…Seiten des Beschwerdeführers wurde dazu in der Beschwerde im Wesentlichen eingewandt, dass sich die Gesellschaft zum Fälligkeitszeitpunkt dieser beiden Abgaben bereits in finanzieller Notlage befunden habe und nur mehr Zug um Zug-Zahlungen durchgeführt bzw. Einzüge durch die Bank durchgeführt worden seien (siehe Seite 3…
…nämlich, dass aufgrund der Zug-um-Zug Zahlungen so etwas nicht passieren sollte. Auch im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens sei ein solcher Verdacht nicht aufgekommen - letztlich sei den beiden zur Haftung herangezogenen Geschäftsführern nicht ein Fall der Anfechtung nach der (damals noch) Konkursordnung bekannt…
…des VwGH zu verwiesen, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, bezieht, und eine Bevorzugung von Gläubigern auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern in Form von sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften bestehen kann. Der vom Vertreter…
…gegangen). Auf der beiliegenden offenen Posten Liste ist klar und deutlich zu erkennen, dass sämtliche Eingangsrechnungen von Lieferanten über längere Zeiträume offen waren, und sechs Monate vor Konkursöffnung keine Zahlungen, welche nicht Zug-um- Zug gewesen wären, sondern eine Gläubigerbevorzugung dargestellt hätten, passiert sind. Warum…
…eine Auflistung von Verbindlichkeiten und Zahlungen vor, aus der sich nichts gewinnen lässt, weil damit keine Gegenüberstellung der fälligen Gesamtverbindlichkeiten (inklusive Abgaben und Zug-um-Zug-Zahlungen) zu den vorhandenen liquiden Mitteln (die nicht ident mit den getätigten Zahlungen sein müssen) zu den jeweiligen Fälligkeitstagen…
…einmal angeführt. Vielmehr wurde detailliert dargelegt, welche wirtschaftliche und geschäftliche Motivationen dazu geführt haben, dass bestimmte (Zug-um-Zug)Zahlungen geleistet worden sind. Es wurde explizit darauf hingewiesen, dass im Zeitraum von 15.12.2015 bis 15.01.2016 verstärkte Bemühungen gesetzt worden seien, Fertigstellungsarbeiten…
…Mai 2013, 2010/16/0019). Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, und kann eine Bevorzugung von Gläubigern auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern in Form von sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften bestehen. Der vom Vertreter…
…der haftungsgegenständlichen Abgaben zur Verfügung gestanden wären. Für eine völlige Vermögenslosigkeit der Primärschuldnerin ergeben sich auch nach Aktenlage keine Anhaltspunkte, zumal jedenfalls noch Löhne ausbezahlt und Zug-um-Zug-Zahlungen einbekannt wurden. Was eine allfällige Gleichbehandlung der Gläubiger betrifft, so war dies von der Bf…
…laut Anmeldeverzeichnis Forderungen in Höhe von insgesamt 1,292.632,96 € angemeldet worden seien. Zahlungen Zug-um-Zug könnten an sich bereits eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen. Somit könne nicht nachvollzogen werden, ob und in welchem Ausmaß Abgabenschulden besser (wie behauptet) oder schlechter als…
…im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes gehandelt zu haben, da keinerlei Altschulden beglichen worden seien. Es seien lediglich Zug-um-Zug-Zahlungen des laufenden Betriebes aus Eigenmitteln des Bf. als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH geleistet worden, die er dem Unternehmen stets vor Begleichung dieser Beträge zugeführt habe…
…keine Anhaltspunkte, zumal der Bf. einwandte, seit 11.12.2017 nur mehr Zug-um-Zug-Zahlungen getätigt zu haben, und (wenn auch nur geringe) Bank- und Kassaguthaben vorhanden waren. Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft auch dann, wenn die Mittel, die ihm…
…bis 4). Dass kein Bescheid hinsichtlich des Säumniszuschlags ausgestellt worden ist, ergibt sich aus der Stellungnahme der belangten Behörde vom 25. Mai 2020. Dass tatsächlich Zahlungen im Rahmen von Zug-um-Zug-Geschäften geleistet worden sind, ergibt sich aus den Eingaben der Bf., z.B…
…dem Beschwerdeführer nicht zum Vorwurf gemacht werden. Sämtliche Zahlungen mit Fälligkeitsdatum 15.3.2013 hätten vom Masseverwalter angefochten werden können, weshalb es an der Kausalität des Verhaltens fehle. Im April seien lediglich geringfügige Zahlungen Zug um Zug geleistet worden. Eine persönliche Haftung für die Körperschaftsteuer…
…zB VwGH 16.2.2000, 95/15/0046). Es wird jedoch vollständigkeitshalber darauf hingewiesen, dass Zug-um-Zug-Zahlungen eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes darstellen würden. Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die Abgabenentrichtung erforderlichen Mittel hatte, bestimmt sich danach…
…Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. In eine solche Liquiditätsrechnung ist die gesamte Liquiditätssituation einzubeziehen und somit auch die Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes (so genannte Zug-um-Zug Geschäfte) erforderlich sind. Im Beschwerdefall ist somit hinsichtlich der in die Haftung einbezogenen Abgabenschuldigkeiten von einer…
…Die Stellungnahme des Bf. v. 07.08.2019 weist zusammengefasst folgende Mängel auf: Der Berechnungszeitraum ist nicht vollständig. Es werden lediglich Zahlungen von Bankkonten angeführt. Es ist unbekannt, ob Zessionen, Zug um Zug-Zahlungen bzw. Barzahlungen stattfanden. Kontoauszüge, welche der Abgabenbehörde die Möglichkeit gegeben hätten…
…begründet werde. Zug um Zug Zahlungen, die vorgenommen wurden, um den Geschäftsbetrieb in den letzten Monaten vor Insolvenzeröffnung noch aufrecht zu erhalten, seien gemäß IO nicht anfechtbar. Darüber hinaus seien Sicherstellungen oder Befriedigungen von Insolvenzgläubigem nur dann anfechtbar, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners bekannt war…
…Darstellung sei einzubeziehen: -die gesamte Einnahmensituation, -die Liquiditätssituation, -freiwillig geleistete Zahlungen, -"Zug um Zug"- Zahlungen, -Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig gewesen sind. Die vorgelegten Unterlagen wären insgesamt zu mangelhaft, um einen exakten Quotenschaden zu errechnen. 8.) Anträge auf Fristverlängerung zur Einbringung des Vorlageantrages:…
…Kontoeingänge ab 01.09.2014 - 03.12.2014 99.206,98 Zahlungen aus liquidem Bestand 25.737,47 Mittelverbrauch gesamt 124.944,45 Eine Gläubigerbevorzugung liegt objektiv nicht vor, da es sich beim weitaus überwiegenden Teil der Zahlungen um Zug-um-Zug-Zahlungen gehandelt hat…
…Jänner bis Dezember 2013 zu dem Schluss, dass der Bf. durch getätigte Zug um Zug Zahlungen und dem Abschluss einer Generalzessionsvereinbarung zur Kreditbesicherung (Kontokorrentkredit) eine Differenzierung von Gläubigern vorgenommen hat. Den Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger hat der Bf. durch Vorlage der angesprochenen Unterlagen nicht…