Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
…belangte Behörde mit, dies bedeute, dass zu der genannten Geschäftszahl keine offenen Forderungen mehr bestünden und keine weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt würden. Über die Beschwerde wurde erwogen Sachverhalt Das der Vollstreckung zu Grunde liegende Erkenntnis des BFG vom 25.10.2022, RV/7500081/2022, ist an…
…werden, wobei seiner Frau das alleinige Wahlrecht für die Anlageform zustehe. Die Beträge sind bis zur Rechtskraft der Scheidung zu zahlen. Auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde verzichtet. Nachehelicher Unterhalt ,Punkt V. :Für die Zeit nach einer etwaigen Scheidung unserer Ehe verzichten die Eheleute gegenseitig auf Unterhalt, auch…
…negativen Zahlungsprognose sind die Negativmerkmale der Art nach in harte und weiche Negativmerkmale zu unterteilen. Harte Negativdaten sind beweiskräftige Angaben über die Bonität des Betroffenen mit dem Hauptmerkmal "gerichtliche Bestätigung" (z.B.: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, ein rechtskräftiges Urteil)…
…diesem Grund und aufgrund des Zahlungsverbotes der Bf. an die MT sowie der mit Vergleich vom 27.1.2011 aufgehobenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen habe aus Sicht der AP keine Notwendigkeit mehr bestanden die W-GmbH-D als Zahlstelle zu haben. Die AP zweifelte auch das Vorbringen der…
…Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld Die von der belangten Behörde behaupteten Abgabenschuldigkeiten seien nicht uneinbringlich. Die Uneinbringlichkeit setze voraus, dass Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners oder seiner Mitverpflichteten erfolglos gewesen seien oder voraussichtlich erfolglos sein würden (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO8, …
…2012, 2008/13/0241; vgl. Doralt/Mayr, EStG14, § 6 Tz 209). Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind keine Voraussetzung für die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schon aus anderen Umständen erweist. Bloß vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners berechtigen nicht zu einer Wertberichtigung (vgl. Doralt/Mayr, EStG14, …
…Masse gehörigen Gegenstands (zur Massezugehörigkeit s. Rz 25 ff) maßgeblich beeinflussen können (ähnlich Lüke, ZZP 111 [1998] 312 ff). Hierher gehören jedenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners (sowohl zur Sicherstellung als auch zur Befriedigung; aA Herchen, Übereinkommen 215, der nur auf Befriedigung gerichtete Exekutionsverfahren…
…1999, 96/13/0206). Für die Bewertung von Beteiligungen sind die Umstände am Bilanzstichtag maßgebend, wobei die bessere Kenntnis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung zu berücksichtigen ist. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind keine Voraussetzung für eine Abschreibung uneinbringlicher Forderungen, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schon aus anderen Umständen…
…Masse gehörigen Gegenstands (zur Massezugehörigkeit s. Rz 25 ff) maßgeblich beeinflussen können (ähnlich Lüke, ZZP 111 [1998] 312 ff). Hierher gehören jedenfalls Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Schuldners (sowohl zur Sicherstellung als auch zur Befriedigung; aA Herchen, Übereinkommen 215, der nur auf Befriedigung gerichtete Exekutionsverfahren…
…ergibt sich auch keine Pattsituation, wie der Beschwerdegegner in der Beschwerdevorentscheidung meint. Denn während des Insolvenzverfahrens sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Insolvenzgläubigern gemäß § 89 InsO ohnehin unzulässig. Schließt sich an das Insolvenzverfahren auch noch ein Verfahren - wie vorliegend - über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, gilt dies gemäß …
…13/0241; vgl. Doralt/Mayr, EStG 14 , § 6 Tz 209). Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind keine Voraussetzung für die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schon aus anderen Umständen erweist. Bloß vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners berechtigen nicht zu einer Wertberichtigung (vgl. Doralt/Mayr, EStG 14 , …
…vgl. Doralt/Mayr, EStG 14 , § 6 Tz 209). Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind keine Voraussetzung für die Abschreibung uneinbringlicher Forderungen, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners schon aus anderen Umständen erweist. Dabei erscheint eine volle Wertberichtigung einer Forderung jedenfalls ungerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige nicht wegen Uneinbringlichkeit der Forderung…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache S., geb. xxx, whft. Adr.1 , über die Beschwerde des Insolvenzverwalters RA, Rechtsanwalt, Adr.2, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. zur Maßnahmenbeschwerde vom 25.10.2016 der Bf., vertreten durch Vertreter, wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe des Finanzamt Baden Mödling durch Vollstreckungshandlungen am 24.10.2016, den Beschluss gefasst: Die Maßnahmenbeschwerde wird als…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der behaupteten Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch das Finanzamt Österreich, durch Pfändung von Bankkonten der beschwerdeführenden Partei, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde wird gemäß § 283…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die am 22.07.2019 eingebrachte Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 16.07.2019, GZ. GZ, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, 07.11.2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden wie der Vollzug einer einstweiligen Verfügung, weil diese beiden Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des betriebenen bzw. zu sichernden Anspruches gerichtet sind und keine…