…die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und des abgabenrechtlichen Verwaltungsstrafrechts des Landes Wien gemäß Art. 131 Abs. 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen. Das Bundesfinanzgerichtsgesetz sieht in § 24 Abs. 1 als Verfahrensordnung für Rechtsmittel im Strafbereich nur das Finanzstrafgesetz vor, welches für…
…die Behörde, welche die Entscheidung erlassen hat, ( ... ) andere offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Die Berichtigung würde zur Klarstellung hinsichtlich der Zuständigkeit für die Verfahrensführung im Sinne des § 53 Abs. 3 FinStrG erfolgen. Die rechtswirksame Höhe der verfahrensgegenständlichen Altlastenbeiträge würde noch nicht feststehen. Sie…
…erwogen: Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs. 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen…
…für Outbound-Gespräche seien nur allgemeine Leitfäden) keine persönliche Leistungspflicht keine fixen Arbeitsplätze kein fixer Monatslohn nur Abrechnung über fixen Stundenlohn Erste Zuständigkeitsänderung Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl für Wien 2013/45, ausgegeben am 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren…
…über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien (WAOR)" umbenannt wurde, wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art 131 Abs 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen…
…hat erwogen: I. Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45 vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art. 131 Abs. 5 B-VG auf das…
…daher um Geschicklichkeitsgeräte handelt". Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45 vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art. 131 Abs…
…130 Abs. 1 Z 1 B-VG. Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45 vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art. 131 Abs. 5…
…eingebrachte Beschwerde der NNGesmbH wird gesondert entschieden. Rechtslage: Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl. 2013/45 vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art. 131 Abs…
…Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen, weshalb über die verfahrensgegenständliche Beschwerde…
…Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art 131 Abs 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen, weshalb auch über die verfahrensgegenständliche…
…VG. Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs. 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen…
…Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen, weshalb über die verfahrensgegenständliche Beschwerde…
…erwogen: Mit dem Wiener Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs. 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen…
…Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16.12.2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1.1.2014 gemäß Art 131 Abs 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen, weshalb über die verfahrensgegenständliche Beschwerde…
…Mit der am 1.1.2014 in Kraft getretenen Reform der Behördenorganisation ging die Zuständigkeit für die Rechtsmittelentscheidung auf das den UFS ablösende Bundesfinanzgericht (BFG) über und die früher eingebrachten Beschwerden gelten weiter als solche nach Art.130 Abs.1 B-VG n.F. In…
…die Möglichkeit der Wahrnehmung von Rechten in einem Rechtsmittelverfahren, wobei die Wirksamkeit der Entscheidung nicht gehemmt ist, gegeben ist verkennt das Gemeinschaftsrecht sowie auch die österreichischen rechtsstaatlichen Prinzipien. Die mir seitens der Abgabenbehörde bekanntgegebene Rechtgrundlage für die Zuständigkeit des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs ist ebenso…
…Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art 131 Abs 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen, weshalb auch über die verfahrensgegenständliche…
…geschickt und mich auf die auch für Österreich gültige EU-Legislative bezogen. Danach haben Sie von mir ein weiteres Schreiben vom 6. Mai 2015 per Post erhalten, in dem ich Sie gebeten habe, mir Ihre Stellungnahme zu meinem Rechtsmittel so schnell wie möglich bekannt zu…
…Anpassungsgesetz Abgaben (LGBl 2013/45, vom 16. Dezember 2013) wurde die Zuständigkeit für das Rechtsmittelverfahren betreffend das Abgabenrecht und das abgabenrechtliche Verwaltungsstrafrecht des Landes Wien ab 1. Jänner 2014 gemäß Art 131 Abs 5 B-VG auf das Bundesfinanzgericht übertragen, weshalb auch über die verfahrensgegenständliche…