…278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. 2. Unzulässig ist eine Beschwerde u.a. wegen entschiedener Sache (res iudicata), somit wenn schon einmal über eine Bescheidbeschwerde desselben Abgabepflichtigen gegen einen bestimmten Bescheid abgesprochen wurde (vgl. Ritz/Koran, BAO…
…BAO dahingehend abgeändert, dass er zu lauten hat: "Der Antrag von ***1*** ***2*** vom 2.2.2018 auf auf Familienbeihilfe für ***5*** ***2*** und ***6*** ***2*** wird für den Zeitraum Jänner 2008 bis Dezember 2009 als unzulässig wegen entschiedener Sache zurückgewiesen." II. Gegen dieses Erkenntnis…
…Die Beschwerde war sohin aus drei Gründen zurückzuweisen. Zum Ersten ist über eine neuerliche Beschwerde in derselben Sache nicht zu entscheiden wegen des Grundsatzes der "res iudicata". Zum zweiten hat ***Bf1*** auf kein Vollmachtsverhältnis hingewiesen und die Beschwerde sohin nach ständiger Rsp in eigenem Namen…
…bis Jänner 2012 bzw. April 2011 bis Jänner 2012 abgewiesen. In der gegen den Zurückweisungsbescheid fristgerecht eingebrachten Berufung (jetzt: Beschwerde) führt die Beschwerdeführerin auszugsweise aus: „Wenn die Behörde meinen Antrag gemäß § 273 BAO wegen entschiedener Sache zurückweist, verkennt sie die Norm des § 273 BAO bzw…
…Familienbeihilfe der Beschwerdeführerin für strittigen Zeitraum abgewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben. Mit Zurückweisungsbescheid vom 14.8.2024 wurde ein neuerlicher Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe der Beschwerdeführerin für den Zeitraum ab August 2019 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich…
…133 Abs. 4B-VG nicht zugelassen, da der gegenständliche Beschluss nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Zudem entspricht die gegenständliche Zurückweisung wegen entschiedener Sache bei ident gebliebenem Sachverhalt der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Wien, am 6. Mai 2021
…entschiedenen Sache ausgehe, sondern den Antrag vom 22.03.2021 einfach nur als "unzulässig" zurückweise, und im Übrigen im Falle der Zurückweisung wegen entschiedener Sache auch der Vergleichsbescheid zu nennen gewesen wäre. Ein Anbringen ist zurückzuweisen, wenn es unzulässig ist. Unzulässigkeit liegt zB bei entschiedener…
…nicht bescheinigt werden könne. Mit Bescheid vom 16. Oktober 2018 wurde der Antrag vom 31. Jänner 2018 für den Zeitraum August bis Juni 2013 wegen entschiedener Sache zurückgewiesen. Dieser Bescheid wurde rechtskräftig. Mit Bescheid vom 25. Oktober 2018 wurde der gegenständliche Antrag für den Zeitraum…
…2 bis 4 findet, wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. Die Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien mit dem angefochtenen Bescheid vom 27. November 2015 hatte eine Zurückweisung des Antrags der Bf. vom 20. November 2015 auf Zahlungserleichterung wegen entschiedener Sache zum Gegenstand. „Rechtssache“ im Sinne des…
…auf Zahlungserleichterung wegen bereits entschiedener Sache zurückgewiesen wurde, zu Recht ergangen ist. Die Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. November 2015 hatte eine Zurückweisung des Antrags der Bf. vom 19. November 2015 auf Zahlungserleichterung wegen entschiedener Sache zum Gegenstand…
…Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Unzulässig ist eine Beschwerde u.a. wegen entschiedener Sache (res iudicata), somit wenn schon einmal über eine Bescheidbeschwerde desselben Abgabepflichtigen gegen einen bestimmten Bescheid abgesprochen wurde (vgl. Ritz/Koran, BAO…
…von Familienbeihilfe (samt Kinderabsetzbetrag) ab 06/2013, soweit sie sich auf die Zeiträume Juni 2013 bis Oktober 2015 bezieht, wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde. Mit gleichem Datum erging eine (neuerliche) Mitteilung über den Bezug von Familienbeihilfe (samt Kinderabsetzbetrag) für die Kinder A. C. und B…
…133 Abs. 4B-VG nicht zugelassen, da der gegenständliche Beschluss nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Zudem entspricht die gegenständliche Zurückweisung wegen entschiedener Sache bei ident gebliebenem Sachverhalt der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Wien, am 6. Mai 2021
…mit Bescheid vom 19.12.2018 rechtskräftig abgewiesen, respektive die Folgeanträge der Bf. ob Nichtänderung der Sach- und Rechtslage wegen entschiedener Sache (res iudicata) zurückgewiesen. Am 18.1.2021 wurde das Kind der Bf. neuerlich beim Sozialministeriumservice untersucht, wobei der begutachtende Facharzt unter Bezugnahme auf…
…ab September 2015 abgewiesen wurde, wäre seitens des Finanzamtes - angesichts via Gutachten vom 21.3.2022 bestätigter Maßen unverändert gebliebener Sach- und Rechtslage - dem Antrag vom 15.9.2021 mit einer Zurückweisung wegen entschiedener Sache (res iudicata) zu begegnen gewesen. Dadurch, dass das Finanzamt obgenannten…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist laut angefochtenem Bescheid lediglich, ob in einem Verwaltungsstrafverfahren betreffend Zahlungserleichterung zu Recht die Zurückweisung wegen entschiedener Sache ausgesprochen wurde, doch wirft der angefochtene Bescheid darüber hinaus die Frage auf…
…keine neuen Tatsachen vorgebracht. Aufgrund der Identität der Sache stand die Rechtskraft des Bescheides vom 20. Mai 2019 einer neuerlichen inhaltlichen Prüfung entgegen. Die belangte Behörde hätte den Antrag für den Zeitraum Juni bis September 2018 daher nicht abweisen, sondern wegen entschiedener Sache zurückweisen müssen…
…unzutreffend ist. Dieser Sachverhalt liegt allerdings sowohl dem Abweisungsbescheid vom 2. September 2015 sowie dem Zurückweisungsbescheid vom 30.5.2016 zugrunde. Daraus folgt, dass die Zurückweisung wegen entschiedener Sache gesetzwidrig und zu Unrecht erfolgt ist, da der tatsächlich vorliegende Sachverhalt ein völlig anderer ist, als…
…19.4.2021 wegen res iudicata zurückgewiesen, da bereits mit Bescheid vom 15.1.2021 rechtskräftig (zurückweisend) über einen inhaltlich identen Antrag abgesprochen worden war, und somit iHa den unveränderten Sachverhalt eine entschiedene Sache vorgelegen war. Gegen die Zurückweisung wegen entschiedener Sache wendet sich die…
…Dass dieser Zweck mit zwei Anträgen verfolgt worden sei, ändere daran nichts. Die Zurückweisung wegen entschiedener Sache gründe sich darauf, dass sich das Begehren auf Aufschiebung der Sicherstellung inhaltlich nicht geändert habe. Dass die Anträge im Zusammenhang mit der Aufhebung und Neuerlassung des Sammelbescheides vom…