…Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß § 68 Abs 2 EStG 1988 in der im Beschwerdefall maßgebenden Fassung BGBl I Nr 53/2013 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 % des Grundlohnes, insgesamt höchstens jedoch 86 Euro monatlich, steuerfrei. Nach…
…Finanzamt den Antrag auf Abweisung der Beschwerde im Sinne der erlassenen Beschwerdevorentscheidung vom 04.03.2011. Über die Beschwerde wurde erwogen: III. Streitpunkt: In der vorliegenden Beschwerdesache steht ausschließlich die (teilweise) Aberkennung der Steuerfreiheit von ausbezahlten Zuschlägen für Überstundenleistungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit iSd …
…zumindest implizit gefolgt. Es erübrigt sich damit die Prüfung, ob die Verhältnisse gleichbleibend waren oder ob das Pauschale den durchschnittlich geleisteten Überstunden entspricht. 3.4. Nachweis von Überstunden Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können nur dann als nach § 68 EStG 1988 steuerfrei behandelt werden…
…Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. Die steuerliche Behandlung der Überstundenzuschläge hängt davon ab, ob die Überstunden einerseits an Sonntagen, Feiertagen…
…wöchentlich an sechs Tagen gearbeitet haben. An diese bezahlte er für Arbeitsleistungen an Sonntagen neben dem (steuerpflichtigen) Grundlohn (steuerfreie) Sonntags(überstunden)zuschläge. Als Nachweis der geleisteten Arbeitszeiten wurden als "Wochenplan" betitelte Arbeitszeitsaufzeichnungen vorgelegt, welche die geplanten bzw voraussichtlichen täglichen Arbeitszeiten für ein ganzes Kalenderjahr beinhalteten…
…dass die Kürzung der Bezüge in dem auf die begünstigte Abfertigungszahlung folgenden Vergleichszeitraum (12 Monate) nicht vorliegen würde. Zuschläge für qualifizierte Überstunden betreffend den Geschäftsführer und den Prokuristen: Bezüglich des Geschäftsführers und des ebenfalls zu 25 % an der Beschwerdeführerin beteiligten Prokuristen (laut Firmenbuch ab 30…
…§ 148 Abs. 3 BAO vorliege. Die Beschwerde richtete sich inhaltlich (nur) gegen die Nachversteuerung der von der Beschwerdeführerin steuerfrei ausbezahlten Zuschläge für Sonntagsarbeit. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass mit dem Geschäftsführer ein All-inclusive-Vertrag mit einer Leistungstantieme abgeschlossen worden sei. Es würden vom Geschäftsführer…
…geltend gemacht, weshalb sie mit Zuschlag zu bezahlen waren." Betreffend das Jahr 2011 beantragte die steuerrechtliche Vertretung, die Infektionszulage (960,00 Euro) und die Überstundenzuschläge (770,80 Euro) für die Ordinationshilfe ***4*** steuerfrei zu belassen. Betreffend das Jahr 2012 beantragte die steuerrechtliche Vertretung, die Infektionszulage…
…Seinen Wohnsitz hatte er in PLZ Gemeinde. Verfahrensgang In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 machte der Bf. u.a. Zuschläge für Nachtarbeit, das große Pendlerpauschale und Kosten für die Krankenversicherung in Höhe 2.600,05 Euro geltend. Mit Einkommensteuerbescheid 2010 vom 01.09.2011…
…Dass Zuschläge - wie festgestellt - als steuerfrei behandelt wurden ist zwischen den Parteien unstrittig. Die Höhe der gesamt pro Streitjahr steuerfrei zur Auszahlung gelangten Beträge, wie auch die Höhe der darauf entfallenden Lohnsteuer wurden von der Bf. außer Streit gestellt. An deren rechnerischer Richtigkeit bestanden für…
…unbegründet abgewiesen. Bei der Einkommensteuerberechnung wurde der Freibetrag für geleistete Überstunden gem. § 68 Abs 2 EStG nicht berücksichtigt. Gem. § 68 Abs. 2 EStG 1988 sind zusätzlich zur Begünstigung nach § 68 Abs. 1 EStG 1988 Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat mit höchstens 50…
…derartige Zuschläge für an Sonntagen geleistete Arbeit nicht zustehen. Die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen lassen unter Hinweis auf die Literatur und der dort genannten Judikatur (z.B. Kirchmayr/Schaunig in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, § 68 Tz 11-12) als Voraussetzungen für die…
…7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag gemäß Abs. 1 um 50 %." "(8) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen, in Überstundenentlohnungen enthaltene Zuschläge für Mehrarbeit und Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind bei den im § 67 Abs. 11 genannten Personen unter Anwendung der Abs. 1 bis…
… 68 Abs. 1 EstG 1988 idF BGBl. I 53/2013 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge im verfahrensgegenständlichen Zeitraum insgesamt bis € 360,00 monatlich steuerfrei. Gemäß § 68 Abs. 5 EstG 1988 idF…
…Finanzamt führte bei der beschwerdeführenden Gesellschaft vom ***1*** bis ***2*** eine Außenprüfung betreffend die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag, den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Abzugsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011 durch. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom ***2*** ist festgehalten…
…die Rechtskraft des neuen Sachbescheides. Gefahrenzulage: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. § 68 Abs. 5 EStG 1988 lautet auszugsweise: "Unter Schmutz-…
…Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen (Einkommensteuergesetz 1988 - EStG 1988), BGBl 1988/400 idF BGBl I 2013/53 lautet auszugsweise: "Besteuerung bestimmter Zulagen und Zuschläge § 68. (1) Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt…
…verfolgte die in der Stellungnahme vom 23.9.2022 behauptete Erbringung von "Beratungsleistungen" durch den Beschwerdeführer an die von ihm als Geschäftsführer vertretene Primärschuldnerin in Form einer "Personalgestellung" unschwer erkennbar allein den Zweck, Dienstgeberbeiträge samt Zuschläge für diese Tätigkeit zu vermeiden. Hinsichtlich der Gesellschafter-Geschäftsführer…
…Abs. 6 EStG 1988 lauten: § 68 Abs. 1 Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis 360 Euro monatlich steuerfrei. § 68 Abs. 6 Als Nachtarbeit gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die…
…10%. d. Tabelle: | Bodenklimazahl | | 49,4 | Ab- bzw Zuschläge für wirtschaftl Ertragsbedingungen | -5,00% | | Betriebsgröße | -10,00% | | Summe Zu- und Abschläge | -15,00% | | Betriebszahl | | 42,0 e. Der Ertragswert der…