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BFG RV/5300025/2017Abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht hinsichtlich nichtselbständiger, aus einer Lehrtätigkeit bezogener Einkünfte
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2018

…ff EStG 1988 bzw. allenfalls aus weiteren abgabenrechtlichen Bestimmungen (so etwa wohl auch – bei Ausstellung einer Mitteilung an den Leistungserbringer iSd § 3 Abs. 3 der VO BGBl II 417/2001 iVm § 109a EStG 1988 – gemäß § 4 der genannten VO) ergebenden, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht. Eine derartige…

BFG RV/5300016/2016Bestimmung zur Verletzung einer zollrechtlichen Wahrheitspflicht im Hinblick auf Wertangaben bei der Ausfuhr durch falsche Rechnungsangaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.11.2018Teil 1/2

…der Kommission vom 2. Juli 1993, ABl. Nr. L 253, idgF. (ZK-DVO), jeweils eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt wurde, und dadurch jeweils (als Bestimmungstäter) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §§ 51 Abs. 1 lit. a iVm 11 1. Fall FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren…

BFG RV/3300010/2022Ein Beschuldigter, welcher Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung er verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 2/2

…Abgabenpflicht bzw. des Umfanges der Abgabenpflicht ermöglichen müssen (VwGH 15.6.1962, 280/62). Täter, Tathandlung und "Tatobjekt" a. In erster Linie trifft eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht den Abgabepflichtigen. Wer Abgabepflichtiger im Sinn des FinStrG ist, ergibt sich aus § 77 Abs. 1 BAO…

BFG RV/3300006/2022Eine Beschuldigte, welche Abgabenerklärungen für sich sowie betreffend Unternehmen, für deren Gebarung sie verantwortlich zeichnet, nicht oder nicht rechtzeitig einreicht, verwirklicht bei entsprechendem Vorsatz das Finanzvergehen des § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.09.2025Teil 1/2

…von ihr nicht genutzten, ihr jedoch bewussten Frist eine bestimmte abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht durch sie verletzt und in der Folge dadurch das Finanzvergehen in den Tatbestandsvarianten Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeigepflicht sowie Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht verwirklicht wird. Die Beschuldigte hat sich…

BFG RV/6300001/2019Abgabenhinterziehungen eines Geschäftsmannes unter Verwendung diverser GmbHs; zuletzt mittels steuerlich nicht erfasster Fahrzeugverkäufe; Ausmessung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe; Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2019Teil 1/2

…Unrecht oder zu hoch geltend gemacht wurde. 6. Statt einer Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG machte sich eine derartige Person einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn er (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im…

BFG RV/2300008/2017Einnahmen aus Straftaten, Grenze des grob fahrlässigen Verhaltens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.10.2019Teil 1/2

…verhängen.“ Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, wer die im …

BFG RV/5300013/20111. Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen eines KFZ-Händlers, welcher mehrfach seine Betriebsaufgabe vortäuscht, tatsächlich aber weiterhin Umsätze und Erlöse aus dem Vertrieb von Selbstbau-Sets und Ersatzteilen einer britischen Automarke erzielt; 2. Berechnung der Umsätze und Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.08.2014Teil 1/2

…33 Abs. 1 FinStrG ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. Abgabepflichtiger vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine Tat dann versucht ist…

BFG RV/3300006/2017Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG - keine Doppelbestrafung wegen zuvor festgesetzter Verspätungszuschläge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2017

…vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Gemäß § 119 Abs. 1 BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß…

BFG RV/5300024/2014Hinterziehung von Umsatzsteuer durch die vorsätzliche Verschweigung steuerpflichtiger Umsätze und Finanzordnungswidrigkeit durch die vorsätzliche Verschweigung weiterer gewerblicher Einnahmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2016

…Mit dem genannten Erkenntnis wurde der Bf. für schuldig erkannt, als Abgabepflichtiger im bezeichneten Finanzamtsbereich bedingt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht für das Veranlagungsjahr 2012 eine Abgabenhinterziehung an Umsatzsteuer iHv. € 1.914,75 und an Einkommensteuer iHv. € 463,00…

BFG RV/7300026/2020Nichtversteuerung von Geschäftsführerhonoraren - entschuldbarar Irrtum geltend gemacht.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.08.2020

…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, er habe vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben, nämlich an Einkommensteuer 2017 in Höhe von € 19.111,00 bewirkt zu haben. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG…

BFG RV/3300005/2017Grob fahrlässige Abgabenverkürzung bei wiederholt unrichtiger Geltendmachung von Kfz-Aufwand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2017

…durch die unrichtige Erfassung von Geschäftsvorfällen in den steuerlichen Aufzeichnungen und in der Folge durch die Abgabe unrichtiger Steuererklärungen vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer von € 2.159,04 und an Einkommensteuer von € 5.690,79 bewirkt…

BFG RV/4300006/2015Betriebsberater für Waldbewirtschaftung, seine Abgaben vermeidend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.02.2018

… 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkte, indem sie beispielsweise im Falle der Kenntnis des Fiskus vom Abgabenanspruch - der Umstand, dass für ein Veranlagungsjahr…

BFG RV/7300038/20171. Nichtabgabe der Steuererklärungen über einen längeren Zeitraum mit der Konsequenz von regelmäßigen Schätzungen durch die Abgabenbehörde 2. Vorliegen eines Verkürzungsvorsatzes und somit einer versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG in Abrede gestellt 3. Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit dem Einwand, keinen auf endgültige Abgabenvermeidung gerichteten Vorsatz gehabt zu haben, bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.11.2017

…abgeändert: N.N. ist schuldig, er hat a) vorsätzlich dadurch, dass er trotz Erinnerungen der Abgabenbehörde die Umsatzsteuererklärungen 2007-2014 nicht abgegeben hat, eine abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt und hiermit das Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß § 33…

BFG RV/5300025/2013vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungspflicht durch verspätete Einreichung von abverlangten Jahreserklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2014

…lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer ohne dadurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich u. a. eine abgabenrechtliche Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. §§ 119 und 133 Abs. 1 BAO zufolge sind in den vom Abgabepflichtigen nach den einzelnen Abgabenvorschriften, so z…

BFG RV/5300027/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Verletzung der Verpflichtung zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, Registrierkassa erst im Mai 2019 registriert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2023Teil 1/2

…vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge…

BFG RV/7300018/2022Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite mit dem Verweis auf mangelnden Vorsatz in Bezug auf die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.12.2022Teil 1/2

…Beschuldigte B.C. wurde vom Spruchsenat für schuldig gesprochen, vorsätzlich eine abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt zu haben, indem Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate 05-08/2019 nicht abgegeben wurden. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite sieht der Spruchsenat zumindest bedingten Vorsatz als gegeben. Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 FinStrG…

BFG RV/7300002/2022Rücktritt vom Versuch durch Abgabe einer verspäteten - inhaltlich richtigen - Einkommensteuererklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.04.2022

… 34 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, sie habe grob fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2015 i.H.v. € 1.271,71 Umsatzsteuer 2016 i.H.v. € 3.067,85 Umsatzsteuer 2017 i.H.v…

BFG RV/2300012/2020Abgabenhinterziehungen, Selbstanzeige, strafaufhebende Wirkung nur bei Erfüllung der Entrichtungspflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021

…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften…

BFG RV/5300038/2018Teilweise gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen einer Gastwirtin im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/3

… 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkte, indem sie beispielsweise im Falle der Kenntnis des Fiskus vom Abgabenanspruch - der Umstand, dass für ein Veranlagungsjahr…

BFG RV/4300001/2017Manisch-depressive Verstimmung im Tatzeitraum als Milderungsgrund; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.02.2018

…ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet wurden. Statt einer Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG machte sich eine derartige Person einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, wenn sie (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung der diesbezüglichen abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im…