…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die zeitliche Zuordnung von Ausgaben (Werbungskosten) aus dem insofern klaren und eindeutigen Wortlaut des…
…damit ursächlich zusammenhängenden Werbungskosten der gleichen Betrachtung unterliegen und seien die Einkünfte entsprechend zu kürzen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 29. Jänner 2013 gründet auf die gesetzliche Zuflussfiktion des § 19 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 und auf die zeitliche Zuordnung von Ausgaben des…
…Steuerpflichtige die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 18 MRG zur Standardanhebung in Betracht zieht, aus. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus den leerstehenden Wohnungen nach deren Inbestandgabe im Gefolge eines Verfahrens gemäß § 18 MRG ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren…
…sich konstruktiv zu äußern; der Bf erschien nicht dazu bereit; eine Zuordnung von Unterlagen zu einem Beweisthema war damit vielfach nicht möglich. Der (nicht durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter vertretene, jedoch nicht völlig rechtsunkundige) Bf ist vom Bundesfinanzgericht ausführlich zu den für die einzelnen Beschwerdepunkte maßgeblichen…
…Darüber hinaus sind Werbungskosten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben nur in dem Jahr anzuerkennen, in dem die Ausgaben/Aufwendungen getätigt wurden, weshalb Ausgaben die nicht im Beschwerdejahr getätigt wurden auch aus diesem Grund nicht als Werbungskosten im Beschwerdejahr…
…EStG 1988 zu subsumieren (vgl. VwGH 19.12.2018, Ro 2017/15/0025). Die zeitliche Zuordnung von Einnahmen aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt aber nach dem Zuflussprinzip. Daher ist das in den Jahren 2016 und 2017 an die Bf. bezahlte Rehabilitationsgeld auch in diesen Jahren…
…2021) auf Grund des wirtschaftlichen Zusammenhangs mit der Herrn Odenthal zugesprochenen Kündigungsentschädigung als Werbungskosten abzusetzen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 06.07.2024 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte aus, dass die zeitliche Zuordnung von (außerbetrieblichen) Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip…
…liegen kann (KZ 719 - KZ 722), bleiben im Fall einer gleichteiligen Zuordnung zu den beiden Einkunftsarten der Bf mangels Überschreitens des ohnehin berücksichtigten Werbungskostenpauschales von 132,- € bei den nichtselbständigen Einkünften ohne Auswirkung auf die Besteuerungsgrundlagen. Für eine überwiegende Veranlassung durch die nichtselbständige Tätigkeit fehlt…
… 15 und die Werbungskosten nach § 16 (Doralt, EStG, § 19 Tz 6). Der für die zeitliche Zuordnung von Ausgaben in § 19 Abs. 2 erster Satz EStG verwendete Begriff "geleistet" ist im Sinn von Übertragung der tatsächlichen und rechtlichen (besser wirtschaftlichen) Verfügungsmacht über Geld oder Geldeswert zu…
…im oa. Sinne nur dann ein, wenn ein Veräußerungsgeschäft insgesamt zu einem Verlust geführt hat. Entsteht der "Verlust" hingegen bloß periodenbezogen durch den Abfluss von nachträglichen Werbungskosten oder Erlösminderungen, die einem in einem früheren Veranlagungszeitraum getätigten, insgesamt mit Gewinn abschließenden Veräußerungsgeschäft zuzurechnen sind, dann sind…
…angefallenen Geldbeschaffungskosten (Finanzierungsnebenkosten) in Höhe von insgesamt 7.862,00 Euro in voller Höhe im Streitjahr oder auf die Laufzeit des Darlehens verteilt als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988) abziehbar sind. Was die zeitliche Zuordnung von Werbungskosten anbelangt…
… 15 und die Werbungskosten nach § 16 (Doralt, EStG, § 19 Tz 6). Der für die zeitliche Zuordnung von Ausgaben in § 19 Abs. 2 erster Satz EStG verwendete Begriff "geleistet" ist im Sinn von Übertragung der tatsächlichen und rechtlichen (besser wirtschaftlichen) Verfügungsmacht über Geld oder Geldeswert zu…
…08.2024, Ra 2022/12/0029) zu verweisen, wonach durch das Pendlerpauschale Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal berücksichtigt werden sollen. Eine pauschale Berücksichtigung von Werbungskosten ist dann nicht gerechtfertigt, wenn auszuschließen ist, dass dem Arbeitnehmer Fahrtkosten erwachsen sind. Die gesetzliche…
…auf die beantragte Leistung zu beurteilen und führe dessen Rückzahlung im Fall der Zuerkennung von Rehabilitationsgeld zu Werbungskosten. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 4. Oktober 2021 abgewiesen. In der Begründung verweist die Behörde auf den Umstand, dass die Zuordnung der Einkünfte den Bestimmungen des …
… 2 Abs. 4 Z 2 EStG 1988), respektive der zeitlichen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben (§ 19 EStG 1988) weder als Einnahmen (§ 15 EStG 1988) noch als Werbungskosten (§ 16 EStG 1988) zu erfassen. Nach Auffassung des Bf. handle es sich bei den geltend gemachten Fremdwährungsverlusten nicht…
…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. § 19 Abs. 1 und 2 EStG 1988 (Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben) in der für die beschwerdegegenständlichen Zeiträume geltenden Fassung lauten folgendermaßen: "(1) Einnahmen sind in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen…
…folglich widersprüchlich, wenn Sie einerseits die begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge (als Bestandteil der Bruttopension) zweifellos nicht beanstanden, andererseits aber artifizielle Argumente ins Treffen führen, um die gesetzlich vorgegebene Zuordnung von Werbungskosten zu den sonstigen Bezügen ausschließen zu wollen. Bestimmt doch § 25 Abs. 1 Z. 3…
…Werbungskosten. Dem Finanzamt ist darin zuzustimmen, dass nach dem Zufluss-/Abflussprinzip des § 19 (2) EStG 1988 Ausgaben für Werbungskosten für das Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet werden. Der für die zeitliche Zuordnung von Ausgaben im Gesetz verwendete Begriff "leisten" ist im Sinn von…
…DUS ab der 16. Reisebewegung seien daher schon vorweg als nicht abzugsfähig auszuscheiden. Zusätzlich sei an dieser Stelle festzuhalten, dass die Abrechnung auch aus einem weiteren Grund der Berechnung von Werbungskosten nicht zu Grunde gelegt werden könne: Der Bf. habe bei Flügen, bei denen dieser…
…Rz 5; VwGH 25.04.2013, 2010/15/0101). Der für die zeitliche Zuordnung von Ausgaben im Gesetz verwendete Begriff "leisten" ist im Sinn von Übertragen der tatsächlichen und rechtlichen (besser wirtschaftlichen) Verfügungsmacht über Geld oder Geldeswert zu verstehen; es kommt nicht darauf an, welches…