IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, ***Adr1***, vertreten durch ***RAGmbH***, ***Adr2***, über die Beschwerde vom 17. Jänner 2024 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 4. Jänner 2024, MRN ***1***, betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: I…
…UZK, ohne die Zuständigkeit der Zollbehörden in Frage zu stellen, die Aussetzung der Vollziehung anordnen können. Daraus folge, dass einstweiliger Rechtsschutz im Einklang mit den unionsrechtlichen Vorgaben durch das Zollamt Österreich gewährt werden dürfe, auch soweit die Hauptsache bereits bei der zweiten gerichtlichen Instanz, also…
…2014) das Rechtsbehelfsverfahren der zweiten Stufe (Art. 243 Abs. 2 Buchstabe b Zollkodex). Nach der Rechtlage vor dem 1. Jänner 2014 war aus der Sicht der Anspruchsvoraussetzungen im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO bei Rechtsbehelfsverfahren im Bereich der sachlichen Zuständigkeit der Zollbehörden bei Vorliegen…
…Beantwortung des Vorhaltes nur einen Unionsantrag der ***16*** Co. Ltd auf Tätigwerden der Zollbehörden vorgelegt hat. Eine Entscheidung über den dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Antrag hat die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht ebenso wenig übermittelt, wie im Antrag genannte Beilagen und die in der Erledigung vom 26…
…und sich somit auf eine Entscheidung über die Stattgabe eines Antrages, während die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht in Beantwortung des Vorhaltes nur einen Unionsantrag der ***7*** Co. Ltd auf Tätigwerden der Zollbehörden vorgelegt hat. Eine Entscheidung über den dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Antrag hat die belangte…
…tätigen - müssen, geht zur Gänze ins Leere bzw. erweist sich als gesetzlich nicht gedeckt, zumal - einmal abgesehen davon, dass es der Zollbehörde untersagt ist, derartige "Ermittlungen", die keinesfalls zu ihrem Aufgabengebiet gehört - allein schon auf Grund des Umstandes, dass es sich bei den "gleichen" bzw. …
…eine Zollbehörde fest, dass eine Zollschuld gemäß Artikel 202 in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist, so gilt die Zollschuld, sofern sie weniger als 5.000 EUR beträgt, als in dem Mitgliedstaat entstanden in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. § 28 AVOG (1) Die örtliche Zuständigkeit der…
…zu bemerken, dass Art. 215 ZK den Ort der Zollschuldentstehung, der Auswirkungen in mehrfacher Hinsicht hat, regelt. Zum einen wird in dessen Abs. 3 die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung festgelegt. Es geht um die Zollbehörden des Mitgliedstaates, die die Abgabenerhebung vorzunehmen haben. Dieser Staat…
…3 die örtliche Zuständigkeit für die Abgabenerhebung festgelegt. Es geht um die Zollbehörden des Mitgliedstaates, die die Abgabenerhebung vorzunehmen haben. Dieser Staat hat folglich auch die Beträge an die Europäischen Union weiterzuleiten. Im konkreten Mitgliedstaat geht es dann um die örtliche Zuständigkeit der jeweiligen Zollbehörde…
…entbehrt der Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides jeder Rechtsgrundlage und ist ersatzlos aufzuheben. Zu Punkt II.: Die in Art. 217 Abs.1 ZK definierte buchmäßige Erfassung stellt eine rein innerdienstliche Tätigkeit der Zollbehörden dar, durch die diese ihrer Verpflichtung nachkommen, unmittelbar nach Vorliegen der…
…entbehrt der Spruchpunkt I. des angefochtenen Bescheides jeder Rechtsgrundlage und ist ersatzlos aufzuheben. Zu Punkt II.: Die in Art. 217 Abs.1 ZK definierte buchmäßige Erfassung stellt eine rein innerdienstliche Tätigkeit der Zollbehörden dar, durch die diese ihrer Verpflichtung nachkommen, unmittelbar nach Vorliegen der…
…was nach Art. 245 ZK nach den nationalen Bestimmungen zu beurteilen ist - ein unzulässiger Eingriff in die Zuständigkeit der Behörde erster Instanz gegeben wäre. Soweit von einer Verpflichtung der Zollbehörden (bzw. der Gerichte) zu einer umfassenden Prüfung der Erlassgründe gesprochen wird (vgl. Alexander in Witte…
…was nach Art. 245 ZK nach den nationalen Bestimmungen zu beurteilen ist - ein unzulässiger Eingriff in die Zuständigkeit der Behörde erster Instanz gegeben wäre. Soweit von einer Verpflichtung der Zollbehörden (bzw. der Gerichte) zu einer umfassenden Prüfung der Erlassgründe gesprochen wird (vgl. Alexander in Witte…
…sei vom Zollamt der Vorschlag gemacht worden, die Variante mit dem Warenort des Vertreters aus pragmatischen Gründen zu wählen. Wenn dem Vertreter vorgehalten wird, er habe rechtswidrige Maßnahmen gesetzt, sei dies entschieden zurückzuweisen. Diese als abstrus dargestellte Vorgangsweise habe die Zollbehörde selbst aus verwaltungsökonomischen Gründen…
…Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit einer erheblichen Kostenersparnis verbunden ist. Dem vorliegenden Abgabenverfahren liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Zustellung des angefochtenen Bescheids erfolgte in Anwendung des EU-VAHG iVm Art. 8 und 9 der Beitreibungsrichtlinie unter Einbindung der Zollbehörden Bulgariens. …
…Die Klärung der Zuständigkeitsfrage ist vielmehr im engen Zusammenhang mit den Bestimmungen des Art. 215 Abs. 2 ZK zu lösen. Dies führt - wie ebenfalls ober ausgeführt - zum Schluss, dass zweifelsfrei die Zollbehörden Ungarns Zuständigkeit erlangt haben. Aus all diesen Gründen erachtet es das Bundesfinanzgericht als…
…geht es bei der Frage nach der Zuständigkeit nur mehr darum, welche Zollbehörde in Österreich örtlich (und sachlich) zuständig geworden ist. Mit der Wirtschaftsraum-Zollämter-Verordnung wurde u.a. das Zollamt mit Sitz in St. Pölten, in Krems an der Donau und in Wiener Neustadt…
…2 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex - ZK) …" Art. 244 Abs. 2 und Abs. 3 würden also als vorrangiges Unionsrecht nur die nationalen Regelungen über die sachlichen Voraussetzungen der AdV durch die Zollbehörden und durch die Finanzgerichte verdrängen. Aussagen zum Verfahren enthalte Art…
…deutschen Zollbehörden hat dann alle entsprechenden Lieferungen für den Zeitraum 2012 bis 2015 herausgefiltert und aufgelistet. Das Verbrauchsteuerverbindungsbüro (Excise Liaison Office - ELO) Deutschlands hat diese Unterlagen schließlich am 14.12.2015 den österreichischen Behörden übermittelt. Damit steht auch fest, dass das Recht zur Vorschreibung der…
…und der Ort der Zuwiderhandlung nicht ermittelt werden kann, diese Zuwiderhandlung als in dem Mitgliedstaat begangen gilt, zu dem die Abgangsstelle gehört (EuGH 20.1.2005, C-300/03). Es ist daher als drittes Zwischenergebnis festzuhalten, dass im Streitfall keine Zuständigkeit der österreichischen Zollbehörden für…