…Rz. 6). Laut Aktenlage ist Anmelder iSv Artikel 4 Nummer 18 ZK nicht der Bf, sondern sein Vater (siehe auch Seite 3 des angefochtenen Bescheides). Die belangte Behörde begründet die Zollschuldnerschaft des Bf damit, dass die Zollschuld gemäß § 71 ZollR-DG auch für jeden entsteht…
Zollschuldner ist der Anmelder. Im Falle der indirekten Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren im Sinne des Abs.1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die gesetzlich geschuldeten Abgaben ganz oder teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA GmbH, Adresse, vertreten durch Dr. BBB, Rechtsanwalt, Adresse1, gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom 15. Mai 2012 betreffend Erstattung der Abgaben gemäß Art. 236 ZK zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***V***, den Richter***R1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R2*** und ***R3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Wolfgang Gappmayer mj LL.M., Margaretenstraße 22 Tür 12, 1040 Wien, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Gutl, die Richterin Mag. Maria Daniel sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. (FH) Alice Niklas und KmzlR Alfred Wolfram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Philip Verdino, Landstraßer Hauptstraße 27, 1030…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch DDr. Josef Wieser, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Biberstraße 10, gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 13. März 2013, Zl. 320000/80447/2012-215, betreffend die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der Bfin, Adr, vertreten durch V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z., vertreten durch Vz…
…Abs. 3 UAbs. 2 ZK ist eine Ausweitung der Zollschuldnerschaft auf "andere Personen" möglich, sofern diese die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben und ihnen diese Handlung subjektiv vorgeworfen werden kann („arg: „[ ] obwohl sie wussten oder vernünftiger Weise hätten wissen müssen, dass…
…Heranziehung der Bf. als Zollschuldnerin: Zur Frage der Inanspruchnahme des Hauptverpflichteten nach zollschuldbegründenden Zuwiderhandlungen im Versandverfahren ist darauf hinzuweisen, dass es für dessen Zollschuldnerschaft weder auf ein Verschulden noch auf das Wissen oder Wissenmüssen um das Entziehen ankommt. Ausreichend ist allein die Verfahrensinhaberschaft. Der EuGH…
…besonderen Garantenstellung gerechtfertigt ist. Aus dieser Garantenstellung ergibt sich sogar, dass einem Bescheid der Zollbehörde keine Rechtswidrigkeit anzulasten ist, wenn sie es möglicherweise verabsäumt hat, die Zollschuldnerschaft weiterer Personen festzustellen (Urteil vom 25.11.2003, GZ. 2003 11 K 200/00; ZfZ 2004 Nr. 8…
…gerechtfertigt ist. Aus dieser Garantenstellung ergibt sich sogar, dass einem Bescheid der Zollbehörde keine Rechtswidrigkeit anzulasten ist, wenn sie es möglicherweise verabsäumt hat, die Zollschuldnerschaft weiterer Personen festzustellen (Urteil vom 25.11.2003, GZ 2003 11 K 200/00; ZfZ 2004 Nr. 8, S 273…
…Abs. 3 UAbs. 2 ZK ist eine Ausweitung der Zollschuldnerschaft auf "andere Personen" möglich, sofern diese die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben und ihnen diese Handlung subjektiv vorgeworfen werden kann („arg: „[ ] obwohl sie wussten oder vernünftiger Weise hätten wissen müssen, dass…
…Abs. 3 UAbs. 2 ZK ist eine Ausweitung der Zollschuldnerschaft auf "andere Personen" möglich, sofern diese die für die Abgabe der Zollanmeldung erforderlichen Angaben geliefert haben und ihnen diese Handlung subjektiv vorgeworfen werden kann („arg: „[ ] obwohl sie wussten oder vernünftiger Weise hätten wissen müssen, dass…
…Beschwerdeführers davon, dass die Carnet-TIR's für Entziehungen von Ware aus der zollamtlichen Überwachung verwendet werden sollten, aus: denn ohne ein solches Wissen oder Wissen hinsichtlich der konkreten Verwendung jedes einzelnen Carnet-TIR´s scheidet eine Zollschuldnerschaft des Beschwerdeführers nach Art 203 (3), 2. Spiegelstrich…
…Flughafens habe und sich somit auf die Informationen der Kunden verlassen müsse. Mit einer nachfolgenden Kenntnis könne keine Zollschuldnerschaft für eine vorher begründete Zollschuldentstehung begründet werden. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung der belangten Behörde vom 14. Oktober 2011 als unbegründet abgewiesen. Die Bf sei als…
Das Bundesfinanzgericht erachtete es auch als erwiesen, dass es sich bei allen Abfertigungen um genießbares Sonnenblumenöl gehandelt hat. Für den Großteil der Fälle ist das Zollamt aufgrund der vorliegenden Zertifikate des Herstellers von genießbarem Sonnenblumenöl ausgegangen. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen (Rechnungen, Warenverkehrsbescheinigungen, Frachtdokumente, etc.), der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in Vertretung des Richters R1 in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien vom 3. Juli 2012, Zl. zzz…
…ZK5 Art 203 Rz 18 mwN; Witte in Witte, UZK7 Art 79 Tz 308). Der Antragsteller war aber an keinerlei Entziehungshandlung im Zusammenhang mit den bescheidgegenständlichen Carnet-TIRs beteiligt, sodass auch keine Zollschuldnerschaft nach Artikel 203 (3), 2. Gedankenstrich, ZK bestehen kann. ***JM*** hat eigenmächtig…
…der sachkundigen Bf auch bekannt, weswegen sie ich nicht auf einen Vertrauensschutz berufen kann. Die Zollschuldnerschaft der Bf ist das vom Gesetzgeber gewollte Ergebnis der Erklärung der indirekten Vertretung in den Zollanmeldungen durch die Bf und stellt keine sachliche Unbilligkeit dar. Dass der Bf kein…
…hat bereits mehrmals ausgesprochen, dass es bei der Zollschuldentstehung bloß auf die Pflichtenstellung des Wirtschaftsbeteiligten und nicht auf ein schuldhaftes Verhalten ankommt (siehe etwa EuGH 3.4.2008, C-230/06 zur Zollschuldnerschaft des Hauptverpflichteten im Versandverfahren). Der Umstand, dass die Bestimmungen des § 41 ZollR…