…beschränkter Haftung, Übertragungen von Aktien, Übertragungen von Geschäftsanteilen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft und Übertragungen der mit der Stellung eines Gesellschafters einer Personengesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten vor. Mangels einer im Gebührengesetz enthaltenen Begriffsbestimmung ist die Abtretung nach dem bürgerlichen Recht zu beurteilen. Nach § 1392…
1. Beteiligungserträge: a) Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. .... (5) Außerordentliche Einkünfte sind Veräußerungs- und Übergangsgewinne, wenn die Betriebsveräußerung oder -aufgabe aus folgenden Gründen erfolgt: .... 3. Der Steuerpflichtige hat…
…Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs.4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin erbringt in der Rechtsform einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen. Ihr Geschäftszweig umfasst außerdem die Gründung von und…
…Vorlageantrag vom 12. Jänner 2022 (eingebracht via FinanzOnline) wurde sie auf Basis der gültigen Geschäftsverteilung der Gerichtsabteilung 7013-1 zur Entscheidung zugewiesen. I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (kurz Bf.) ist eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Die hier bekämpften Bescheide ergingen im Zuge einer Außenprüfung. Dabei nahm das…
…Maßgabe von Z 17 und 18 sowie meldepflichtige ausländische Rechtsträger nach Maßgabe von Z 19: 1. offene Gesellschaften; 2. Kommanditgesellschaften; 3. Aktiengesellschaften; 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung; 5. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 6. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 7. kleine Versicherungsvereine; 8. Sparkassen; 9. Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; 10…
…Bundesgesetzes. § 7 (3) Bei Steuerpflichtigen, die auf Grund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind, bei rechnungslegungspflichtigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und bei vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften sind alle Einkünfte (§ 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988) den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 23 Z 1…
…durch schriftliche Erklärung. § 5 Z 9 lit. b KStG 1988 idgF lautet: Von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht sind befreit: a) Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, deren Zweck und tatsächlicher Geschäftsbetrieb sich auf die gemeinschaftliche Benutzung land- und forstwirtschaftlicher Betriebseinrichtungen oder Betriebsgegenstände durch ihre Mitglieder beschränkt (zB Zucht-, Weide-…
…Durch § 8 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 kommt es für den Geltungsbereich des KStG 1988 und EStG 1988 zu einer Gleichstellung der Rückvergütungen von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften mit offenen Ausschüttungen, allerdings ist damit im Sinne der bisherigen steuerlichen Grundsätzen klargestellt, dass eine Gestaltung der…
…Gesellschaften mit beschränkter Haftung" (Z 1 lit a), "gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" und "aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem "Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art…
…97/14/0004). Bei Steuerpflichtigen, die auf Grund der Rechtsform nach unternehmensrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung verpflichtet sind, bei rechnungslegungspflichtigen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und bei vergleichbaren unbeschränkt steuerpflichtigen ausländischen Körperschaften sind gemäß § 7 Abs 3 KStG alle Einkünfte (§ 2 Abs 3 des Einkommensteuergesetzes 1988) den Einkünften…
…Von der Körperschaftsteuer sind Beteiligungserträge befreit. Beteiligungserträge sind: 1. Gewinnanteile jeder Art auf Grund einer Beteiligung an inländischen Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Form von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen. 2. Rückvergütungen von inländischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften nach § 8 Abs. 3 Z 2 und Bezüge aus…
…erwogen: Gemäß § 160 Abs. 3 BAO dürfen Löschungen von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und Privatstiftungen im Firmenbuch erst vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständigen Finanzamtes vorliegt, dass der Löschung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Gemäß § 160…
…Gesellschaften mit beschränkter Haftung" (Z 1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „ Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art…
…Gesellschaften mit beschränkter Haftung" (Z 1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „ Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art…
…Gesellschaften mit beschränkter Haftung" (Z 1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „ Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art…
…sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (Z 1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen…
…sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (Z 1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen…
…sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (Z 1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen…
…sonstige Bezüge aus Aktien oder Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung“ (Z 1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen…
…Gesellschaften mit beschränkter Haftung" (Z 1 lit a), „gleichartige Bezüge und Rückvergütungen aus Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften“ und „aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art…