…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Kirchenbeitrag 200,00 Euro Steuerberatungskosten 275,30 Euro Geldspenden 100,00 Euro Pendlerpauschale 3.672,00 Euro Kfz 2.500,00 Euro Wohnbauförderungsbeiträge 198,12 Euro Fortbildung 436,98 Euro Fachliteratur 848,00 Euro Handy/Internet 117,36 Euro Krankheitskosten 1.820,12 Euro Kinderfreibetrag…
…an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. h) Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr…
…nichtselbständigen Einkünften erwachsen, ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich abzusetzen. Ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag sind u.a. abzusetzen: Werbungskosten im Sinne des Abs. 1 Z 4 (Sozialversicherungsbeiträge) und 5 (Wohnbauförderungsbeiträge). Auf Grund des § 17 Abs. 6 EStG 1988, wonach zur Ermittlung…
…12 EStG um die auf sie entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge (§ 62 Z 3 bis 5) zu kürzen. Der Berufungsführer hat laut dem von ihm vorgelegten Jahreslohnzettel 19.850,40 CHF an Sozialversicherungsbeiträgen und Pflichtbeiträgen entrichtet. Die auf die Sonderzahlungen entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Pflichtbeiträge sind…
…Notstandshilfe und Krankengeld, das steuerpflichtige Einkommen betrug € 0,00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2011 Beiträge an eine Sterbevorsorge im Ausmaß…
…Pauschbetrag für Sonderausgaben berücksichtigt. Daraus ergab sich ein steuerpflichtiges Einkommen von € 0,00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2008 Beiträge an…
…62 und damit eine Einkommensteuer von € 0,00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2009 Beiträge an eine Sterbevorsorge im Ausmaß von…
…nichtselbständiger Arbeit in folgender Weise zu ermitteln: Jahresbruttoarbeitslohn (ohne 13. und 14. Monatsbezug) abzüglich -der Pflichtbeiträge des Versicherten zur gesetzlichen Sozialversicherung, -der Arbeiterkammerumlage und des Wohnbauförderungsbeitrages, -der besonderen Pauschbeträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…festgelegt, dass Aufwendungen mitunter folgende sind: "Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialaufwendungen)…." Aus dieser Formulierung ergebe sich, dass sämtlich Personalkosten als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Forschungsprämie heranzuziehen seien…
…Werbungskosten rückzuerstatten (SV-Rückerstattung): -Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage sowie Betriebsratsumlagen und - Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung - von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge. Andere Werbungskosten und Sonderausgaben sind von der gesetzlichen Bestimmung nicht umfasst. Vom Bf…
…der §§ 2 bis 6 nicht erhoben: "die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (§§ 41 ff des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers oder Auftraggebers (§ 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages), Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 51 Abs. 1 Z 2, § 52…
…der §§2 bis 6 NeuFöG die für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (§§ 41 ff des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers oder Auftraggebers (§ 3 Abs 2 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages), Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 51 Abs 1 Z 2, § 52 und …
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…S.d. § 16 Abs. 1 Z. 3 bis 5 EStG 1988 (Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Sozialversicherungsbeiträge, Wohnbauförderungsbeiträge) kommt eine Negativsteuer bzw. SV-Rückerstattung i.S.d. § 33 Abs. 8 EStG 1988 hier nicht infrage. Die Einkommensteuer 2019 war daher mit € 0,00 festzusetzen, wobei…
…Erläuterungen zur Regierungsvorlage (72 BlgNR 20. GP 269) wurde hiezu ausgeführt: "Nach bisheriger Verwaltungspraxis wurden die auf die Sonderzahlung entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen und Wohnbauförderungsbeiträge beim laufenden Bezug jenes Monats, in dem die Sonderzahlung geleistet wurde, abgezogen und minderten somit die Bemessungsgrundlage der…
…VO zählten Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig würden zu den Aufwendungen (Ausgaben) zur Forschung und…