…440), zu qualifizieren. Angesichts dessen, dass die Wohnstätte den durchschnittlichen Wohnbedürfnissen eines Allleinstehenden entspricht – speziell, darüber hinausgehende Anforderungen wurden vom Abgabepflichtigen im Verfahren nicht vorgebracht – ist nicht zuletzt deshalb, da auch der Bf. selbst die Begründung eines, regelmäßig den Mittelpunkt der Lebensinteressen darstellenden Hauptwohnsitzes (vgl. …
…zu rechtfertigen. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer kann die Wohnung am Beschäftigungsort - ungeachtet der melderechtlichen Bezeichnung dieses Wohnsitzes - durchaus den steuerlichen (Familien-)Wohnsitz darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort den Wohnbedürfnissen des Arbeitnehmers nicht weniger entspricht, als eine außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene…
…Übergangszeit können bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einer Wohnung im Heimatort auch Aufwendungen für Heimfahrten Berücksichtigung finden, weil diesem Arbeitnehmer zuzubilligen ist, in gewissen Zeitabständen, etwa monatlich in seiner Wohnung nach dem Rechten zu sehen. Anderes gilt allerdings, wenn es bereits zu einer Verlegung des…
…Aus den Akten ist nicht zu entnehmen, dass diese Wohnung nicht objektiv zur Befriedigung der Wohnbedürfnisse des Bf geeignet war. Das BFG erachtet daher die Auflösung des Wohnsitzes in Ungarn innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten als zumutbar, weshalb die mit der Beibehaltung dieses Wohnsitzes…
…bloß zwei eigene Zimmer nicht den Lebensbedürfnissen einer dreiköpfigen Familie entsprechen, liegt kein eigener Hausstand iSd § 4 Abs 2 Pendlerverordnung vor. Der Argumentation des Bf, § 4 Abs 2 Pendlerverordnung sei so zu verstehen, dass er sich nur auf alleinstehende Steuerpflichtige beziehe und somit ein bloßes…
…VwGH 19,12,2012, 2009/13/0012). Die tägliche Rückkehr nach ***3*** - bei einer Entfernung von etwa 217 km - ist unzumutbar (VwGH 10.2.2016, 2013/15/0236). Nach ständiger Judikatur des VwGH ist die Wohnsitzverlegung auch einem alleinstehenden Steuerpflichtigen unzumutbar, wenn der Verbleib am…
…eine Lebensgemeinschaft besteht, mitbewohnt. Die Definition entspricht somit im Wesentlichen den von der Verwaltungspraxis und der Judikatur entwickelten Kriterien. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer kommt es im Allgemeinen dann zu einer Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Arbeitsort, wenn am Dienstort eine den Wohnbedürfnissen des alleinstehenden…
…Bundesfinanzgerichtes aus gutem Grund eine angemessene Frist von 6 Monaten einräume, habe er tatsächlich seinen Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort verlegt. Sowohl von der herrschenden Lehre als auch in der gängigen Rechtsprechung (und sogar in den Lohnsteuerrichtlinien des BMF) werde vertreten, dass Alleinstehenden für die Verlegung…
…jeweiligen Arbeitgebern in der Staat_A zur Verfügung gestellten Personalzimmer (jeweils für die Zeitdauer der Beschäftigung) für die eigenen Wohnbedürfnisse nutzen und hatte über diese die erforderliche tatsächliche Verfügungsmacht inne. Die Beschwerdeführerin ist sohin zum einen (mit ihren in- und ausländischen Einkünften) im Sinne des …
…Haushaltsführung eines Expatriat habe man sich an der RZ 1038e LStR gennannten Betragsgrenze von € 2.200,00 pro Monat orientiert und die tatsächlich angefallenen Kosten der Monate 7-9/2013 entsprechend gekürzt. Wiederholt wurde zum Abschluss ins Treffen geführt, dass der Bf nicht alleinstehend…
…eigenem Mietvertrag und alleiniger Nutzungsmöglichkeit stellt eine Wohnmöglichkeit dar, die den üblichen Wohnbedürfnissen eines alleinstehenden Arbeitnehmers entspricht und daher als "Wohnung" im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 6 lit. f EStG 1988 zu qualifizieren ist (vgl. zur Qualifikation einer Garçonnière mit 25 m² als…
…– Wenn der Bf. nun vorbringt, dass nicht geprüft wurde, ob die Wohnung in Wien auch seinen Wohnbedürfnissen (sie ist eine Garconniere von 22,57 m²) genüge, so ist ihm entgegenzuhalten, dass dies offenkundig nicht erforderlich ist, zumal er seither in derselben Wohnung lebt und beim…
…am Beschäftigungsort eine größere Wohnung als im Heimatort zur Verfügung, da die Wohnung in ***4*** lediglich 42 m² aufweist. Im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung (VwGH 9. 9. 2004, 2002/15/0119) hat die alleinstehende Bf mit der Übersiedlung in die größere, ihren Wohnbedürfnissen Rechnung…
…des VwGH kann bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer die Wohnung am Beschäftigungsort - ungeachtet der melderechtlichen Bezeichnung dieses Wohnsitzes - durchaus den steuerlichen (Familien-)Wohnsitz darstellen. Das gilt insb dann, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort den Wohnbedürfnissen des Arbeitnehmers nicht weniger entspricht, als eine außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene…
…Es handelt sich um eine erstmalige Hausstandsgründung “. In der dagegen erhobenen Beschwerde brachte der Bf. vor, dass die Begründung den aktuellen Regelungen und Bestimmungen des BMF widerspreche und verwies auf nachstehende Ausführungen auf der Webseite des BMF („ABC der Werbungkosten"): „Bei Alleinstehenden ist sie mit…
…des VwGH kann bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer die Wohnung am Beschäftigungsort - ungeachtet der melderechtlichen Bezeichnung dieses Wohnsitzes - durchaus den steuerlichen (Familien)Wohnsitz darstellen. Das gilt insbesondere dann, wenn die Wohnung am Beschäftigungsort den Wohnbedürfnissen des Arbeitnehmers nicht weniger entspricht, als eine außerhalb des Beschäftigungsortes gelegene…
…gilt allerdings nicht, wenn es bereits zu einer dauernden Verlegung des (Familien/Heimat) Wohnsitzes an den Arbeitsort gekommen ist. Von einer solchen geht der Verwaltungsgerichtshof aus, wenn am Beschäftigungsort eine den Wohnbedürfnissen des alleinstehenden Dienstnehmers entsprechende Wohngelegenheit zur Verfügung steht (z.B. VwGH 24.09…
…alleinstehenden Steuerpflichtigen steht nach der Judikatur bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Kosten eines Wohnsitzes am Beschäftigungs-/Arbeitsort nicht so sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Wohnsitzverlegung. Maßgebende Bedeutung kommt dabei der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort zu, dem Wohnbedürfnis…
…Jänner 2010) für eine Wohnung seines Vaters in Wien verpflichtet hat. Hinzu tritt im gegenständlichen Fall, dass bei der Wohnung in Wien, an deren Adresse der Bf. seit Juli 2002 einen Nebenwohnsitz unterhält, nicht erkennbar ist, dass sie seinen Wohnbedürfnissen (als Alleinstehendem) weniger entsprochen hätte…
…Verlegung ihres Wohnsitzes erst nach dem Erwerb der Liegenschaft in D im Jahr 2012 zumutbar gewesen sein sollte. Andere Gründe, als die Suche nach einer ihren Wohnbedürfnissen entsprechenden Immobilie, für die Unzumutbarkeit der Verlegung ihres Wohnsitzes vor dem Jahr 2012 hatte die Bf. nicht genannt…