…45 Sachverhalt 45 Vorgeschichte 45 Verpachtung der Land- und Forstwirtschaft ab 2006 46 Vorläufige Bescheide 46 Endgültige Bescheide 47 Beweiswürdigung 48 Rechtsgrundlagen 48 Verjährung 57 Verjährungsfristen 57 Ungewissheit 58 Tatfragen Voraussetzung 58 Zeitpunkt des Wegfalls der Ungewissheit 58 Ab dem Veranlagungszeitraum 2006 kein Grund für…
…Ungewissheit weggefallen ist (vgl. VwGH 27. 2. 2014, 2010/15/0073). Das Finanzamt übersieht in seiner Argumentation, dass es nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis durch die Behörde, der nach deren Angaben erst 2015 gewesen ist, sondern auf den objektiven Zeitpunkt des Wegfalls der Ungewissheit…
…lit. d BAO aus, erfolgte der (objektive) Wegfall der Ungewissheit durch die Verpachtung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebs im Jahr 2006 und trat daher grundsätzlich Ende des Jahres 2011 Festsetzungsverjährung ein. Durch die Erlassung der vorläufigen Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist nach § 207 BAO, die…
…ist nämlich der Zeitpunkt des tatsächlichen Wegfalls der Ungewissheit, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige oder die Abgabenbehörde davon Kenntnis erlangt hat. Relevant ist die objektive Beseitigung der Ungewissheit (VwGH vom 28.11.1974, 584/73). Das Finanzamt folgert aus den Feststellungen in der Niederschrift über…
…Aktenvermerk des Finanzsamts geht hervor, dass laut Rücksprache mit Frau K auch 2010 wieder Kosten für eine Trockenlegung anfallen würden. Weiters habe sie im Gespräch zugegeben, dass nicht mal alle Aufwendungen geltend gemacht wurden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Wegfall der Ungewissheit…
…Aktenvermerk des Finanzsamts geht hervor, dass laut Rücksprache mit Frau Bf. auch 2010 wieder Kosten für eine Trockenlegung anfallen würden. Weiters habe sie im Gespräch zugegeben, dass nicht mal alle Aufwendungen geltend gemacht wurden. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass der Wegfall der Ungewissheit…
…Ungewissheit im Zeitpunkt der vorläufigen Festsetzung kennen oder ermittelt haben (Dziurdz, ÖStZ 2012, 354). Damit steht für das Höchstgericht der Umstand des objektiven Bestehens der Ungewissheit sowie des Wegfalls derselben im Fokus (vgl dazu auch VwGH 27.02.2014, 2010/15/0073), selbst wenn der…
…2 der Liebhabereiverordnung idF BGBl II als Liebhaberei eingestuft und die erklärten Werbungskostenüberschüsse nicht zum Ausgleich mit den positiven Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zugelassen. Ausführungen über den Zeitpunkt des Wegfalls der Ungewissheit bezüglich der Einkunftsquelleneigenschaft der Vermietung und Verpachtung enthalten weder der Bescheid noch die…
…des Grundstücks, sondern lediglich die bloße Verpflichtung zum späteren Abschluss eines Kaufvertrages begründe, aus steuerlicher Sicht aus. Abschließend sei zum vorgebrachten Argument der später erfolgten Grundbuchseintragung anzuführen, dass es sich nicht um eine konstitutive Eintragung handle. Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung sei aufgrund des Wegfalls der…
…September 2010, Gesellschaft). Maßgebend ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Wegfalles der Ungewissheit (VwGH vom 17.4.2008, 2007/15/0054), unabhängig davon, ob die Partei oder die Abgabenbehörde hievon Kenntnis erlangte. Wann subjektiv für die Behörde die Ungewissheit beseitigt wird, ist für die Verjährung irrelevant…
…spätestens 15 Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches verjährt. Demnach war das Recht die vorläufigen Umsatzsteuer- und Feststellungsbescheide für die Jahre 2006 bis 2015 im Jahr 2017, in welchem die vorläufigen Bescheide durch endgültige Bescheide ersetzt wurden (Zeitpunkt des Wegfalls der Ungewissheit) nicht verjährt. Dessen ungeachtet…
…private Lebensführung betreffen. Dies gilt insbesondere für die Deckung des Wohnbedarfs (vgl. Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz4, § 1 Tz 182). Die vom Beschwerdeführer eingebrachte Berufung (Beschwerde) erweist sich daher auch diesbezüglich als unbegründet. Aufgrund des Wegfalls der Ungewissheit waren des weiteren die Bescheide vom 8. Mai 2012…
…die Festsetzung der Gebühren betreffend die Verträge aus dem Jahr 2014, aufgrund bereits eingetretener Festsetzungsverjährung gemäß § 207 Abs 2 iVm § 208 Abs 1 lit a BAO zu spät erfolgt. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der Zeitpunkt des tatsächlichen Wegfalls der Ungewissheit maßgebend sei…
…Die Ungewissheit wird in solchen Fällen als im Zeitpunkt der vorläufigen Festsetzung als "beseitigt" angesehen (siehe VwGH 25.11.2020, 2007/15/0061 und VwGH 21.10.2020, Ra 2019/15/0153; ebenso bereits Dziurdz, ecolex 2010, 397). Folglich beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des…
…beachten: die Gebührenschuld entsteht bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG mit der Leistung des unter dem Wettvertrag geschuldeten Einsatzes. Nachdem der Wettvertrag ex-tunc wegfallt, bestand zum Zeitpunkt der Zahlung des Wetteinsatzes keine Schuld. Die Gebührenpflicht konnte somit ebenfalls (erst…
…beachten: die Gebührenschuld entsteht bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG mit der Leistung des unter dem Wettvertrag geschuldeten Einsatzes. Nachdem der Wettvertrag ex-tunc wegfallt, bestand zum Zeitpunkt der Zahlung des Wetteinsatzes keine Schuld. Die Gebührenpflicht konnte somit ebenfalls (erst…
…beachten: die Gebührenschuld entsteht bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG mit der Leistung des unter dem Wettvertrag geschuldeten Einsatzes. Nachdem der Wettvertrag ex-tunc wegfallt, bestand zum Zeitpunkt der Zahlung des Wetteinsatzes keine Schuld. Die Gebührenpflicht konnte somit ebenfalls (erst…
…beachten: die Gebührenschuld entsteht bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG mit der Leistung des unter dem Wettvertrag geschuldeten Einsatzes. Nachdem der Wettvertrag ex-tunc wegfällt, bestand zum Zeitpunkt der Zahlung des Wetteinsatzes keine Schuld. Die Gebührenpflicht konnte somit ebenfalls (erst…
…beachten: die Gebührenschuld entsteht bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG mit der Leistung des unter dem Wettvertrag geschuldeten Einsatzes. Nachdem der Wettvertrag ex-tunc wegfallt, bestand zum Zeitpunkt der Zahlung des Wetteinsatzes keine Schuld. Die Gebührenpflicht konnte somit ebenfalls (erst…
…beachten: die Gebührenschuld entsteht bei Wetten iSd § 33 TP 17 Abs 1 Z 1 GebG mit der Leistung des unter dem Wettvertrag geschuldeten Einsatzes. Nachdem der Wettvertrag ex-tunc wegfallt, bestand zum Zeitpunkt der Zahlung des Wetteinsatzes keine Schuld. Die Gebührenpflicht konnte somit ebenfalls (erst…