…1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. Juli 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Juni 2022 betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird dahingehend stattgegeben, dass weitere Ratenzahlungen in folgender Form bewilligt werden: | |…
…über die Beschwerde vom 02.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 10.05.2017, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis…
…1030 Wien, über die Beschwerde vom 10.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 15.04.2016 betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…1130 Wien, über die Beschwerde vom 18.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 14.03.2016, betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses…
…Juli 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23. Juli 2015, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…2230 Gänserndorf, über die Beschwerde vom 03.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 15.01.2016, betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses…
…Mai 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO in der Sitzung am 22. Juni 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses…
…Einerseits schreibt die Bf selbst, dass bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören, die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt und ihn die Behauptungslast und die diesbezügliche Konkretisierungspflicht trifft. Andererseits hat der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige selbst…
…Dezember 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 7. November 2014, betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…April 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 11. März 2016, betreffend Zahlungserleichterungen § 212 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Gegen dieses Erkenntnis…
…den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 21.08.2014, betreffend Zahlungserleichterung (Gebührenerhöhung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 15. Mai 2013, betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…04.2022 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 29. März 2022, Strafkontonummer ***Nr***, betreffend die Abweisung eine Zahlungserleichterungsansuchens (Stundungs- und Ratenzahlungsansuchen) gemäß § 172 Abs 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung mit § 212 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
…Adresse2, über die Beschwerde vom 10.12.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Behörde1 vom 9.11.2018, Geschäftszahl1, betreffend Bewilligung einer Zahlungserleichterung zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 31. Juli 2017 gegen den Bescheid des ***Finanzamtes A*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 6. Juli 2017 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…StNr **-***/****, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14.1.2025 betreffend Zahlungserleichterungen gemäß § 212 BAO zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. August 2016 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…1 lit. a FinStrG mit € 500,00 bestimmt (Ausfertigung Straferkenntnis). B. Einem Zahlungserleichterungsansuchen seiner Verteidigerin vom 28. November 2018 wurde entsprochen und ihm mit Bescheid der Finanzstrafbehörde vom 7. Jänner 2019 eine Entrichtung des zu diesem Zeitpunkt am Strafkonto 046/991/1010 aushaftenden Rückstandes…
…E. kann mir als Geschäftsführer der F-GmbH insofern keine schuldhafte Pflichtverletzung angelastet werden, als zum Zeitpunkt des Zahlungserleichterungsansuchens zwar ein vermutet kurzfristiger finanzieller Engpass gegeben war, jedoch keinesfalls das Unternehmen gefährdende ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bestanden (siehe auch den vorgelegten lückenlosen Zahlungsverkehr des Unternehmens). Diese…
…Mit Bescheid vom 11.4.2016 (Identifikationsmerkmal: ****** u.a.) wies die belangte Behörde Magistrat der Stadt Wien, MA 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, das Zahlungserleichterungsansuchen des Bf. hinsichtlich eines zu zahlenden Gesamtbetrages von € 3.010,83 ab und führte zur Begründung aus, gemäß § 54b Abs…