…einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung in Österreich und der Schweiz komme. Nach der Verwaltungspraxis (EAS 3338 vom 24. September 2013) habe der Ansässigkeitsstaat (Österreich) bei wirtschaftlicher Doppelbesteuerung infolge eines Zurechnungskonflikts die Doppelbesteuerung zu vermeiden (Art. 23 DBA Österreich-Schweiz), weshalb daher im Ergebnis die in der Schweiz…
…Zurechnung ihrer Einkünfte direkt an die Anteilsinhaber, ungeachtet der Rechtsform des Investmentfonds, bewirkt grundsätzlich keine steuerliche Benachteiligung. Bei den in Irland ansässigen Anlegern tritt bei der DBA-Anwendung kein Zurechnungskonflikt ein. Entsprechend dem DBA-Irland ist die österr. Quellensteuer auf die irische KESt der Fondsanleger…
…die Rückzahlung dieser Quellensteuer zu beanspruchen. 1. Einkünftezurechnung und DBA-Zurechnungskonflikt: Die Zurechnung von Einkünften im Quellenstaat an die steuerpflichtige Person hat nach dem nationalen Recht des Quellenstaates zu erfolgen. Die Frage der Zurechnung der gegenständlichen Inlandsdividenden kann schon deshalb nur unilateral nach dem nationalen…
…des Bundesministers für Finanzen und bringt ergänzend vor, dass aufgrund der "Tie Breaker"-Regelung des Artikel 4 Abs. 2 DBA Österreich Liechtenstein eine Doppelbesteuerung vermieden werden sollte. Es liege somit nicht bloß ein "Zurechnungskonflikt", sondern zusätzlich ein "Ansässigkeitskonflikt" vor. Da die Bf. demnach - wie es …
…Zwecke danach zu beurteilen, ob sie mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichbar ist ("Typenvergleich"). Aufgrund einer unterschiedlichen Qualifikation der Gesellschaft kann es zu einer abweichenden Zurechnung der Einkünfte kommen ("Zurechnungskonflikt"). Aus österreichischer Sicht ist eine slowakische k.s. nach dem Typenvergleich, unabhängig von der…
…KStG 1988 erfüllt - die beantragte Quellensteuer zurückzuzahlen ist. 1. Einkünftezurechnung und DBA-Zurechnungskonflikt: Die Zurechnung von Einkünften im Quellenstaat an die steuerpflichtige Person hat nach dem nationalen Recht des Quellenstaates zu erfolgen. Die Frage der Zurechnung der gegenständlichen Inlandsdividenden kann schon deshalb nur unilateral nach…
…selbst dann, wenn man aus nationaler Sicht einen Zurechnungskonflikt bejahen würde. Nämlich wenn aus österreichischer Sicht entgegen der US-amerikanischen Beurteilung eine direkte Zurechnung der gegenständlichen Dividendeneinkünfte direkt an die Anteilsinhaber durchgeführt wird. Im Falle eines Zurechnungskonfliktes wird für die Rückerstattung allerdings vorausgesetzt, dass auch…
…anderen Vertragsstaat besteuert werden können", hat der Ansässigkeitsstaat im Wege der Freistellung oder der Anrechnung für die Vermeidung der Doppelbesteuerung bzw. Doppelnichtbesteuerung zu sorgen (vgl. Lang in "Qualifikations- und Zurechnungskonflikte im DBA-Recht; IStR 4/2010 Seite 114ff; siehe dazu auch Loukota, in: FS Doralt …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, vertreten durch RA Lic. iur. Dr Thomas Nirk, Prinz-Eugenstraße 56/7, 1040 Wien, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien…
"Mit Haftungsbescheid vom 6.9.2017 wurde der Beschwerdeführer als Haftungspflichtiger gemäß § 9a iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin (Str. Nr. 38-*Str.Nr.*) im Ausmaß von € 72.868,47 in Anspruch genommen. In der Begründung wird dazu angeführt, dass Personen…
„Diese neue Rechtslage kommt dem Beschuldigten im Wege des Günstigkeitsvergleichs (§ 4 Abs 2 FinStrG) voll zu Gute. Dass „§ 34 neu“ günstiger ist als § 34 alt“ bedarf angesichts der Einschränkung auf grobe Fahrlässigkeit ebenfalls nicht vieler Worte. Zumal der OGH erst jüngst in einer außersteuerlichen Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Verwaltungsstrafsache gegen den Beschwerdeführer Bf, AdresseBf, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 über dessen Beschwerde vom 28.03.2018 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Markus Fischer, BA und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Peter Johannes Mayerhofer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. A., Rechtsanwalt, Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
Im gegenständlichen Fall waren von den Call Center-Agents entweder eingehende Telefonate anzunehmen ("inbound-agents") oder von der ***m GmbH*** (durch Erscheinen der Daten am Bildschirm) zur Verfügung gestellte Kundenlisten durch ausgehende Telefonate abzuarbeiten ("outbound-agents"), wobei es Einschulungen gab und von der Primärschuldnerin Gesprächsleitfäden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. Juli 2016 zu StNr. ***1*** betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter in der Beschwerdesache ***Bf1***, vertreten durch RA Mag. Rivo…
J.E.: Die finanzielle Lage aller meiner Firmen ist ausgeglichen und gut, es war daher kein Problem die Steuernachforderung aufzubringen. Im Regelfall wickeln wir ein Geschäft pro Jahr zusätzlich ab. Die Bf. ist in der Projektentwicklung tätig, daher hat es in den letzten 10 Jahren…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…