…m. § 17 Abs. 2 ZustellG handelt. Ein diesbezüglicher Zustellungsmangel würde jedoch ebenfalls keinen Wiederaufnahmetatbestand begründen (vgl. VwGH 18.10.1972, 0439/72). Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage braucht auf das Vorbringen im Vorlageantrag betreffend den vom Bf. nicht näher konkretisierten Zustellmangel nicht näher eingegangen zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen des Beschwerdeführers, vertreten durch Dr. Peter Schulte, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, vom 27.11.2012 gegen die Erledigungen des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 29.10.2012 betreffend Anspruchszinsen 2007 bis…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache A, Anschrift1, vertreten durch SteuerberaterGmbH, Anschrift2, über die Beschwerde vom 5.8.2016 gegen die Erledigung der belangten Behörde Finanzamt FA vom 20.7.2016 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung von Nebengebühren (erster Säumniszuschlag…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***[VN1]*** ***[NN1]***, ***[Adresse_Bf]***, vom 19. 6. 2018 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 14. 3. 2018, MA 67…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** ***2*** ***3*** ***4***, ***5***, ***10***, vertreten durch ***2*** ***4***, ebendort, als Erwachsenenvertreter, diese vertreten durch Mag. Christian Hirsch, Rechtsanwalt, 2700 Wiener Neustadt, Hauptplatz 28, vom 8.6.2021 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Luka K*****, *****Adresse*****, vom 4. 11. 2014 gegen den Zurückweisungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81-85, vom 8. 10. 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Mag.iur. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vom 28. Mai 2020, gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 2. April 2020, Zahl67, betreffend I. Zurückweisung des Antrages auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Pernegger in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Daniel Graschitz LL.M.(WU) in der Finanzstrafsache ***Beschwerdeführerin***, ***Adresse Beschwerdeführerin***, vertreten durch Mag. Ulrich Hiob, Lazarettgasse 29 Tür 12, 1090 Wien gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 28. Jänner 2026…
…würde iSd § 217 Abs 7 BAO um Herabsetzung des festgesetzten Säumniszuschlages auf € 0,00 ersucht, da die Bf durch Zustellungsmängel der Post kein grobes Verschulden träfe. Mit Bescheid vom 28.04.2023 wurde diesbezüglich eine abweisende Beschwerdevorentscheidung erlassen. Das Finanzamt erläuterte, dass nach § 217…
…der Zwangsstrafenerinnerung als auch der beiden nachfolgenden Zwangsstrafenbescheide. Insofern sollte als Vorfrage amtswegig geklärt werden, ob auf Grund des erwiesenen Zustellungsmangels die beiden vorangeführten Zwangsstrafenbescheide überhaupt rechtlich existieren können. Zum Zustellmangel wurde ausgeführt, dass im Zuge von Recherchen hervorgekommen sei, dass eine zweite Steuernummer ***StNr2…
…0332). Da im gegenständlichen Fall lediglich die Rechtswidrigkeit der Stammabgabenbescheide behauptet wurde und weder aus dem Beschwerdevorbringen noch aus der Aktenlage hervorgeht, dass Zustellungsmängel hinsichtlich des Stammabgabenbescheides vorliegen, erweist sich die gegenständliche Beschwerde als unbegründet. Zulässigkeit einer Revision Durch die Rechtsprechung sowohl des VwGH (etwa…
…wurde vorbehalten. Der Vorlageantrag wurde am 11.03.2019 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2013 bis 2015 und betreffend Haftungsbescheid 2013 aufgrund eines Zustellungsmangels rechtzeitig eingebracht. Im Zuge der Akteneinsicht und Vorhaltbeantwortung vom 04.09.2024 und in der mündlichen Verhandlung wurde zu nachfolgenden Punkten ergänzend…
…va. vom 27.4.2011, RV/1931-W/10) wurde festgestellt, dass die Bescheide vom 14.12.2009 betreffend Gesellschaft 2 aufgrund von Zustellungsmängeln und formalrechtlichen Mängeln Nichtbescheide bzw. nicht wirksam ergangene Bescheide sind. Aufgrund dieser UFS Rechtsprechung gelangte das Finanzamt zu der Auffassung, dass…
…Dezember 2011 ab. Eine vorherige Erledigung des Antrages am 7. Jänner 2010 blieb wegen eines Zustellungsmangels unwirksam. In seiner Begründung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, dass vom Antragsteller weder nachgewiesen noch glaubhaft gemacht worden sei, inwieweit er die Unterhaltskosten für die Kinder tatsächlich trage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die Beschwerde des A, vertreten durch die Fidas Liezen Steuerberatung GmbH, Gesäusestraße 21-23, 8940 Liezen, vom 13.05.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 18.04.2016 betreffend Abweisung eines…
…FA den STB als Empfänger bezeichnet hat, wurde an eine falsche Person zugestellt. Im Schriftsatz der nunmehrigen Vertreterin vom 3.3.2026 argumentiert die bP, dass ein Zustellungsmangel gem § 9 Abs 3 zweiter Satz ZuStG dadurch saniert worden sei, weil der STB der Vertreterin am…
…verspätet eingebracht nach § 260 BAO zurückzuweisen gewesen. Der dazu in der Beschwerde aufgebrachte gebäudeinterne Umzug könne entsprechend der Zustellung in der Databox zu keinem Zustellungsmangel geführt haben. Die persönlich herausfordernde Zeit des Geschäftsführers könne ebenfalls nicht zur Rechtswidrigkeit des durchgeführten Verfahrens führen. Hierzu werde lediglich…
…mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) als gegenstandslos zu erklären. I. Wirksamkeit der behördlichen Erledigungen a) Zustellungsmangel infolge des verstorbenen Geschäftsführers Die bekämpften Bescheide sind an die Bf. als juristischer Person gerichtet. Die Bf. sieht einen (möglichen) Zustellmangel in dem Umstand, dass der Gf…
…Schriftstücke tatsächlich zugekommen sind. Sowohl die Erinnerungsschreiben als auch die Bescheide zur Festsetzung der hier anhängigen Zwangsstrafen sind der zustellbevollmächtigten steuerlichen Vertretung erst am 18.07.2022 zugekommen. Somit konnte auch erst am 18.07.2022 die Heilung der Zustellungsmängel eintreten. Da die Meldung gem…