…Amtshandlung der Finanzbehörde (wie Erlassung von Steuerbescheiden) wieder völlig neu zu laufen beginnt, endet die Verjährungsfrist hier nicht vor Ablauf von fünf Jahren nach Zustellung der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 04.01.2012. Der Einschreiter stellt daher den weiteren ANTRAG, den Bescheid der Abgabenbehörde…
…Abhaltung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Mit Bericht vom 25.07.2015 legte das Finanzamt die Beschwerdesache dem Bundesfinanzgericht vor und beantragte die Abweisung der Beschwerde. Nach ausführlicher Sachverhaltsdarstellung wurde ergänzend zur Beschwerdevorentscheidung darauf hingewiesen, dass in der Berufungsentscheidung vom 05.11.2013 festgestellt worden sei…
…im anhängigen Verfahren konkret der BVE vom 20.Dezember 2002) hatte sich bereits die Finanzlandesdirektion für Steiermark im Berufungsverfahren zur Einkommensteuer 1999 (welches später im VwGH-Verfahren Zl. 2003/15/0022 mündete) zu befassen. Die damalige Rechtsmittelinstanz hat in der Berufungsentscheidung vom 3.Dezember 2002…
…zustellt, nicht jedoch an Privatpersonen, da dem Bundesfinanzgericht die dafür nötige technische Infrastruktur noch nicht zur Verfügung steht. Im Fall einer mündlichen Verkündung der Berufungsentscheidung ist der Bescheid ungeachtet bestimmter Wirkungen der späteren Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bereits mit der Verkündung ergangen (VwGH 24. 2…
…§ 34 EStG 1988 darstellen. Die Zustellung der Beschwerdevorentscheidung erfolgte per Post ohne Zustellnachweis. Mit Vorlageantrag vom 17.7.2017 stellte die Bf. den Antrag auf Vorlage der Beschwerde und Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Darin bringt sie im Wesentlichen ergänzend zu ihrem bisherigen…
…insbesondere die aus den vorgelegten Akten ersichtliche achtjährige Untätigkeit der Berufungsbehörden nach Aufhebung der Berufungsentscheidung vom 17. Juli 1998, zu berücksichtigen haben, welche im Beschwerdefall – sollten nicht außergewöhnliche Gründe vorliegen – der Inanspruchnahme zur vollen Haftung entgegenstünde. Im fortgesetzten Verfahren wird die belangte Behörde daher auch…
…im Sinne der VwGH-Judikatur zu entscheiden. Die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo kommt hier mangels Vorliegen eines Zweifels nicht zur Anwendung. BFG vom 17.11.2021, RV/2300002/2021) Für das vorliegende Beschwerdeverfahren bedeutet dies, dass nach Zustellung der Berufungsentscheidung des UFSZ2L…
…32.172,57 | 23. 10. 2006 | Einbringung einer Berufung | | | 23. 07. 2012 | Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates | | | 02. 08. 2012 | Bekanntgabe (Zustellung) der Berufungsentscheidung | | | 06. 08. 2012 bis 29. 08. 2012 | Mehrmalige…
…bis heute nicht eingetreten sei (siehe UFS-Berufungsentscheidungen jeweils datiert vom 7. November 2008, RV/0342-W/03 und RV/1293-W/02). Wie im § 295 Abs. 3 BAO bestimmt und als Muss-Bestimmung verankert, ersuchte der Bf. um amtswegige Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 1990 - 1997…
…erste rechtswirksame Zustellung des Finanzamtes in dieser Sache überhaupt gewesen. Erst mit Mitteilung vom 3.6.2019 hätten die drei ehemaligen Gesellschafter eine vertretungsbefugte Person gemäß § 81 Abs 6 iVm Abs 2 BAO namhaft gemacht. Weiters sei mit Mitteilung vom 29.11.2019 der Gesellschafter…
…ausgeführt: "Der genannte Bescheid wurde gemäß § 295 Abs. 1 BAO von einem Schriftstück abgeleitet, das nach Form und Inhalt den unzutreffenden Eindruck eines Feststellungsbescheides bzw. eines Nichtfeststellungsbescheides erweckte. Zwischenzeitlich wurde die gegen dieses Schriftstück erhobene Berufung vom Unabhängigen Finanzsenat mit Berufungsentscheidung vom 27.11.2012…
…UFS geht hervor, dass die ***RNF 1-A*** (FN ***1***) nicht der richtige Adressat war, weshalb die Entscheidung am 27.11.2013 neuerlich erlassen wurde - diesmal richtigerweise an die ***RNF 3-A*** (FN ***2***). Eine Zustellung erfolgte laut Rückschein am 04.12.2013. Den anderen…
…und 2004, je vom 19.12.2006, wurden dem Vertreter der Bf. in Kopie zur Einsicht ausgefolgt. Beantragt wurde die Aufhebung des Haftungsbescheides. Die Amtsvertreterin verwies auf das anhängige Verfahren und den rechtswirksamen Haftungsbescheid. Die Berufungsentscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates vom 17.12.2012, Zlen. RV…
…Begründung in der Berufungsvorentscheidung eine Sanierung des Mangels vorgelegen. Gemäß § 115 Abs. 2 BAO ist den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben. Eine etwaige Verletzung des Rechts auf Parteiengehör ist im Beschwerdeverfahren sanierbar und kann durch die Zustellung des erstinstanzlichen…
…500,00 €). Selbst wenn daher von einer ordnungsgemäßen Zustellung eines Ratenzahlungen bewilligenden Bescheides auszugehen sei, sei die Bw. mit ihren Raten nie mehr als eine Monatsrate im Verzug gewesen. Der die Ratenzahlungen bewilligende Bescheid hätte daher nicht aufgehoben werden dürfen, es sei keine vorzeitige…
…über einen gültigen Aufenthaltstitel verfüge. Mit Berufungsentscheidung des UFS, RV/1555-W/13 vom 13.8.2013, wurde die Berufung gegen den Bescheid des Finanzamts betreffend die Zurückweisung des Antrages vom 3.7.2012 auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum 1.6.2008 bis…
…die Jahre 1998 bis 2002 erhob der Bf. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Mit Erkenntnis vom 28.10.2014, 2010/13/0169, wurde die Beschwerde, soweit sie die Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000 betraf, als unbegründet abgewiesen. Die Berufungsentscheidung betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001…
…Mit der Zustellung der letztgenannten Berufungsentscheidung am 3. Dezember 2013 fiel die hemmende Wirkung nach § 230 Abs. 6 BAO weg. Die im § 212a Abs. 7 BAO vorgesehene einmonatige Entrichtungsfrist kommt nicht zur Anwendung, weil der Aussetzungsantrag erst nach Ablauf der für die Entrichtung der Abgabenschuld…
…Abgeschlossen ist das Berufungsverfahren aber erst, wenn eine wirksame Berufungsentscheidung erging. Eine solche liegt bei einer schriftlichen Erledigung, wie sie im Beschwerdefall getroffen wurde, zufolge § 97 Abs 1 lit a BAO erst mit ihrer Zustellung vor (Hinweis E 22.10.1981, 2830/80)." Auch in…
…das Bundesfinanzgericht nicht (mehr) vollständig zur Verfügung. Nach den elektronischen Anmerkungen zum gegenständlichen Beihilfen-Datensatz gab es ab dem Zeitpunkt der Einpflegung der (zuvor genannten) Berufungsentscheidung (vom 21.02.2007) in den elektronischen Beihilfen-Datensatz (am 26.02.2007) bis 10.02.2015 keine weitere…