…selbständiger Arbeit (Geschäftsführerbezüge) in Höhe von 7.347,03 € (2007), 26.597,30 € (2008), 19.583,33 € (2009) und 1.566,67 € (2010) in Ansatz gebracht. In der Begründung führte das Finanzamt aus, dass der Zufluss der Geschäftsführerbezüge grundsätzlich mit der…
…Zufluss der restlichen dem Bf. nachgewiesenermaßen nicht mittels Banküberweisung ausbezahlten Geldbeträge in Höhe von € 78.652,10. Das Bundesfinanzgericht hat letztlich im Rahmen der Beweiswürdigung zu klären, ob diese von der W AG an die H GmbH ausbezahlten Entgelte dem Bf. tatsächlich als Geschäftsführerbezüge…
…Da die Geschäftsführerbezüge im Rahmen einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung der Versteuerung zu Grunde zu legen seien, gelte das Zuflussprinzip; ein Zufluss der von der Behörde in Ansatz gebrachten Geschäftsführervergütungen lasse sich allerdings weder aus den Bilanzen noch aus dem tatsächlichen Zahlungsverkehr für das Jahr 2007 herleiten…
…von Geschäftsführerbezügen hat der Verwaltungsgerichtshof erkannt (30.10.2014, 2012/15/0143), dass das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über die Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner entscheidend für die Annahme eines Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen…
…Partei ersucht, die Fragen des Bundesfinanzgerichts zu beantworten und die angeforderten Unterlagen vorzulegen. Nach Ausführung der Rechtsprechung des VwGH zum Zufluss von Geschäftsführerbezügen wurden Fragen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit/Zahlungsunfähigkeit der Bf im streitgegenständlichen Zeitraum gestellt: Beginn der Zahlungsunfähigkeit; Nennung der konkreten Verbindlichkeiten, die nicht…
…Auszahlung von Geschäftsführerbezügen (einer der Gesellschafter wäre zugleich Geschäftsführer gewesen) nur dann erfolge, wenn bestimmte Bedingungen eintreten würden. Deshalb seien die als Vergütung in Aussicht gestellten Beträge in Form einer Rückstellung verbucht worden. Nach Ansicht des BFG sei es nur deshalb zu keinem Zufluss gekommen…
…das Finanzamt Weisungscharakter. Fakt sei, dass die in den Zeiträumen 2009 bis 2011 kompensierten Zinsen auch in späteren Perioden nicht zuflussbesteuert worden seien. Darüber hinaus lasse sich der Zufluss von Geschäftsführerbezügen, wie von der Bf releviert, mit der gegenständlichen Thematik nicht vergleichen, da hierfür andere…
…In diesem Fall sei ein Zufluss bereits anzunehmen, sobald die Forderung fällig sei, vorausgesetzt die GmbH sei nicht zahlungsunfähig. Entscheidend für die Annahme des Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit sei das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über…
…In diesem Fall sei ein Zufluss bereits anzunehmen, sobald die Forderung fällig sei, vorausgesetzt die GmbH sei nicht zahlungsunfähig. Entscheidend für die Annahme des Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit sei das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über…
…In diesem Fall sei ein Zufluss bereits anzunehmen, sobald die Forderung fällig sei, vorausgesetzt die GmbH sei nicht zahlungsunfähig. Entscheidend für die Annahme des Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit sei das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die Gesellschaft über…
…06.07.2020, Ra 2018/13/0074). Entscheidend für die Annahme eines Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung des VwGH das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die schuldnerische Gesellschaft über deren Gesellschafterversammlung (vgl. VwGH 30.10…
…jedenfalls eine Gutschrift zugunsten ihres Geschäftsführers verbucht hat, ist bereits von einem Zufluss in diesen Jahren auszugehen. Der festgestellte Geschäftsführerbezug 2016 in Höhe von 44.000,- Euro ,welcher dem Beschwerdeführer erst im Jahr 2017 tatsächlich zugeflossen ist, ist daher nach den obigen Ausführungen dem Wirtschaftsjahr…
…0074). Entscheidend für die Annahme eines Zuflusses von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen bereits mit deren Fälligkeit ist nach der Rechtsprechung des VwGH das Vorliegen eines beherrschenden Einflusses des Gesellschafter-Geschäftsführers auf die schuldnerische Gesellschaft über deren Gesellschafterversammlung und damit ein besonderes Naheverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Aus…
…12.2016 erfolgte Stornierung konnte daher den bereits erfolgten Zufluss nicht rückgängig machen bzw. den bis dahin entstandenen und zugeflossenen GF-Bezügen, denen auch die laufend vom Bf als Geschäftsführer der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen gegenüberstanden, nicht für zurückliegende Zeiträume den Charakter von Geschäftsführervergütungen nehmen (vgl…
…der durch kurzfristige mögliche Verwertung vorhandener Aktiva oder durch Aufnahme eines Kredites behebbar sei. Im Hinblick auf die erforderliche Fremdüblichkeit sei auch in Fällen von Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen von einem Zufluss auszugehen, weil die GmbH auch im Falle eines fremden Gläubigers (Geschäftsführers) zur Kreditaufnahme gezwungen wäre…
…eingeleitet. Der Zufluss im Sinne des § 19 EStG 1988 und somit auch die Lohnsteuerabzugsverpflichtung ist daher mit Gutschrift der Geschäftsführerbezüge am Verrechnungskonto bewirkt. Im gegenständlichen Fall war somit keine Lohnzettelkorrektur vorzunehmen. Firma YY Beteiligungsgesellschaft m.b.H.: Herr Bf. fungierte von der Gründung der GesmbH…
…zur KG) argumentiert (Bezugnahme auf Öffnungszeiten und „restriktive Dienstanweisungen“), um sodann – für das Bundesfinanzgericht letztlich nicht nachvollziehbar – vom Vorliegen von Geschäftsführerbezügen der Beschwerdeführerin auszugehen. Auch zu diesen entscheidungsrelevanten Punkten wurden seitens des Finanzamtes keinerlei Sachverhaltsfeststellungen getroffen. Im gesamten Verwaltungsakt zudem nicht dargestellt wurde, welche Beträge…
…der Herr Bf. alleine gemacht: Ich kann mich nicht erinnern, dass jemand dabei war. Frage: Können Sie sich erinnern, was über die Verbuchung von zusätzlichen Geschäftsführerbezügen gesprochen wurde? Antwort: Nein. Frage: Wer im Unternehmen konnte vom Geschäfts-Firmenkonto Geld beheben, d.h. wer war zeichnungsberechtigt…
…Umsatzsteuer enthalten, bleibt - entgegen der vom FA im Vorlagebericht vom 06.05.2016 vertretenen Ansicht - ein "Herausrechnen der Umsatzsteuer" von den Geschäftsführerbezügen des Bf zur Bemessung des Betriebsausgabenpauschales außer Ansatz. Mit Verweis auf den Verfahrensgang wird hinsichtlich des Betriebsausgabenpauschales auf die Beschwerdevorentscheidung hingewiesen, in der…
…Bilanzbuchung | Summe | 660.740,21 | Verrechnungskonto lt. Bilanz 31.12.2016 Die Zuflüsse an ***X*** im Jahr 2008 von insgesamt 556.755,60 Euro wertete das Finanzamt als verdeckte Ausschüttung. Die verbuchten Darlehensforderungen und Zinserträge wurden im Rahmen der Außenprüfung ertragsteuerlich nicht…