…1967). Die von der Tochter zum Zwecke der Berufsausbildung in Wien benützte Wohnung führt also nicht dazu, dass die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zwischen Mutter und Tochter als aufgelöst zu betrachten ist. Da keine Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe im obgenannten Zeitraum vorlag, war Ihr…
…VwGH 18.4.2007, 2006/13/0120). Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit iSd § 2 Abs 5 FLAG 1967 ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung (VwGH 18.3.1997, 96/14/0006). Für die Frage, ob ein Aufenthalt ein vorübergehender oder ein…
…Haushaltszugehörigkeit sind in § 2 Abs. 5 FLAG 1967 näher umschrieben; demgemäß kommt es ausschließlich auf die einheitliche Wirtschaftsführung mit dem Kind im Rahmen einer Wohngemeinschaft (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) an. Die Beantwortung der Frage, mit welcher Person ein Kind die Wohnung teilt, hängt ganz wesentlich davon…
…in ***2*** diene nur mehr als Zustelladresse. An Unterlagen legte er bei: Eine Bestätigung seiner Gattin ***3***, wonach zwischen ihr und dem Beschwerdeführer keine Lebens-, Wohn- oder Wirtschaftsgemeinschaft mehr bestehe. Sie seien seit 2016 getrennt. Der Beschwerdeführer habe keinen Wohnsitz mehr an der Adresse ***4***…
…in X in der B-Straße-yx, d.h. Bf fährt jeden Morgen mit seinem Auto von X zur Arbeit nach FL und kommt jeden Abend mit seinem Auto nach X, B-Straße-yx zurück und wohnt dort werktags, wochenends, sonntags wie feiertags. Bf benützte…
…sein kann. Die belangte Behörde hat es auch unterlassen, den Wasserverbrauch an der Adresse N-Straße-ab (wohl bb) CH GDe Hs zu erheben beim Hausverwalter ENG AG, R-Straße-cc, CH-Gee U. Es wird hiermit beantragt, diese Erhebung entweder direkt im Korrespondenzwege gemäß …
…als haushaltszugehörig, wenn es in einem bestimmten Haushalt wohnt, betreut und versorgt wird. Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung. Nach vorliegender Aktenlage war der überwiegende Aufenthalt Ihres Sohnes im Rückforderungszeitraum nicht in Ihrem Haushalt. Gemäß § 26…
…Aufgrund folgender Beweiswürdigung wird davon ausgegangen, dass zwischen der Bf. und mit Herrn L im Streitzeitraum neben einer Wohn- auch eine partielle Wirtschaftsgemeinschaft und eine Geschlechtsgemeinschaft bestanden hat: Dass eine Wohngemeinschaft vorliegt, ist unstrittig. Soweit eine Wirtschaftsgemeinschaft bestritten wird, ist anzumerken, dass von der Bf…
…1***, welches zur Hälfte ihrem damaligen Ehemann und ihr gehört (***ET x, KG xxxxx***). Die Bf unterhielt zumindest mit ihrem Sohn ***A*** bis September 2023 nicht nur eine Wohn-, sondern auch eine Wirtschaftsgemeinschaft. Seit 1.3.2024 ist die Bf in ***Ort 1, Straße 2***…
…der Familienbeihilfenanspruch grundsätzlich nach der Haushaltszugehörigkeit mit einem Kind bestimmt. Voraussetzung für das Vorliegen einer Haushaltszugehörigkeit eines Kindes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft. Im vorliegenden Fall war der Sohn des Bf. im Streitzeitraum in der sozialpädagogischen Einrichtung der Kinder-…
…Kind für Zwecke der Berufsausübung notwendigerweise am Ort oder in der Nähe des Ortes der Berufsausübung eine Zweitunterkunft bewohnt, ..." Demgemäß kommt es ausschließlich auf die einheitliche Wirtschaftsführung mit dem Kind im Rahmen einer Wohngemeinschaft (Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft) an (VwGH 28.10.2009, 2008/15/0214). …
…ist. Unter Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen, wobei es für die Frage nach der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes unerheblich ist, wer den Haushalt führt, dem das Kind angehört. Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung…
…in der er ua. ausführte: „Da es sich hierbei um eine aufrechte Ehe mit Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft handelt, verfügt unser Mandant über einen 'abgeleiteten' Wohnsitz in Wien, auch wenn eine Wohnsitzmeldung in Wien nicht erfolgt ist. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man u.a. dann…
…vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält. Ein Kind gilt bei beiden Elternteilen als haushaltszugehörig, wenn diese einen gemeinsamen Haushalt führen, dem das Kind angehört. Für die Beurteilung der Haushaltzugehörigkeit ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung, nicht dagegen das Erziehungsrecht. Gem. Art…
…Auch aus diesem Grunde werde das Vorliegen einer Geschlechtsgemeinschaft, als auch einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bestritten. Eingedenk der Tatsache, dass die handelnden Personen im vorliegenden Fall bereits Kinder gezeugt haben und somit als aufgeklärt und ihrem Alter nach mitten im Leben stehende erwachsene Menschen mit…
…3. Der Beschwerdeführer, seine Lebensgefährtin ***4*** und deren Kind ***1*** leben zumindest seit Dezember 2015 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an der Adresse ***3***. 4. Der Beschwerdeführer war im Streitzeitraum bis Mitte Oktober 2018 (bis auf wenige Tage) durchgehend in Österreich als Arbeitnehmer beschäftigt. Danach…
…Hierbei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Für die Beurteilung der Haushaltzugehörigkeit ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung, nicht dagegen das Erziehungsrecht…
…dass dieser wegen der Lebens- (Wohn-)gemeinschaft auch zum gemeinsamen Wirtschaften zumindest zum Teil (etwa durch Mitfinanzierung der gemeinsamen Wohnkosten oder der Ernährung) beiträgt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 14. November 2012, Zl. 2010/08/0118, mwN). Unter dem Begriff der Wirtschaftsgemeinschaft ist zu verstehen…
…Abs. 5 FALG 1967 ein Kind dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ausschließlich die Tatsache einer nachgewiesene Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung (vgl. VwGH vom 18.03.1997…
…ist. Unter Haushalt ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen, wobei es für die Frage nach der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes unerheblich ist, wer den Haushalt führt, dem das Kind angehört. Für die Beurteilung der Haushaltszugehörigkeit ist ausschließlich die Tatsache der Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft von Bedeutung…