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1 187 Treffer201 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7300021/20161. Prüfung 2. Schätzung der lohnabhängigen Abgaben an Hand der Ausgangsrechnungen 3. Überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.12.2016

…erschwerend: das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit ist die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruht zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle." Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 7.2.2016 mit folgendem Text…

BFG RV/2300002/2024Zuschätzung wegen Schwarzlieferungen von Getränken, Tatbegriff, Verfolgungsverjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.05.2024Teil 3/4

…als mildernd: die Unbescholtenheit, die vollständige Schadensgutmachung. Bei der Strafbemessung wurden berücksichtigt als erschwerend: die hohe kriminelle Energie, das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen über mehrere Jahre. Außerdem wurde auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der/des Beschuldigten Bedacht genommen (§ 23 Abs. 3 FinStrG)…

BFG RV/5300010/2017Teilweise eingetretene absolute Verjährung bei Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2021Teil 1/2

…Er sei weder bettlägerig, noch habe er Fieber. Bei der Strafbemessung sei als mildernd die teilweise Schadensgutmachung bezüglich der Umsatzsteuer sowie die Unbescholtenheit und als erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen berücksichtigt worden. Außerdem sei auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten…

BFG RV/5300002/2026Einstellung von Finanzstrafverfahren wegen Verjährung und mangels Nachweisbarkeit der objektiven Tatseite
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.09.2026Teil 1/2

…Strafbemessung seien als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, die teilweise Schadenswiedergutmachung und die erfolglose Selbstanzeige, als erschwerend hingegen die wiederholte Tatbegehung über einen längeren Tatzeitraum und das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen zu werten gewesen. Bei Abwägung der Milderungs- und Erschwerungsgründe, bei Beachtung des strafbestimmenden Wertbetrages und des…

BFG RV/4300001/2023Fahrlässige Abgabenverkürzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.11.2025Teil 1/2

… 33 Abs. 5 FinStrG wurde über beide Beschuldigten jeweils eine Geldstrafe in Höhe von Euro 11.000,00 verhängt. Die für den Fall der Uneinbringlichkeit festzusetzenden Ersatzfreiheitsstrafen wurden für die Dauer von 39 Tagen bemessen. Als erschwerend wurden das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen, der lange Tatzeitraum…

BFG RV/3300002/2021Missglückte Selbstanzeige durch eine Verrechnungsweisung, die zwar beim damals zuständigen Finanzamt persönlich abgegeben wurde, aber in Verstoß geraten ist, somit nicht am Abgabenkonto gebucht wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.04.2024Teil 1/2

…Bf1*** sowohl auf der äußeren als auch auf der inneren Tatseite die in der (zuletzt) am 18.09.2020 vorgenommenen Modifikation der schriftlichen Stellungnahme des Amtsbeauftragten Finanzvergehen verwirklicht. Bei der Strafzumessung waren die Vorstrafen sowie der längere Deliktszeitraum zu berücksichtigen, weiters das Zusammentreffen mehrerer Vergehen…

BFG RV/5300027/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c FinStrG, Verletzung der Verpflichtung zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen, Registrierkassa erst im Mai 2019 registriert
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.06.2023Teil 1/2

…das nunmehrige Wohlverhalten durch die Anmeldung der Registrierkasse via Finanz-Online und das Tatsachengeständnis gewertet. Als erschwerend wurden das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen, die Tatbegehung über einen längeren Zeitraum sowie eine Vorstrafe gewertet. Durch das Hinzukommen weiterer Milderungsgründe konnte die Strafe entsprechend reduziert werden. Außerdem wurde…

BFG RV/5300003/20181. Schwarzumsätze eines Diskothekenbetreibers; 2. Abgrenzung der Vorbereitungshandlungen zur versuchten Hinterziehung der Jahressteuern; 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.10.2021Teil 1/2

…Verantwortung, als erschwerend hingegen einen längeren Tatzeitraum, das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen sowie die erwähnten einschlägigen Vorstrafen. In Abwägung dieser Milderungs- und Erschwerungsgründe und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Umstände des Beschuldigten wäre eine Geldstrafe von knapp über 25 % der Maximalstrafe tat- und schuldangemessen. D…

BFG RV/2300014/2020Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, Barzahlungen an Aushilfen, keine Lohnkonten für Aushilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021Teil 1/2

…Als erschwerend wirkt dem gegenüber das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen über einen vierjährigen Deliktszeitraum. Angesichts dieser besonderen Strafzumessungsgründe erachtet der Spruchsenat eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,00 als schuld- und tatadäquat. Für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe war eine adäquate Ersatzfreiheitsstrafe…

BFG RV/2300012/2020Abgabenhinterziehungen, Selbstanzeige, strafaufhebende Wirkung nur bei Erfüllung der Entrichtungspflicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021

…Als erschwerend ist dem gegenüber das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen über einen langen Deliktszeitraum zu werten. Angesichts dieser besonderen Strafzumessungstatsachen erachtet der Spruchsenat eine Geldstrafe im Ausmaß von € 12.000,00 als schuld- und tatadäquat. Für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Geldstrafe war eine adäquate…

