…zB § 9 BAO). Im angefochtenen Bescheid wurden Abgabenschuldigkeiten mit dem Fälligkeitsdatum aus dem Jahr 2011 meist in voller Höhe - also ohne Reduktion um die Sanierungsplanquote von 30% - in Ansatz gebracht. Bezüglich des die Quote umfassenden Betrages liegt aber keine Uneinbringlichkeit bei der Primärschuldnerin vor, da…
…weil diese im Rahmen einer Außenprüfung nach Konkurseröffnung am 9.6.2011 bescheidmäßig festgesetzt wurden und lohnabhängigen Abgaben für beim IESG-Fond anerkannte Forderungen für nicht von der Primärschuldnerin ausbezahlte Löhne betreffen: | Abgabenart | Zeitraum | Höhe in Euro (nach Abzug der Konkursquote von…
…um den Rückstand zu reduzieren (siehe beiliegende Excel Tabelle Blatt 74). Bei der Kommunalsteuer und der Dienstgeberabgabe handelt es sich um Selbstbemessungsabgaben. Es ist Aufgabe der Primärschuldnerin die richtigen Steuerbeträge zu erklären. Die tatsächlichen Steuerbeträge konnten erst mittels Nachforderungen anlässlich einer gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen…
…Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes stellt ein Zwangsausgleich bzw. ein Insolvenzverfahren des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftenden dar (vgl. VwGH vom 28. September 2004, 2001/14/0176). Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei ***Airlines*** steht einer Inanspruchnahme der Beschwerdeführerin hinsichtlich des vollen aushaftenden Betrages…
…bei der Primärschuldnerin zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen. Der Haftungsbescheid sei jedoch erst am 15.05.2023 ergangen, somit fast 11 Jahre und 10 Monate, nachdem das Ausmaß der Uneinbringlichkeit festgestanden sei. Ein langer Zeitabstand zwischen der Feststellung der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin…
…Primärschuldners der Geltendmachung der Haftung des Vertreters für die die Ausgleichsquote übersteigenden Abgabenschulden nicht entgegensteht (VwGH 28.2.2014, 2012/16/0001). Unbestritten ist, dass der die Zwangsausgleichsquote übersteigende Teil der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten und Nebengebühren aufgrund der Restschuldbefreiung nach Erfüllung des Zwangsausgleiches bei der Primärschuldnerin…
…der Ausgleich (Zwangsausgleich) des Primärschuldners keinen Grund für die Befreiung des Haftungspflichtigen dar. Es wäre auch sachlich nicht zu rechtfertigen, dass es zur Haftungsfreistellung auf den grundsätzlich nicht vorhersehbaren Zeitpunkt der (letztinstanzlichen) Erlassung des Haftungsbescheides ankommen sollte; dies mit der Wirkung, dass bei einer Erledigung…
…Haftungsbetrag nach wie vor am Abgabenkonto der Primärschuldnerin unberichtigt aushaftet. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist. Mit der gegenständlichen…
…worden. Am 04.04.2018 sei gemäß § 40 FBG die Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch erfolgt. Der Rückstand sei daher beim Primärschuldner uneinbringlich. Hinsichtlich der Heranziehung für aushaftende Umsatzsteuer sei Folgendes festzuhalten: Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 habe der Unternehmer spätestens am 15. Tag…
…Zwangsausgleichs aufgehoben. Die Quote betrug 20%. Über die Quote hinausgehend sind die angemeldet gewesenen Forderungen demnach bei der Gesellschaft nicht mehr einbringlich zu machen gewesen, daher haftet die Bf. für die offenen die Quote übersteigenden Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin. Eine rechtskräftige Bestätigung eines Ausgleichs des Primärschuldners…
…Rückstand bei der Primärschuldnerin aufgrund der Rechtswirkung des Zwangsausgleichs nicht mehr eingebracht werden könne. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folge, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenkonform sei, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich…
…des LG vom Da11 die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Die ebenfalls nicht bestrittene Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben bei der Primärschuldnerin steht auf Grund der Aufhebung des Konkurses nach Schlussverteilung mit Beschluss des LG vom Da12 und Eintragung der amtswegigen Löschung der Firma…
…Erst zu diesem Zeitpunkt sei offensichtlich gewesen, dass, als eine der Haftungsvoraussetzungen, die Abgabenschulden bei der Primärschuldnerin uneinbringlich geworden seien. Danach seien mehrere Ermittlungshandlungen innerhalb der Verjährungsfrist notwendig gewesen, um die Haftungsvoraussetzungen überprüfen zu können. Anlässlich der Prüfung dieser Haftungsvoraussetzungen habe im Rahmen der Einkommens…
…allem dann gesprochen, wenn die Abgabenschuld vom Hauptschuldner ohne Gefährdung und ohne Schwierigkeiten rasch eingebracht werden könne. In diesem Fall sei die Einbringlichkeit beim Primärschuldner unzweifelhaft nicht gegeben, daher könne in Umsetzung des öffentlichen Anliegens auf Sicherung des Steueraufkommens nur auf den Bf. zurückgegriffen werden…
…gleichmäßig auf alle Gläubiger verteilt worden seien, nicht nach, sei eine Haftung für den gesamten bei der Primärschuldnerin offen gebliebenen Abgabenbetrag zulässig. Für das gänzliche Fehlen von liquiden Mittel zu den Fälligkeitstagen der haftungsgegenständlichen Abgaben würden sich laut der Aktenlage keine Anhaltspunkte ergeben. Anzumerken sei…
…Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (früher: Zwangsausgleich) hat eine Restschuldbefreiung der Primärschuldnerin für den die Quote übersteigenden Teil der Abgabenschuldigkeiten zur Folge. Eine (auch nur teilweise) Einbringung der noch aushaftenden Abgabenverbindlichkeiten bei der Primärschuldnerin ist nicht mehr möglich. Zu den Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH gehört…
…Im Übrigen handelt es sich bei der GmbH und beim Geschäftsführer um zwei voneinander verschiedene Rechtssubjekte, sodass die Argumentation der Verrechnung mit beschwerlichen und weniger beschwerlichen Verbindlichkeiten nicht tragfähig ist, denn für die GmbH als Primärschuldnerin ist die Lohnsteuer grundsätzlich gleich beschwerlich wie die übrigen…
…es daher für die Geltendmachung der gegenständlichen Haftung nicht Voraussetzung, dass die Abgabenbehörde zuerst versuchen hätte müssen, die Abgabe bei der Primärschuldnerin einbringlich Zu machen oder allenfalls eine Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren durchzuführen (vgl. UFS GZ. RV/0965-W/12 vom 08.04.2013)…
…Höhe von insgesamt 110.985,02 €, die im Wesentlichen zwischen dem 16.2.2009 und Konkurseröffnung (28.7.2009) fällig waren, bei der Primärschuldnerin im Hinblick auf das bereits abgeschlossene Konkursverfahren nicht mehr einbringlich wären. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen…
…dass das Gericht gemäß § 29 Abs. 1 AO bei Eröffnung eines Ausgleichsverfahrens einen Ausgleichsverwalter zu bestellen hat, wurde eingewendet: AB: „Nur im Falle eines Zwangsausgleiches hätten die Zustellungen an den Ausgleichsverwalter zu erfolgen, nicht jedoch in einem Ausgleichsverfahren. Ab der Novelle 2010 gibt es Sanierungsverfahren…