…Die Ap. ging davon aus, dass die Finanzierungsaufwendungen nicht dem als eng auszulegendem Zinsbegriff (Rechtslage ab 2005) unterliegen und rechnete sie i.H.v. € 253.971,- (2005) bzw. € 2.120.701,- (2006) dem Gewinn hinzu. Das Finanzamt Wien 1/23 folgte den Darstellungen…
…vertritt die Auffassung, dass unter (abzugsfähigen) Zinsen nur Zinsen im "engeren Sinne" verstanden werden können. Dieser Auffassung kann so nicht gefolgt werden: Der VwGH (VwGH 27.02. 2014, 2011/15/0199) hat zum Zinsbegriff des § 11 Abs. 1 Z 4 KStG judiziert, dass dieser Begriff…
…Vermögen würden nicht durch § 27 EStG 1988 erfasst, lediglich Einkünfte aus Kapitalvermögen. Der ertragsteuerliche Zinsbegriff sei auf Forderungen aus Kapitalüberlassung ausgerichtet (Polivanova-Rosenauer, taxlex 2017, 376). Nicht außer Acht zu lassen seien in diesem Zusammenhang die Ausführungen in VwGH 15.1.2008, 2006/15/0116)…
…führte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin nochmals aus, dass nach dem VwGH der Zinsbegriff weit zu verstehen sei, sodass auch die hier strittigen Zahlungen Zinsen im Sinne der Gesetzesbestimmung sein müssten. Im Erkenntnis vom 27.2.2014 würde sich der VwGH nur auf Bereitschaftsentgelte beziehen…
…Wertsteigerungen darstellen würden vermag in diesem Kontext nicht zu überzeugen, da damit der gesetzliche Zinsbegriff über den Wortsinn hinaus erweitert wird und zudem auch im Hinblick auf die eigenen Aussagen in Rz 6143 widersprüchlich erscheint. Zudem steht diese Rechtsmeinung im offenen Widerspruch zu den oben…
…für Kapitalvermögen anzuwenden, die der Steuerpflichtige nach dem 31.3.2012 entgeltlich erwirbt ("Neubestand"). Zum Umfang des Zinsbegriffs: Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören alle Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für eine Kapitalnutzung darstellen. Bei Neubeständen ist der Zinsbegriff von geringerer Bedeutung, da die…
…verteilt steuerlich geltend gemacht wurden. Die geltend gemachten Geldbeschaffungskosten betrugen 2007 bis 2009 jährlich EUR 147.616,16 €. Zusammenfassend wird zu den Geldbeschaffungskosten wörtlich ausgeführt: Im Prüfungszeitraum (2007-2009) sind die Geldbeschaffungskosten unabhängig von der Auslegung des Zinsbegriffs abzugsfähig. Seit dem Veranlagungszeitraum 2006 besteht…
…der Einnahmen geleistet werden. Wie oben erörtert treffe dieser Sachverhalt zu. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die betreffenden Kursverluste in Höhe der Zinsersparnis gegenüber einer EURO Finanzierung, unter den Zinsbegriff (Finanzierungskosten) fallen. Sie seien daher als Werbungkosten gemäß § 16 EStG anzuerkennen. Eine Einschränkung auf Zinsen…
…Der Verwaltungsgerichtshof habe auch auf die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum StReformG 2005 verwiesen, in denen von "Finanzierungskosten" gesprochen werde und die keinen Hinweis auf eine Einschränkung des Zinsenbegriffes erkennen lassen würden. Der Verwaltungsgerichtshof stelle somit auf die tatsächliche Inanspruchnahme eines Kredites für die Anschaffung…
…subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden. Wie oben erörtert trifft dieser Sachverhalt zu. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die betreffenden Kursverluste in Höhe der Zinsersparnis gegenüber einer EURO Finanzierung unter den Zinsbegriff (Finanzierungskosten) fallen. Sie sind daher als Werbungkosten gem. § 16…
…wurden. Des weiteren subsummiert die Judikatur (vgl. VwGH 25.11.2002, 99/14/0099) das Ergebnis von Sicherungsgeschäften bezüglich der Währung unter dem Zinsbegriff, dh dass die Kurssicherungskosten als Zinsen steuerlich abzugsfähig sind. Zusammengefasst kommt man zu dem Ergebnis, das diese Kursicherungskosten (Optionsprämie) jedenfalls den…
…zulässig. Hinsichtlich der beantragten Absetzung der Beratungskosten führte die Beschwerdeführerin im Wesentlichen aus, dass die Rechtsanwaltskosten die Finanzierung des gegenständlichen Beteiligungserwerbes betrafen und sie daher unter den weiten Zinsbegriff (Geldbeschaffungs- und Nebenkosten) des § 11 Abs 1 Z 4 KStG (idF BGBI I 57/2004) fielen…
…gesamt EUR 424.746,41 in Rechnung gestellt worden seien. Diese Beratungskosten seien als Kreditspesenaufwand verbucht worden. Die Rechtsanwaltskosten stellten Finanzierungsaufwendungen dar, welche nach Rechtsprechung und Literatur unter den weiten Zinsbegriff des § 11 Abs 1 Z 4 KStG fielen. Da kein Beteiligungserwerb im Konzern vorliege…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 23.12.2016 der Bf., X1 geboren, A. wohnhaft, vertreten durch Steuerberater Mag. Dieter Schneider, 1050 Wien, Gartengasse 21, gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden JJ und die weiteren Senatsmitglieder Richter GG , FF und MM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 14. April 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 14. März 2016 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2010, 2013 und…
19. Eine allfällige, wie in der Beschwerde auf Seite 3, 6. Absatz, angeführte Vereinbarung über die Höhe des Zinssatzes erübrige sich, da ohnehin Zinsen in nachvollziehbarer Höhe ausbezahlt worden seien. 20. Der Zufluss werde sowohl vom Konkursgericht als auch vom gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. H…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, (ursprünglich) vertreten durch Steuerberatung, xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 03.03.2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. August 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 7. August 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2015, Steuernummer , zu Recht…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden KK und die weiteren Senatsmitglieder Richter JG, OB und GM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch Rechtsanwalt RK, gegen den Bescheid des Finanzamtes…