…nbsp; Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, Frau ***1*** ***Bf*** betreibt ein Zeitungszustellungsunternehmen. Sie erhält ihre Aufträge größtenteils von unterschiedlichen Unternehmen des ***2*** (transportiert werden unter anderem die ***3***). Als Folge einer abgabenbehördlichen Überprüfung hat das Finanzamt die hier strittigen Bescheide betreffend Haftung für Lohnsteuer 2007 - 2013…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) übte vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 (beginnend seit 3.11.2008) ganzjährig den Beruf eines Zeitungszustellers im Rahmen eines freien Dienstvertrages aus und erzielte aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Bf…
…Wenn der Bf. schließlich ausführt, dass er sich beim Bundesminister bzw. Bundesministerium für Finanzen rückversichert habe, ob das amtliche Kilometergeld auch für Zeitungszusteller gelte, was ihm ausdrücklich bestätigt worden wäre (vgl. Rechtfertigung von 13.08.2021 zu GZ00000), so liegen keinerlei Beweisergebnisse vor, die diese…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist Zeitungszusteller und erklärte im Jahr 2013 (streitgegenständliches Jahr) Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, welche das Finanzamt erklärungsgemäß ansetzte. Da Beweismittel neu hervorgekommen seien, hat das…
…Mit Vorhaltsbeantwortung vom 21. November 2018 brachte die Bf. vor, sie benötige als Zeitungszustellerin ständig gute Autos. Sie habe die Autos in den letzten Jahren mehrmals gewechselt. Das Fahrtenbuch sei in einem der verkauften bzw verschenkten Autos unter der Sonnenblende vergessen worden. Sie brauche privat…
…im Jahr 2020 Einnahmen vom "NZ" erzielt habe. In der mit gleichem Datum eingereichten Einkommensteuererklärung 2020 gab er Einnahmen als Zeitungszusteller in Höhe von € 17.814,79 und machte an Ausgaben "Reise- und Fahrtspesen inkl. Km-Geld und Diäten" in Höhe von € 14…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) war im Jahr 2012 als Zeitungszusteller tätig. In seiner Einkommensteuererklärung für 2012 wies er Einnahmen in Höhe von 18.948,60 € aus, denen er Ausgaben von 9…
…von wem sie sich vertreten hätten lassen. Auch die Route habe von ihnen selbst festgelegt werden können. Gleiches habe für den Zeitpunkt der Zeitungszustellung mit der einzigen Einschränkung gegolten, dass die Zeitungen bis spätestens 05:00 Uhr morgens ausgeliefert hätten sein müssen, damit z.B…
Zum Vorbringen der Bf., dass die GPLA im Bericht vom D-3 das Vorliegen von unselbstständigen Dienstverhältnissen rechtswidrig angenommen habe, ist festzustellen, dass im Haftungsverfahren nicht die Richtigkeit vorliegender Abgabenbescheide zu überprüfen ist (VwGH 24.02.2010, 2009/13/0103). Ob ein Abgabenanspruch gegeben ist…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Zeitungszusteller sowie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Auf Grund von Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 erließ das Finanzamt…
…9 km ermittelt. Multipliziert mit den vom Steuerpflichtigen angegebenen 59 Fahrten im Jahr 2023 ergäbe sich eine Gesamtfahrleistung von 10.437,10 km, die im Rahmen der selbständigen Tätigkeit als Zeitungszusteller zurückgelegt wurde. Das amtliche Kilometergeld beträgt 0,42 € für gefahrene Kilometer. 10.437…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist von Beruf Kolporteur und Zeitungszusteller. Der derzeitige Buchhalter ist A.. Angefochten ist der Einkommensteuerbescheid 2011, mit dem die gewerbebetrieblichen Einkünfte in Höhe von 19…
…vorgelegt. Strittig ist im vorliegenden Fall allein die Frage, ob dem Bf die geltend gemachten Betriebsausgeben tatsächlich erwachsen sind. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Der Bf erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Zeitungszusteller. Der Bf gab keine Erklärungen ab. …
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer Bf ist als Kolporteur und Zeitungszusteller tätig. Im Einkommensteuerbescheid für 2013 vom 21.9.2016 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer auf Grundlage von Einkünften aus Gewerbebetrieb von 13.840,58 € fest…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe A ) Folgender Sachverhalt ergibt sich aus der Aktenlage: 1.) Dem Beschwerdeführer (im Folgenden kurz Bf.) flossen im Streitjahr 2012 neben seinen nicht selbständigen Einkünften auch Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Zeitungszusteller zu. Die Höhe der…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte im Streitjahr neben nichtselbständigen Einkünften auch solche aus ihrer selbständigen Tätigkeit als Zeitungszustellerin. Im angefochtenen Bescheid (Abgabenfestsetzung mit € 7.959,--) wurden die selbständigen Einkünfte auf Grund einer entsprechenden Mitteilung der Auftraggeberin der Bf…
…Beschwerdeführerin, Frau A, ist als Angestellte bei der GmbH tätig. Neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erzielte sie im Jahr 2011 auch Einnahmen aus der Tätigkeit als Zeitungszustellerin iHv € 10. Das Finanzamt schätze (§ 184 BAO) mangels fristgerechter Einreichung einer Abgabenerklärung die daraus resultierenden Einkünfte…
…Team xx der betrieblichen Veranlagung geführt. Im verfahrensgegenständlichen Zeitraum erwirtschaftete er im Rahmen seiner einzelunternehmerischen Tätigkeit als Zeitungszusteller Umsätze und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Aktenlage zufolge zeichnete ***Bf1*** als Unternehmer im inkriminierten Zeitraum für die abgabenrechtlichen Belange seines Einzelunternehmens verantwortlich. Der Beschuldigte war sohin selbst…
…Erkenntnis ausgeführt: "Zur Person: Der am ***18*** geborene und bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene österreichische Staatsbürger ***Bf1*** ist ledig und trägt keine Sorgepflichten. Er ist selbstständig und nebenbei als Zeitungszusteller tätig. Er verfügt über ein monatliches Nettoeinkommen zwischen EUR 1.500,00 und EUR 2.000,00…
…Im Einkommensteuerbescheid findet sich weiter folgender Zusatz: "Zudem wurden die Einkünfte als Zeitungszusteller bisher nicht erklärt.". In seinen Beschwerden vom 25.1.2018 gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2011 und gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 brachte der Beschwerdeführer jeweils - zusammengefasst - vor…