…durch eine Festsetzung mit verminderter Bemessungsgrundlage für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden. Aufgrund der infolge des BGBl. I Nr. 26/2014 ab 24.4.2014 geltenden neuen Rechtslage und eines daher neu zu ermittelnden Tatsachenkomplexes liegt keine Sachidentität vor und das Finanzamt darf…
…durch eine Festsetzung mit verminderter Bemessungsgrundlage für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden. Aufgrund der infolge des BGBl. I Nr. 26/2014 ab 24.4.2014 geltenden neuen Rechtslage und eines daher neu zu ermittelnden Tatsachenkomplexes liegt keine Sachidentität vor und das Finanzamt darf…
…lange nach dem maßgeblichen Zeitraum (1991) gelegen sei. Seit dem Ergehen dieser Entscheidung sei keine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten. Der Antrag sei daher wegen bereits entschiedener Rechtssache zurückzuweisen gewesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Antragstellerin am 23. Mai 2022 frist- und formgerecht Beschwerde…
…bzw. 11.9.2012 wurden Bf (in der Folge: Bf) Normverbrauchsabgabe (NoVA) für den Zeitraum 2/2011 und Kraftfahrzeugsteuer (KFZSt) für die Monate 2-12/2011 jeweils für die widerrechtliche Verwendung eines VW Golf mit dem deutschen Kennzeichen D vorgeschrieben. Die Steuerpflicht ergäbe sich daraus…
…Umständen und bei unverändert gebliebener Rechtslage (also lediglich Änderung des maßgeblichen Zeitraumes und der Bemessungsgrundlage), Sachidentität vorliege (zB UFS 11.11.2011, RV/0735-S/09; 08.03.2010, RV/0432-S/09) und der angefochtene Bescheid trotz geändertem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld und…
… 201 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 BAO festzusetzen. Neuberechnung der Abgaben: Tabaksteuer: | Bescheid und Zeitraum | Menge | Mindeststeuersatz | Tabaksteuer | Oktober 2019 Zl. ***1*** | 7,50 kg | € 110,00 je kg | € 825,00 | Juni…
…60%) zurückgelegt. Von einer weitaus überwiegenden Verwendung des streitgegenständlichen Fahrzeuges in Deutschland kann sohin keinesfalls gesprochen werden. Auch kann im beschwerdegegenständlichen Zeitraum (2014 und 2015) aufgrund der Angaben des Bf. nicht von einer weitaus überwiegenden Verwendung des streitgegenständlichen Fahrzeuges in Deutschland gesprochen werden. Sohin konnte…
…Festsetzung ersatzlos aufzuheben und darf mangels Sachidentität durch das Bundesfinanzgericht nicht durch eine Festsetzung für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden (BFG 10.6.2016, RV/5100789/2016). Das Nichtvorliegen einer identen Sache bei NoVA-Festsetzungen im Fall einer geänderten Rechtslage und/oder eines…
…Wurde die NoVA für einen Zeitraum vor dem April 2014 infolge "widerrechtlicher Verwendung" festgesetzt, obwohl es hinsichtlich des strittigen Fahrzeuges regelmäßige monatliche Aus- und Wiedereinbringungen gab, ist die NoVA-Festsetzung für den Kalendermonat Jänner 2014 ersatzlos aufzuheben und darf mangels Sachidentität durch das Bundesfinanzgericht nicht…
…durch eine Festsetzung mit verminderter Bemessungsgrundlage für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden. Aufgrund der infolge des BGBl. I Nr. 26/2014 ab 24.4.2014 geltenden neuen Rechtslage und eines daher neu zu ermittelnden Tatsachenkomplexes liegt keine Sachidentität vor und das Finanzamt darf…
…der überwiegenden Nutzung im Ausland nicht erbracht wurde. Entscheidend ist aber für die gegenständliche Entscheidung bezüglich des strittigen Zeitraumes, dass nach dem angenommenen Sachverhalt der Bf regelmäßig und zumindest mehrmals monatlich mit dem strittigen Fahrzeug nach Deutschland gefahren ist. Rechtliche Erwägungen Zur widerrechtlichen Verwendung Der…
…durch eine Festsetzung mit verminderter Bemessungsgrundlage für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden. Aufgrund der infolge des BGBl. I Nr. 26/2014 ab 24.4.2014 geltenden neuen Rechtslage und eines daher neu zu ermittelnden Tatsachenkomplexes liegt keine Sachidentität vor und das Finanzamt darf…
…dass der Bf regelmäßig zumindest monatlich das Fahrzeug in das Ausland verbracht hat und somit in den strittigen Zeiträumen keine Zulassungspflicht mit den daran anknüpfenden Steuerpflichten im Inland entstanden ist. Aufgrund des Nichtvorliegens einer Steuerpflicht war der Bf nicht zur Selbstberechnung der gegenständlichen Abgaben verpflichtet…
…Normverbrauchsabgabe-Festsetzung ersatzlos aufzuheben und darf mangels Sachidentität durch das Bundesfinanzgericht nicht durch eine Festsetzung mit verminderter Bemessungsgrundlage für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden (vgl. BFG 3.11.2016, RV/5101419/2014) . Aufgrund der Festsetzung von Normverbrauchsabgaben für Zeiträume vor dem 24.4…
…von Waren aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr aus Deutschland nach Österreich ohne vereinfachtes Verwaltungsdokument ersucht. Der zuständige Prüfungsdienst der deutschen Zollbehörden hat dann alle entsprechenden Lieferungen für den Zeitraum 2012 bis 2015 herausgefiltert und aufgelistet. Das Verbrauchsteuerverbindungsbüro (Excise Liaison Office - ELO) Deutschlands hat diese Unterlagen…
…Beginn des Kalendermonats, indem die Verwendung einsetzt. Das Finanzamt hat am 15.09.2016 einen Bescheid über die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den Zeitraum 04-12/2014 erlassen und die Kraftfahrzeugsteuer mit € 647,16 festgesetzt. Aufgrund der voranstehenden Ausführungen ergibt sich jedoch, dass für…
…der in Rechtskraft erwachsenen BVE. Auch an der Rechtslage hat sich nichts geändert. Es liegt daher trotz Änderung des Entstehungszeitpunktes und trotz Einordnung unter eine andere gesetzliche Norm Sachidentität vor. Vgl dazu die zur NoVA ergangene Entscheidung des VwGH 11.09.2014, 2013/16/0156…
…dass der Bf regelmäßig zumindest monatlich das Fahrzeug in das Ausland verbracht hat und somit in den strittigen Zeiträumen keine Zulassungspflicht mit den daran anknüpfenden Steuerpflichten im Inland entstanden ist. Aufgrund des Nichtvorliegens einer Steuerpflicht war der Bf nicht zur Selbstberechnung der gegenständlichen Abgaben verpflichtet…
…durch eine Festsetzung mit verminderter Bemessungsgrundlage für einen Zeitraum ab April 2014 ersetzt werden. Aufgrund der infolge des BGBl. I Nr. 26/2014 ab 24.4.2014 geltenden neuen Rechtslage und eines daher neu zu ermittelnden Tatsachenkomplexes liegt keine Sachidentität vor und das Finanzamt darf…
…die Dispositionsmöglichkeiten fehlen.“ Der Beschwerde beigelegt war eine Excel-Tabelle (Fahrtenbuch), mit welcher die im Zeitraum von 04.10.2011 bis 06.11.2014 durchgeführten Fahrten (unter Angabe der jeweiligen Kilometerleistung, der Zielorte und (teilweise) der Anlässe der Reisen) dokumentiert wurden. 3. Beschwerdevorentscheidung vom 12…