die teilweise nicht mit den im…
…die Höhe betreffend enthalten. Gemäß § 5 Abs 1 EStG seien die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung grundsätzlich auch für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich, ausgenommen das EStG sehe zwingende abweichende Regelungen vor. Mehraufwendungen seien solche Aufwendungen, welche nach und aufgrund des entschädigten Ereignisses erwachsen. Solche würden jedoch…
…die belangte Behörde aus, der Bf. habe die im Zusammenhang mit diesen Reinigungskosten vorgelegten Rechnungen offenbar nachgeschrieben; teilweise die (angeblichen) Zahlungsempfänger nachträglich ausgetauscht und diesbezüglich auch rückdatierte Belege vorgelegt. Es liege insoweit ein zur Schätzung berechtigender Mangel der Aufzeichnungen des Bf. vor, weshalb anstelle der…