BFG RV/6300001/2017Verhängung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen Getränkegroßhändler, welcher neben umfangreichen Abgabenhinterziehungen wegen organisiertem und europaweitem Getränkeschwarzhandel (Bestrafung durch einen Schöffensenat) noch weitere grob fahrlässige und vorsätzliche Verkürzungen an Bier- und Alkoholsteuern zu verantworten hat; Bemessung der Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2020Teil 1/2

…zur Strafverfügung vom 3. März 2014] vorgelegen wären, als erschwerend das "Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen" und eine einschlägige Vorstrafe samt raschem Rückfall. E. Da in Anbetracht der Tatzeitpunkte und der operativen Tätigkeit der B-GmbH der Ausspruch des Verfalls [der verfahrensgegenständlichen Getränkelieferungen laut Pkt. A.3…

BFG RV/7300020/2020Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.10.2020

…habe hiedurch die im Spruch genannten Finanzvergehen begangen. Bei der Strafbemessung habe der Spruchsenat als mildernd den bisher ordentlichen Lebenswandel und die vollständige Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen gewertet. Bei einem Strafrahmen von über € 140.000,00 sei die verhängte Geldstrafe…

BFG RV/4300004/2018In Zahlungsschwierigkeiten befindlicher Rechtsanwalt, durch Einreichung falscher Voranmeldungen rechtswidrige Abgabenkredite erzwingend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.09.2019

…sein gänzliches Untätigbleiben abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zu verletzen, sondern dass er sich damit auch abgefunden hat. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als erschwerend "die Vorstrafen" [Anmerkung: also mindestens zwei Vorstrafen] und das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen, als mildernd hingegen die finanziellen Schwierigkeiten des Beschuldigten…

BFG RV/7300019/20171. Abgabenhinterziehung 2. Umsatzzuschätzung 3. überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.10.2017

…1989, 12 Os 102/89). Zu 13 Os 41/11w vom 14.7.2011 wurde die Judikatur jedoch dahingehend präzisiert, dass die aggravierende Wertung des Zusammentreffens mehrerer Finanzvergehen nicht gegen das - gemäß § 23 Abs. 2 letzter Satz FinStrG auch im Finanzstrafverfahren zu beachtende - Doppelverwertungsverbot des …

BFG RV/5300001/2016Bemessung der gegen eine Entscheidungträgerin eines belangten Verbandes verhängten Strafen, sowie der gegen einen mittlerweile bereits gelöschten Verband ausgesprochenen Geldbuße
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.11.2017

…für die Bf. 1 wertete die Finanzstrafbehörde die bisherige (finanzstrafrechtliche) Unbescholtenheit, die vollständige Schadensgutmachung und das längere Zurückliegen der Taten als strafmildernde Umstände; als erschwerend hingegen das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen über einen längeren Zeitraum, und gelangte so, in Würdigung der gesetzlichen Strafzumessungsgründe bzw. der anzuwendenden…

BFG RV/5300009/2015Verfahrenshilfe wegen eines sich aus den gravierenden Strafauswirkungen ergebendem rechtlichen Interesse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.10.2017

…Kriterien des § 23 Abs. 1 bis 4, sowie jene des § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG (beim Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen bzw. beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 1. Satz FinStrG und den allenfalls dabei noch zusätzlich bei der Strafausmessung zu beachtenden Grundsätzen; vgl…

BFG RV/7300049/2015Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Handlungsweise mit dem Argument bestritten, nur als "Strohmann" fungiert und sämtliche steuerlichen Belange mittels Generalvollmacht an den Ex-Gatten übertragen zu haben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.12.2015

…sowie als erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe zwingend auf der angezogenen Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und…

BFG RV/7300097/2011Bezug von Wasserpfeifentabak und Tobacco Rolls und Tobacco zu gewerblichen Zwecken und teilweiser unbefugter Verkauf im Betrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2015

…sowie die Schadensgutmachung, als erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen sowie der lange Tatbegehungszeitraum zu werten. Die festgesetzten Strafen sind somit unter Berücksichtigung auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten tat- und schuldangemessen. Der Verfall und der Ausspruch der Wertersatzstrafe sowie die Aussprüche…

BFG RV/7300069/20141. Versuch einer fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG nicht strafbar 2. Objektive Tatseite - Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages - bekämpft 3. Absolute Verjährung der Strafbarkeit 4. Überlange Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis09.12.2014

…und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen und die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafzumessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die Entscheidung über die Kosten beruhe…

BFG RV/2300014/2020Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, Barzahlungen an Aushilfen, keine Lohnkonten für Aushilfen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2021Teil 2/2

…das Geständnis, das längere Zurückliegen der Taten und seitherige Wohlverhalten gewertet. Dem stand erschwerend das Zusammentreffen mehrerer Finanzvergehen über einen vierjährigen Deliktszeitraum gegenüber. Dem Beschuldigten sind 48 Taten anzulasten. Die vom Spruchsenat ausgesprochene Geldstrafe liegt wie der Amtsbeauftragte zu Recht im Beschwerdeweg geltend gemacht hat…