…dass die am 31. Dezember 2013 beim UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden im Sinne des Art 130 Abs 1 B-VG zu erledigen sind. Begründung zur Zurückweisung: Zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde ist gemäß § 246 Absatz 1 BAO jeder befugt…
…Ritz, BAO5, § 246 Tz 2). Der gegenständliche Beschlagnahmebescheid des Zollamtes Z. vom 8. September 2015 ist an die Österreichische Post AG gerichtet und an diese laut der Übernahmebestätigung auf dem Bescheidentwurf der Zollbehörde auch ergangen. Der Zollkodex und das ZollR-DG regeln nicht, an wen…
…in der Beschwerdesache A., gegen den Bescheid des Zollamtes Z X vom 26.06.2012, Zahl a betreffend Zurückweisung eines Rechtsbehelfs zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Abs. 1 Buchstabe a) Bundesabgabenordnung idgF als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschlagnahmebescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt Zollstelle Hollabrunn vom 8. Oktober 2018…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diesfalls liegen die aufgezeigten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision nicht vor, zumal die Zurückweisung einer Beschwerde mangels Aktivlegitimation von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - wie aufgezeigt wurde (VwGH 27.8.1990, 90/15/0078) - bestätigt wird.  …
…Aktivlegitimation des Einschreiters zurückzuweisen. Gemäß § 272 Abs. 4 BAO obliegt dem Berichterstatter auch die Erlassung von Zurückweisungsbescheiden nach § 260 BAO. Der Beschluss konnte daher ohne Befassung des Senates getroffen werden. Gemäß § 274 Abs. 3 Z 1 iVm Abs. 5 BAO kann im Falle der Zurückweisung…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Zurückweisung eines Vorlageantrages im Fall der fehlenden Aktivlegitimation der Antragstellerin oder des Antragstellers unmittelbar aus § 260 Abs…
…B., gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 12.11.2012, Zahl a., betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung von Einfuhrabgaben zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 12. November 2012, Zahl a., wird aufgehoben…
…132 Abs. 2 B-VG vorliege. Die Subsidiarität der Maßnahmenbeschwerde erstrecke sich daher nicht auf jene Akte, weiche durch den später zu erlassenden Beschlagnahmebescheid keiner verwaltungsbehördlichen Kontrolle mehr unterworfen werden können. Für den gegenständlichen Fall hieße das, dass das gewaltsame Eindringen und die zwangsweise Öffnung…
…mwN). Wenngleich im Zeitpunkt der Beschlagnahme das Vorliegen eines Glücksspiels noch nicht im Einzelnen nachgewiesen sein muss, erfordert die Überprüfung eines Beschlagnahmebescheids jedenfalls Feststellungen über die Art des Spiels, weil ansonsten eine Überprüfung der rechtlichen Beurteilung nicht möglich ist. Hiezu ist die ansatzweise Darstellung des…
…da die Maßnahme keiner Person angedroht worden sei. Die Bf. führte neuerlich zum Vorgehen der Finanzpolizei, zum Abkleben der Videokameras sowie zur vorläufigen Beschlagnahme der Geräte aus. Zur Aktivlegitimation der Bf. wurde vorgebracht, dass die Bf. dieselbe Person sei wie die am 15.1.2018…
…gemäß § 28 Abs. 6 iVm § 31 VwGVG mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. III) Die Kostenansprüche gründen sich auf 35 Abs. 1 und 3 VwGVG iVm § 1 Z 3 und 4 VwG-Aufwandsersatzverordnung idgF und werden der belangten Behörde (dem Bund) iHv Euro 426,20 zugesprochen…
…Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Unzulässig ist eine Bescheidbeschwerde insbesondere wegen mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Eine solche liegt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes beispielsweise vor, wenn sie der Vertreter der Partei im eigenen Namen einbringt (VwGH 27.8.1990, 90/15/0078…
…hat die Finanzstrafbehörde (das Zollamt) eine gegen einen von ihr erlassenen Bescheid oder gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eingebrachte Beschwerde darauf zu überprüfen, ob ein Grund zur Zurückweisung der Beschwerde vorliegt, weil sie entweder nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…hat die Finanzstrafbehörde (das Zollamt) eine gegen einen von ihr erlassenen Bescheid oder gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt eingebrachte Beschwerde darauf zu überprüfen, ob ein Grund zur Zurückweisung der Beschwerde vorliegt, weil sie entweder nicht zulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde…
…2020, E 555/2020, womit auch sonstigen Betroffenen einer Beschlagnahme, die nicht Inhaber der in Beschlag genommenen Gegenstände sind und denen der Beschlagnahmebescheid nicht zugestellt worden ist, eine Beschwerdeberechtigung eingeräumt worden ist). Im gegenständlichen Fall ist aber für alle Betroffene ein Rechtsmittel nicht zugelassen (gewesen).
…wurde], die unrechtmäßig beschlagnahmten Gegenstände unverzüglich auszufolgen. Auf diesen Antrag erfolgte jedoch bis 09.12.2015 keinerlei Reaktion. Die Beschwerde ist schon deswegen zulässig, da es sich um eine vorläufige Beschlagnahme handelt und ein 'endgültiger' Beschlagnahmebescheid bis dato nicht vorliegt. Dem Vertreter des lnhabers, Herrn…
…daraufhin noch am selben Tag unter Zl. ***2***, eine Beschwerdevorentscheidung betreffend die Zurückweisung der Beschwerde mangels Aktivlegitimation des NN. Mit E-Mail vom 23.12.2021 stellte Herr NN daraufhin den Vorlageantrag. Auch diese Eingabe weist keine Unterschrift auf. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Verein A, in B, vom 21. Jänner 2015 in der Beschwerdesache des C, in B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch D, vom 19. Jänner 2015, betreffend Sicherstellungsauftrag (§ 232 Bundesabgabenordnung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Verein A, in B, vom 21. Jänner 2015 in der Beschwerdesache des C, in B, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch D, vom 16. Jänner 2015, betreffend Sicherstellungsauftrag (§ 232 Bundesabgabenordnung…