Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, zur Beschwerde vom 20. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. März 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: I. Die Beschwerde wird an das vorlegende Finanzamt…
…Kapitalertragsteuer für 2008 und 2009 beschlossen: Die angefochtenen Bescheide und Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1) Sachverhalt…
…am letzten Tag der Frist, als rechtzeitig zu werten. Die Zurückweisung der Beschwerde durch das Finanzamt erfolgte damit zu Unrecht. Nach § 278 BAO kann das Bundesfinanzgericht Bescheide aufheben und an das Finanzamt zur Entscheidung zurückverweisen. Die maßgebliche Bestimmung lautet: § 278. (1) Ist die Bescheidbeschwerde mit…
… 278 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit den 13 im Spruch genannten Bescheiden erfasste das Zollamt X gegenüber der A…
… 278 Abs. 1 BAO eine Aufhebung und Zurückverweisung rechtfertigt. Angesichts des erheblichen Umfangs der noch vorzunehmenden Verfahrensergänzungen ist der Aufhebung der Vorrang gegenüber einer Fortführung des Ermittlungsverfahrens durch das Bundesfinanzgericht einzuräumen. Der entscheidungswesentliche Sachverhalt muss in wesentlichen Punkten erstmals oder neuerlich erhoben und beurteilt werden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Robert Posch über die Beschwerde der X, Y, vom 30. August 2016 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 19. Mai 2016 betreffend Zurückweisung des Einspruches der X gegen die Strafverfügung vom 22. März 2016…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Beschwerdesache des BF, whft. WS, vertreten durch die Gstöttner Ratzinger Stellnberger Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH., Stelzhamerstraße 14b, 4400 Steyr , über die Beschwerde vom 24. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 9…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerde der Bf., Straße, PLZ-Ort, vertreten durch AVISO Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom 20. Dezember 2012…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerden vom 19. Dezember 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 20. November 2013, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahre 2003 bis 2011 beschlossen: Der…
…2015-52 beschlossen: Der angefochtene Bescheid vom 13.07.2016 und die Beschwerdevorentscheidung vom 25.08.2016 werden gemäß § 278 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) unter Zurückverweisung der Sache an den Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…§ 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an das ***FA*** DS ***1*** aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Strittig im konkreten Beschwerdefall sind Fragen betreffend Krankheitskosten im Zusammenhang…
…30.05.2017, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 278 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Untersuchungsverfahrens vor die Beschwerdebehörde käme. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann das Bundesfinanzgericht die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde mit Beschluss verfügen, wenn es umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde ist im weiteren Verfahren an…
…Z. 1 EStG 1988 für 2008 beschlossen: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung vom 21.12.2011 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9…
…Oktober 2015 und die Beschwerdevorentscheidung vom 6. Feber 2018 werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Begründung Im Gefolge…
…2011 -2013, Körperschaftsteuervorauszahlung 2016 sowie Umsatzsteuerbescheide 2009 - 2013) und die Beschwerdevorentscheidungen (datiert mit 25.01.2016) werden gemäß § 278 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Rechtliche Beurteilung 1. Zu Spruchpunkt I. (Zurückverweisung) Vor dem Hintergrund der festgestellten Sachlage erweist sich das zur Entscheidung vorgelegte Rechtsmittel wegen des Unterbleibens wesentlicher Sachverhaltsermittlungen als (noch) nicht entscheidungsreif. Gemäß § 278 BAO kann das Verwaltungsgericht in solchen Fällen mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung der…
…Bundesfinanzgericht und die Aufhebung des angefochtenen Bescheides sowie die rückwirkende Auszahlung der Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag in eventu die Aufhebung des angefochtenen Bescheides und die Zurückverweisung der Sache zur ergänzenden Sachverhaltsermittlung. Mit Vorlagebericht vom 22.02.2024 legte das FA die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht (BFG) zur…
…5*** und ***6***, werden gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit den Bescheiden vom 21. Jänner 2020…
…betreffend Abweisung eines Antrages auf Bewilligung eines Herstellungsbetriebes für Alkohol (Verschlussbrennerei), beschlossen: I. Der angefochtene Bescheid einschl. der Beschwerdevorentscheidung wird unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. II. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs…