…für nicht handelbare Optionen und für handelbare Optionen gleichermaßen. Auf eine solche Unterscheidung komme es folglich nicht an. Für den steuerlich maßgeblichen Zuflusszeitpunkt sei unerheblich, ob das Optionsrecht ein Wirtschaftsgut darstelle: auch wenn dies der Fall ist, erwirbt der Arbeitnehmer mit der Einräumung der Option…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 12. Juli 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Juni 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
…nach der teilweisen Aufhebung der Bestimmung des § 19 Abs. 1 Z 2 TS 2 EStG 1988 (Streichung des Wortes "Pensionen") die bisherige Regelung (Abstellen auf den Zuflusszeitpunkt) beizubehalten sei. Dies gelte nicht für den Anlassfall und jene Verfahren, die im Zeitpunkt des Ergehens der verfassungsgerichtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Sonja Stradner in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 18. April 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 5. April 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…der Festsetzung der Anspruchszinsen ergeben sich die Rechtsfolgen aus dem Gesetz bzw. weicht das Bundesfinanzgericht nicht von der dargestellten Rechtsprechung des VwGH ab. In der Beurteilung der Frage des Zuflusszeitpunktes des Versorgungsguthabens folgt die Entscheidung der dargestellten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Salzburg, am 28. Juni 2022
…Die gesetzliche Zuflussbestimmung in § 95 Abs. 3 Z 1 EStG lasse keinen Spielraum für eine Verschiebung des Zuflusszeitpunktes, wenn im Beschluss kein konkreter Auszahlungstag bestimmt sei. Diese eindeutige Regelung habe als spezielle Zuflussregelung für Zuwendungen einer Privatstiftung Vorrang gegenüber allgemeinen Regeln und einer "allgemeinen Betrachtungsweise…
…26.2.2013, 2010/15/0061, mwN). Da es für den Zuflusszeitpunkt auf das Erlangen der Verfügungsmacht des Geschäftsführers im Sinne des § 19 EStG 1988 ankommt, ist dabei jedoch nicht die allfällige Erfassung der Gutschrift mit einem rückwirkenden Buchungstag im Rechenwerk der Kapitalgesellschaft, sondern der…
§ 14 Abs 1 EKEG lautet wie folgt: "Der Gesellschafter kann einen Eigenkapital ersetzenden Kredit samt den darauf entfallenden Zinsen nicht zurückfordern, solange die Gesellschaft nicht saniert ist und, wenn das Insolvenzverfahren nach einem bestätigten Sanierungsplan aufgehoben ist, soweit der Rückzahlungsanspruch die Sanierungsplanquote übersteigt; die Gesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 29. November 2011 betreffend Einkommensteuer 2010, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juni 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 10. Juni 2013 betreffend Einkommensteuer 2011, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26.5.2010 betreffend Einkommensteuer 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 2.6.2010 wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
…Steuerschuld gewonnen werden. Denn dafür ist einzig und allein, wie oben ausgeführt, der Zuflusszeitpunkt des gesamten Kaufpreises entscheidend. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 21.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…im Kalenderjahr 2010 erhalten hat. In seinem Erkenntnis vom 19. September 2013, 2011/15/0185 hat der Verwaltungsgerichtshof zur Frage des Zuflusszeitpunktes einer Kündigungsentschädigung ua ausgesprochen: "Die in Rede stehende Sonderregelung in § 19 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988 will somit Bezüge den Zeiträumen zuordnen…
…8 lit. b EStG 1988 nichts, wonach Kündigungsentschädigungen "gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen" sind, besteht doch der normative Gehalt dieser Regelung nicht in der Festlegung eines Zuflusszeitpunktes, sondern darin, dass der Bezug im Monat, für welchen sich der Zufluss aus § 19…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter V, den Richter R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 in der Beschwerdesache Bf, Anschrift1, vertreten durch StB in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Oktober 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 23. September 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Februar 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Jänner 2026 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 (Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu Recht erkannt: I. Die…
…aus der Schweiz in Höhe von insgesamt EUR 420.810,44 (Altersrente von EUR 24.188,62 und schweizerisches Freizügigkeitskapital von EUR 396.621,82) in Österreich der Besteuerung unterzog. Bekämpft wurden auch hier der Zuflusszeitpunkt (2013 anstatt 2017) sowie die Nichtanwendung der Drittelbegünstigung des …
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung könne nur der obligatorische Teil (der sogenannte "BVG-Lohn") versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei…