…09). Durch eine nach § 20 Abs. 1 Z 1 EStG steuerlich unbeachtliche Wohnraumüberlassung an unterhaltsberechtigte Personen ist das Recht auf einen Vorsteuerabzug verwirkt. Eine allenfalls zeitlich nachfolgende steuerpflichtige Vermietung vermag daran mit Wirkung für vergangene Besteuerungszeiträume nichts zu ändern, da die Einlage eines zunächst (planmäßig…
…war, macht für die im anhängigen Verfahren vorzunehmende steuerliche Beurteilung keinen Unterschied. Durch die Wohnraumüberlassung an den unterhaltsberechtigten Sohn ist das Recht auf den Vorsteuerabzug verwirkt. Die zeitlich nachfolgende steuerpflichtige Vermietung an Frau S T vermag daran mit Wirkung für vergangene Besteuerungszeiträume nichts zu ändern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ri in der Beschwerdesache C, Adr. vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz , gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19.11.2012, betreffend die Abweisung des Antrages vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 19. September 2017 betreffend Umsatzsteuer 2016 zu Recht: Die Beschwerde…
…2024, Ra 2023/15/0008, aufgehoben. Zusammengefasst hat der VwGH ausgesprochen, dass im fortgesetzten Verfahren ausschließlich die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers, bestehend aus Geschäftsführergehalt und Wohnraumüberlassung, zu beurteilen sei. Dazu seien Feststellungen zur Gesamtentlohnung einerseits, sowie zum Fremdvergleichsmaßstab andererseits, dh dem einem Fremdgeschäftsführer geleisteten Betrag…
…die Mietdauer auf unbestimmte Zeit, die fehlenden Betriebskostenvorauszahlungen - Betriebskostenverrechnung familienintern im Nachhinein nach den vorhandenen der Tochter zur Verfügung stehenden liquiden Mittel - nicht fremdüblich. Die Wohnraumüberlassung stelle keine erwerbswirtschaftliche Tätigkeit dar, sondern seien private Erwägungen im Vordergrund gestanden. Durch die Nichtanerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem…
…Eigentümergemeinschaft sei klar, dass es sich um keine Miete sondern eine bloße Kostenbeteiligung handle und die von der Dienstnehmerin geleisteten Zahlungen bei der Bf reine Durchlaufposten seien. Die Wohnraumüberlassung liege auch nicht in der eigentlichen Geschäftstätigkeit der Bf. Andererseits wird in eventu beantragt, dass für…
…der Bf und wurde zum anderen dem geschäftsführenden Alleingesellschafter im Ausmaß von 35 % zu privaten Wohnzwecken unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Wohnraumüberlassung stellt unstrittig ein Entgeltbestandteil im Rahmen einer angemessenen Gesamtausstattung des Geschäftsführers dar. Die Nettoaufwendungen für das angemietete Objekte beliefen sich im Jahr 2004…
…Ausschüttung ist somit, in welchem Ausmaß (überwiegend oder nicht überwiegend) die vereinbarte Miete von der als angemessen erachteten Miete abweicht." Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind demnach im Bereich der Umsatzsteuer drei Konstellationen der Wohnraumüberlassung durch eine GmbH an ihren Gesellschafter zu unterscheiden, in denen…
…dass die Bf nicht nachgewiesen hat, dass aus nach Außen erkennbarem Verhalten auf die Absicht einer steuerpflichtigen Vermietung geschlossen werden kann. Die Absicht eine Leistung zur Beherbergung oder zur Wohnraumüberlassung erbringen zu wollen, wurde von der Bf selbst bestritten. Hinsichtlich der verbleibenden Geschäftsraumvermietung oder des…
…Bf. eingesehen bzw. einsehen können, aber die Bf. nicht zu ihrem Leistungsumfang bei der Wohnraumüberlassung befragt. Wäre die Behörde dem Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit nachgekommen, hätte diese mehr als nur rudimentäre Erhebungen durchgeführt und wäre diese infolge in Kenntnis, dass die Bf. keine…
…vGA ist somit, in welchem Ausmaß (überwiegend oder nicht überwiegend) die vereinbarte Miete von der als angemessen erachteten Miete abweicht." Nach der Rsp des VwGH sind demnach im Bereich der USt drei Konstellationen der Wohnraumüberlassung durch eine GmbH an ihren Gesellschafter zu unterscheiden, in denen…
…nicht entgegengetreten. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung): Das Finanzamt hat die gegenständliche Wohnraumüberlassung durch die Bf an ***DI X***, ohne sich mit der Frage der Fremdüblichkeit genauer auseinandergesetzt zu haben, einer Prüfung unter dem Gesichtspunkt der Liebhaberei iSd § 1 Abs 2…
…Bf. eingesehen bzw. einsehen können, aber die Bf. nicht zu ihrem Leistungsumfang bei der Wohnraumüberlassung befragt. Wäre die Behörde dem Grundsatz der Erforschung der materiellen Wahrheit nachgekommen, hätte diese mehr als nur rudimentäre Erhebungen durchgeführt und wäre diese infolge in Kenntnis, dass die Bf. keine…
…geldwerten Vorteile gestützt hatte. Zudem ist für das erkennende Gericht offensichtlich, dass der Umstand des Vorliegens von geldwerten Vorteilen durch vergünstigte Wohnraumüberlassung weder aus den im ersten Gang erlassenen Wiederaufnahmebescheiden noch aus den sich darauf stützenden Sachbescheiden erkennbar ist. Die Gründe, welche den nunmehr bekämpften…
…Jahre Nutzungsdauer angesetzt) als Werbungskosten geltend gemacht. Im Zeitraum September 2021 bis Dezember 2021 wurden vom Dienstgeber des Bf. für Wohnraumüberlassung an diesen folgende Beträge als Sachbezug angesetzt und lohnversteuert: | Monat | Wohnungsgröße | Betrag +/- | 09/2021 | 58,03 m2 |…
…nachhaltig, mit Gewinnabsicht und durch die Bereitschaft zur Vermietung an jedermann auch in Form einer Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgt, ohne dass deswegen allein die entgeltliche Wohnraumüberlassung schon zur Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb führen würde (VwGH 10.12.1997, 95/13/0115, VwSlg…
…tatsächlich erbrachten Nebenleistungen zur bloßen Raumüberlassung ist vielmehr entscheidungswesentlich. Die einzelnen Details in puncto Nebenleistungen zur Wohnraumüberlassung waren zwar -aufgrund des lange zurückliegenden Zeitraumes - nicht mehr genau eruierbar und mussten daher in freier Beweiswürdigung entschieden werden. Diese waren nach Ansicht des Gerichtes nicht von gewerblichem…
…wird, ist im Hinblick auf die oben zitierte aktuelle Rechtsprechung des VwGH zu verneinen. 5) Was den für die Eigenverbrauchbesteuerung anzuwendenden Steuersatz betrifft, so verweist die Anfragebeantwortung dazu auf die verfassungsrechtlich und nach EuGH-Rechtsprechung gebotene Gleichbehandlung der Wohnraumüberlassung mit der Vermietung für Wohnzwecke gem. …
…ergebe, dass die kleine Vermietung grundsätzlich unternehmerisch sei. Allein daraus ließe sich jedoch nicht ableiten, dass diese Wohnraumüberlassung steuerpflichtig wäre, denn nicht jede im Sinne des UStG 1994 steuerbare Tätigkeit sei auch steuerpflichtig. Unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum iSd des …