…wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liegt. Der Pauschbetrag von € 110 steht dann zu, wenn auch tatsächlich entsprechende Mehraufwendungen erwachsen. Er deckt die erhöhten Aufwendungen des Kindes auf Grund der Auswärtigkeit ab (Fahrtkosten, Internatskosten zur Ausbildung). Der Wohnort Ihres Sohnes lag und liegt…
…Verhältnisse innerhalb Österreichs den Pendlerrechner zur Verfügung. Im Fall des Beschwerdeführers liegt zwar der Wohnort im Inland, der Arbeitsort jedoch im Ausland. Der Pendlerrechner ist daher in seinem Fall nicht einsetzbar. Aus der seitens des steuerlichen Vertreters vorgenommenen, im Akt aufliegenden Abfrage für die (kürzere)…
…dieser der maßgebliche Wohnort [vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band III, § 34, Tz 70 (1.7.2007) und die dort zitierte Judikatur]. Der Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 stehe auch dann zu, wenn der Wohnort des Kindes im Ausland liege (vgl…
…Vorschrift des Artikel 67 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 finde für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, die den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegen würden und die Familienangehörige mit Wohnort im Vereinigten Königreich hätten, weiterhin Anwendung. Die entsprechende Rechtsgrundlage für diese Weitergeltung des Artikel 67…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 machte der Beschwerdeführer, ein slowakischer Staatsbürger mit Wohnort im Ausland, Slowakische Republik und Arbeitsstätte im Inland, Alleinverdienerabsetzbetrag für zwei Kinder, für die mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wurde, geltend. Mit Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für…
…im Bundesgebiet (Abs. 1), bzw. auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abgestellt wird (Abs. 8), und jene des § 5 Abs. 3 leg. cit., in dem ein vom Wohnort abhängiger Ausschluss der FB bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…den Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, welche einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…den Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…im Bundesgebiet abstellen, des § 2 Abs 8 FLAG 1967, welcher auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstelle, und des § 5 Abs 3 FLAG 1967, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…infolge der Überprüfungen im Nationalen Register für Personenevidenz Frau ***Kind_2*** mit folgenden Daten eingetragen ist: ***Kind_2***, mit persönlichem Nummerncode ***Nummerncode ***, Tochter von ***2*** und ***3***, geboren am ***Dezember 2020*** in der Ortschaft ***4***, Serbien und seit dem ***Dezember 2019*** mit dem Wohnort im *…
…den Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…F - der als dauernder ausländischer Standort anzusehen wäre. 6.6. Nach der vorliegenden Fahrtenaufstellung wurden mit dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit Ausnahme der Fahrt am 23.2.2018 nach E ("Händlerüberstellung") keine weiteren dienstlichen Fahrten durchgeführt. Die Fahrten vom Wohnort im Inland zur Arbeitsstätte in Deutschland…
…Anknüpfungspunkt ein Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vorliegen muss, ergibt sich insbesondere aus des Bestimmungen des Art. 11 der VO (EG) 987/2009 und aus Art. 1 lit. j der VO (EG) 883/2004 und besteht zu der Rechtsfrage des Wohnortes im Sinne dieser…
…Wohnort (gemäß Art. 1 lit. j VO (EG) 883/2004 i.V.m. Art. 11 der VO (EG) 987/2009) begründet, weswegen eine Zuständigkeit eines anderen Staates für die Zuerkennung von Familienleistungen nicht bestanden hat. Nichtsdestotrotz waren die drei Kinder des Bf. ständig im Ausland…
…die Tatsache, dass kein Parkschein ausgefüllt bzw. kein elektronischer Parkschein aktiviert worden war, nicht bestritten. Der Beschwerdeführer - mit Wohnort im Ausland - meint aber, er sei sich beim Abstellen des Fahrzeuges insbesondere auf Grund der vorgefundenen Beschilderung sicher gewesen, dort berechtigt parken zu dürfen. Kurzparkzonen iSd §…
…in Kopie vorliegende Lichtbildausweis der Kundin im Jahr 2000 von der Bezirkshauptmannschaft Ort-Umgebung ausgestellt worden war. Es weist als Wohnort die Gemeinde Ort_Österreich aus, was als eindeutiger Österreichbezug klar darauf hinweise, dass der Bestimmungsort des Fahrzeuges hier und nicht im Ausland liege. Frage:…
…den Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…ist auf die Rechtsprechung des VwGH zu verweisen, wonach das (teilweise) Verbringen der Ferien in Österreich jeweils als vorübergehende Abwesenheit zu beurteilen ist, wodurch der ständige Aufenthalt des Kindes im Ausland nicht unterbrochen wird (VwGH 27.4.2005, 2002/14/0050; VwGH 20.6.2000…
…den Wohnort im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…
…im Bundesgebiet abstellt, des § 2 Abs. 8 FLAG 1967, welche auf den wesentlich durch den Wohnort bestimmten Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet abstellt, und des § 5 Abs. 3 FLAG 1967, das einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland…