…Finanzsenates dazu zu führen, dass in der Übertragung des Altersguthabens auf eine Freizügigkeitspolice oder ein Freizügigkeitskonto ein steuerlich relevanter Zufluss erblickt werden könne. Dies werde im vorliegenden Fall umso deutlicher, als das restliche (obligatorische Freizügigkeits-)Vorsorgekapital iHv 68.021,35 CHF (inkl. Zinszuwachs) am 02…
…Die in Zeiten des Vorobligatoriums mangels Zufluss nicht der Steuerpflicht unterliegenden Arbeitgeberbeiträge hingegen seien auf den Jahreslohnausweisen nicht ausgewiesen worden und auch in den Einkommensteuererklärungen der Grenzgänger nicht als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der Schweiz erklärt worden. Im fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag wurde ergänzend vorgebracht…
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung könne nur der obligatorische Teil (der sogenannte "BVG-Lohn") versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei…
…aus der Schweiz in Höhe von insgesamt EUR 207.024,96 (Altersrente von EUR 24.665,66 und schweizerisches Freizügigkeitskapital von EUR 184.436,07) in Österreich der Besteuerung unterzog. Bekämpft wurde vom Beschwerdeführer (kurz Bf.) zum einen der Zufluss des Freizügigkeitskapitals im Jahr 2016…
…ersten (verpflichtenden) Reglement sei keine Altersleistung enthalten, im zweiten (freiwilligen) Reglement hingegen sehr wohl (Punkt 3.1.10.). Die Eintrittsvoraussetzungen seien für beide "Versionen" gleich sind, nämlich das Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung und die Weiterführung gem. Art. 47 BVG. Die Unterscheidung bestehe nur darin…
…sondern das gesamte (obligatorische und überobligatorische) Guthaben auch bis zum Erreichen des frühestmöglichen "BVG- bzw. FZG-Pensionsalters (normalerweise 58 Jahre, spätestens mit 69) auf ein Freizügigkeitskonto gelegt hätte werden können, ist dann der Zufluss des überobligatorischen Teils im Zeitpunkt dieser Verfügung (Auszahlung oder Freizügigkeitskonto) erfolgt…
…kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen. Es kommt daher auf die Erwirtschaftung zB vor dem Umzug und nicht darauf an, wann der Zufluss erfolgt, und zwar selbst dann nicht, wenn eine Forderung erst nach dem Umzug fällig wird (vgl…
…0048). Ein Betrag ist zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn rechtlich und wirtschaftlich bzw. tatsächlich verfügen kann, wenn sich der Zufluss also wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Steuerpflichtigen auswirkt (VwGH 31.7.2013, 2009/13/0194; VwGH 29.1.2014, 2009/13/0209…
…dem Einkommensteuergesetz unterliegenden Einkünfte erzielt. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. Oktober 2022 abgewiesen, wobei die Abgabenbehörde den Zufluss des Kaufpreises unter Verweis auf das Erkenntnis des BFG vom 9. August 2022, RV/3100357/2019 (betreffend den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2018 desselben Beschwerdeführers) zusammengefasst damit begründete…
…auf die rechtliche Verfügungsmöglichkeit (Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, § 19 Tz 10). Keinen Zufluss begründet ein bloß obligatorischer Anspruch; maßgebend ist die Geldbewegung. Wird jedoch eine Forderung mit einer Gegenforderung verrechnet, gilt der Forderungsbetrag mit der Gutschrift als zugeflossen (Mayr/Hayden in…
…Käufer anzusehen ist, hat sich das Vermögen des Verkäufers um diese zugeflossene Darlehensvaluta erhöht. Als Ausfluss dieser Vermögensvermehrung fließen ihm auch Zinsen zu. Dementsprechend wird auch die bloße Darlehensrückzahlung nicht mehr als Zufluss, sondern als bloße Vermögensumschichtung angesehen. Als zugeflossen gilt eine Einnahme, sobald der…
…mwN). Der zweite zuflussbegründende Fall betrifft einen Steuerpflichtigen, der gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener GmbH ist, die sein Schuldner ist. Die Rechtsprechung nimmt in diesem Fall einen Zufluss auch bereits an, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt die GmbH ist nicht zahlungsunfähig (vgl. VwGH 23.3.2010…
…der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft gedacht waren und auch so verbucht wurden. Ein Zufluss (im Sinne einer Gewinnrealisierung bei der Muttergesellschaft) fand dabei nicht statt. Die Ausschüttung des Gewinnes wurde mit der Ub 14 umgesetzt und (anteilig mit 99% bzw. EUR 356,400,00) gutgeschrieben…
…a sub lit. aa EStG zu 25 % steuerpflichtig. Zusätzlich seien die obligatorischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu 100 % steuerpflichtig. Daher ergebe der steuerpflichtige Anteil der Pensionskasse YZ 71,75 % und der Anteil der der X Pensionskasse AG 86,50 %. Am 24. Juni 2020 brachte die Bf…
… 1394 ABGB). Der Zedent leistet dem Zessionar Gewähr für die Richtigkeit und Einbringlichkeit der Forderung. Abtretbar sind nach § 1393 ABGB alle veräußerlichen Rechte, also obligatorische Rechte. Dingliche Rechte (beispielsweise Eigentum) können freilich nicht „zediert“ werden; für sie gelten die sachenrechtlichen Regeln. Nicht zedierbar sind höchstpersönliche…
…wirtschaftlich verfügen kann, mag er ihm vom Schuldner auch nur gutgeschrieben worden sein. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer jener Kapitalgesellschaft, die sein Schuldner ist, ist der Zufluss grundsätzlich anzunehmen, sobald die Forderung fällig ist, vorausgesetzt, dass die Kapitalgesellschaft nicht zahlungsunfähig ist. Andernfalls hätte…
…und sich das Rentenkapital aus der zweiten Säule auszahlen ließe, selbst wenn der tatsächliche Zufluss der Kapitalabfindung wenige Tage nach der Übersiedlung erfolge. Am 13.7.2017 legte das Finanzamt die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. In der Stellungnahme im Vorlagebericht führte es aus…
…E. 2.1), mithin ohne "vorgängige persönliche Benachrichtigung" der beitragspflichtigen Arbeitgeber durch die Stiftung FAR, zulässig. Ausserdem ist die Stiftung FAR - wie auch die in der obligatorischen Vorsorge tätigen, privat- oder öffentlichrechtlich organisierten Vorsorgeeinrichtungen - nicht befugt, Verfügungen betreffend Beitragspflicht oder -erhebung zu erlassen (vgl. Art…
…Aber auch wenn ein Forderungsverzicht vorläge, sei spätestens im Zeitpunkt der Verfügung über die Forderung (lt. Vereinbarung vom 31.12.2006 sei aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf die Forderung verzichtet worden) ein Zufluss zu unterstellen. Dies werde dadurch untermauert, dass bei der Firma SGmbH der Betrag…
…September 2013). Der Beschwerdeführer habe daher über ein Guthaben in Höhe von Betrag_2,00 € verfügt. Der Zufluss iSd § 19 EStG sei durch die Verfügung der Wiederveranlagung (Reinvestition in das Projekt "Projekt_B") erfolgt. Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 beantragte der Beschwerdeführer die…