…zur Entscheidung über die Beschwerde zuständig, so können gemäß § 272 Abs 4 und 5 BAO die Berichterstatter bestimmte Rechte wie die beschlussmäßige Zurückweisung der Beschwerde (Vorlageantrag) wegen Unzulässigkeit zunächst selbst ausüben. Ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt, so kann gemäß § 274 Abs 5 BAO…
…als unzulässig zurückweisen müssen, ihre Entscheidung in der Sache war rechtswidrig. …." Das bedeutet, dass eine Bescheidbeschwerde bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters zurückzuweisen ist (vgl. auch VwGH vom 16.12.2010, 2009/16/0091). Mangelnde Aktivlegitimation als Grund für eine Zurückweisung wegen Unzulässigkeit liegt vor…
…BAO durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO gF sind Bescheidbeschwerden mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig sind. Unzulässigkeit ist u.a. dann gegeben, wenn es an der Aktivlegitimation des Einschreiters mangelt. Auch wenn die Aktivlegitimation im Zeitpunkt der Einbringung…
…Bf., Adresse, wegen behaupteter Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend die am 29.06.2016 eingebrachte "Bescheidbeschwerde" gegen die Beihilfen-Bezugsmitteilung vom 31.05.2016, beschlossen: Die Säumnisbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…ausgeführt hat, setzt ein Vorlageantrag unabdingbar eine Beschwerdevorentscheidung voraus. Wird der Vorlageantrag vor Zustellung der Beschwerdevorentscheidung gestellt, so ist er wirkungslos (Ritz, BAO 5 , § 264 Tz 6 mit Judikaturverweisen) und wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen, wobei gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO § 260 Abs. 1 BAO…
…dieser Konstellation nicht zulässig seien. Abgesehen von der Unzulässigkeit des Antrags wäre dieser auch erst nach Ablauf der nach der derzeitigen Rechtslage anzuwendenden Frist (vgl VwGH 30.9.2015, 2012/15/0111) eingebracht worden. Die Zurückweisung des verfahrensgegenständlichen Antrags stehe daher in Einklang mit der…
…einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn - wie im gegenständlichen Fall - die Beschwerde wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen ist. Gemäß § 272 Abs. 4 BAO gilt für Entscheidungen, die dem Senat obliegen, dass die dem Bundesfinanzgericht eingeräumten Rechte vom Berichterstatter ausgeübt werden können, dem zunächst Zurückweisungen gemäß § 260 BAO obliegen…
…an die Bf ergangen ist, sondern an die ***20*** (vgl. oben die Beschwerdevorentscheidung unter Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aufgrund mangelnder Aktivlegitimation). Die Bf ist im Spruch dieser Beschwerdevorentscheidung nicht angeführt und enthalten weder der vorliegend angefochtene Bescheid, noch die Beschwerdevorentscheidung vom 29. April 2016 Hinweise darauf…
…gegen eine an die ***12*** zur GZ. MA -***8*** ergangene Beschwerdevorentscheidung vom 17. Jänner 2017 (Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aufgrund mangelnder Aktivlegitimation, weil im eigenen Namen und ohne Hinweis auf eine Vertretung des Bf eingebracht), weshalb dieser Vorlageantrag mangels Aktivlegitimation des Bf zurückzuweisen war. Bescheidadressat der…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Einerseits ergibt sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit aus dem Gesetzestext des § 260 BAO iVm …
…haben daher mangels Zustellung keinerlei Rechtswirkungen entfaltet. Da keine Heilung des Zustellmangels iSd § 7 ZustG durch "tatsächliches Zukommen" der als Umsatzsteuerbescheide 2010 bis 2015 intendierten Erledigungen erfolgt ist, ist die Beschwerde wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. 4. b) Ist eine Bescheidbeschwerde nach § 260 BAO für unzulässig zurückzuweisen…
… 264 Abs. 4 lit e Bundesabgabenordnung 1967 idgF ist die Bestimmung des § 260 Abs. 1 BAO über die Zurückweisung wegen Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung sinngemäß für Vorlageanträge anzuwenden. § 278 Abs. 1 lit. a Bundesabgabenordnung 1967 idgF (BAO) lautet: Ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss des…
…Beendigung Mitunternehmerschaft“ nicht allen Gesellschaftern und auch nicht der Fa. GmbHuCoKG zugestellt worden, sodass er nicht existent geworden ist. Die Beschwerde ist daher mit Beschluss wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. 5 Revision: Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision…
…keine Stellungnahme abzugeben (vgl. das aktenkundige E-Mail vom 24.05.2022). Rechtliche Erwägungen Zu Spruchpunkt I (Zurückweisung wegen Unzulässigkeit): Mit Eingabe der beschwerdeführenden Partei vom 11.05.2022 wurde die Verletzung der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich behauptet, da der Einkommen- und Umsatzsteuerbescheid 2020…
…weil sich die Rechtsfolge der Zurückweisung wegen Unzulässigkeit eines Vorlageantrages aus dem Gesetz ergibt (§ 260 Abs. 1 lit. a BAO iVm § 264 Abs. 5 BAO) und somit nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Die Unzulässigkeit eines Vorlageantrages trotz dem Beschwerdebegehren…