…etwa als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen), sondern der gesamte Vertragsinhalt maßgeblich (VwGH 5.3.2009, 2007/16/0149). Zu bedenken ist, dass die Bestimmungen des MRG primär auf Wohnraummiete abstellen, aber auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung, gewisse Kündigungsmöglichkeiten des § 30 Abs.2 MRG auf…
…hat, aber eine erforderliche behördliche Genehmigung nicht eingeholt oder nicht erteilt wurde 8) Ein länger als sechs Monate andauernder Verstoß gegen die Verpflichtung zur Umsatzmeldung Zu bedenken war, dass die Bestimmungen des MRG primär auf Wohnraummiete abstellen, aber auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung, gewisse…
…ist bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das vom Obersten Gerichtshof entwickelte "gemäßigte Verständnis" primär im Zusammenhang mit Wohnraummiete entwickelt wurde und sich diese Überlegungen auf Büro- bzw. Geschäftslokale nicht ohne weiteres übertragen lassen, (vgl…
…ist bei der Beurteilung des dringenden Bedarfs ein strenger Maßstab anzulegen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass das vom Obersten Gerichtshof entwickelte "gemäßigte Verständnis" primär im Zusammenhang mit Wohnraummiete entwickelt wurde und sich diese Überlegungen auf Büro- bzw. Geschäftslokale nicht ohne weiteres übertragen lassen, (vgl…
…nicht auf die unmittelbare Befriedigung eines persönlichen Wohnbedürfnisses abgestellt wird, sind juristische Personen als Bestandnehmer von der Befreiung nicht ausgeschlossen. Bei der Differenzierung zwischen (gebührenpflichtiger) Geschäftsraummiete und (befreiter) Wohnraummiete ist auf den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers zu verweisen, der mit Der Befreiung das Ziel verfolgte…
…4 Z 1 GebG idF vor BGBl I Nr. 147/2017) und darüber hinaus gehenden Wohnraummietverträgen aufgegeben. Schon im Lichte der historischen Interpretation geht das Bundesfinanzgericht somit davon aus, dass auch zu Beherbergungszwecken (bis zu drei Monaten) vermietete Räumlichkeiten schon bisher gebührenrechtlich als Wohnraum zu…
…2 MRG nicht zur Anwendung kämen, die nur die Miete von Wohnräumen betreffen würden. Der Kündigungsgrund der Z 9 sei nicht auf Wohnraummiete beschränkt und könne daher zur Anwendung gelangen. Nicht nachvollzogen werden könne, dass Z 14 (betrifft abbruchreife Liegenschaften) und Z 15 (betrifft Liegenschaften…
…einem Vertrag auf bestimmte Dauer auszugehen ist (vgl VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0040). Bei den meisten der gegenständlich vereinbarten Kündigungsgründe ist eine Realisierung entsprechend der obigen Feststellungen entweder faktisch nicht möglich (weil keine Wohnraummiete vorliegt, das Mietentgelt nicht in einer Dienstleistung besteht…
…einem Vertrag auf bestimmte Dauer auszugehen ist (vgl VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0040). Bei den meisten der gegenständlich vereinbarten Kündigungsgründe ist eine Realisierung entsprechend der obigen Feststellungen entweder faktisch nicht möglich (weil keine Wohnraummiete vorliegt, das Mietentgelt nicht in einer Dienstleistung besteht…
…noch die angebotene Standardverbesserung selbst durchzuführen, und dem Mieter Ersatz beschafft wird." Hinsichtlich der vereinbarten Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 MRG ist festzuhalten, dass diese primär auf die Wohnraummiete abstellen. Im gegenständlichen Vertrag werden Geschäftsräumlichkeiten vermietet, wodurch die Kündigungsgründe des § 30 Abs. 2 Z 5…
…dass die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses gewährleistet sei. Zu bedenken sei im gegenständlichen Fall, dass die Bestimmungen des MRG primär auf Wohnraummiete abstellen, aber auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung gewisse Kündigungsmöglichkeiten auf den vorliegenden Fall einer Geschäftsraummiete zwischen zwei Gesellschaften anwendbar seien…
…VwGH 19.9.2017, Ra 2017/16/0111 und 0112). Zu bedenken ist, dass die Bestimmungen des MRG primär auf Wohnraummiete abstellen, aber auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung sind gewisse Kündigungsmöglichkeiten auf den vorliegenden gar nicht anwendbar. Im gegenständlichen Fall werden Büroräumlichkeiten an eine…
…etwa als auf unbestimmte Dauer abgeschlossen), sondern der gesamte Vertragsinhalt maßgeblich (VwGH 5.3.2009, 2007/16/0149). Zu bedenken ist, dass die Bestimmungen des MRG primär auf Wohnraummiete abstellen, aber auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung, gewisse Kündigungsmöglichkeiten des § 30 Abs.2 MRG auf…
… 30 MRG gelte es bei der Beurteilung der Vertragsdauer zu bedenken, dass die Bestimmungen des MRG primär auf Wohnraummiete abstellen würden, aber auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung ein Großteil der Kündigungsmöglichkeiten auf den vorliegenden Fall einer Geschäftsraummiete zwischen zwei Gesellschaften gar nicht anwendbar seien…
… 30 MRG gelte es bei der Beurteilung der Vertragsdauer zu bedenken, dass die Bestimmungen des MRG primär auf Wohnraummiete abstellen würden, aber auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung ein Großteil der Kündigungsmöglichkeiten auf den vorliegenden Fall einer Geschäftsraummiete zwischen zwei Gesellschaften gar nicht anwendbar seien…
… 30 MRG gelte es bei der Beurteilung der Vertragsdauer zu bedenken, dass die Bestimmungen des MRG primär auf Wohnraummiete abstellen würden, aber auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung ein Großteil der Kündigungsmöglichkeiten auf den vorliegenden Fall einer Geschäftsraummiete zwischen zwei Gesellschaften gar nicht anwendbar seien…
…das Finanzamt ua. aus, dass zu bedenken sei, dass die Kündigungsbestimmungen des MRG primär auf die Wohnraummiete abstellen würden und auch bei einer bloß sinngemäßen Auslegung gewisse Kündigungsmöglichkeiten auf den vorliegenden Fall einer Geschäftsraummiete gar nicht anwendbar seien. So würden sich § 30 Abs. 2 Z…
…einem Vertrag auf bestimmte Dauer auszugehen ist (vgl VwGH 26.4.2018, Ra 2018/16/0040). Bei den meisten der gegenständlich vereinbarten Kündigungsgründe ist eine Realisierung entsprechend der obigen Feststellungen entweder faktisch nicht möglich (weil keine Wohnraummiete vorliegt, das Mietentgelt nicht in einer Dienstleistung besteht…
…noch die angebotene Standardverbesserung selbst durchzuführen, und dem Mieter Ersatz beschafft wird." Hinsichtlich der vereinbarten Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG ist festzustellen, dass diese primär auf die Wohnraummiete abstellen; im gegenständlichen Vertrag werden Geschäftsräumlichkeiten verpachtet, wodurch die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 5…
…noch die angebotene Standardverbesserung selbst durchzuführen, und dem Mieter Ersatz beschafft wird." Hinsichtlich der vereinbarten Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 MRG ist festzustellen, dass diese primär auf die Wohnraummiete abstellen; im gegenständlichen Vertrag werden Geschäftsräumlichkeiten verpachtet, wodurch die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 5…