…Abgabenkonto der GmbH ein Betrag von € 3.160,00 ohne Verrechnungsweisung auf ältere Abgabenschuldigkeiten gebucht. Daher kann diesem Betrag bzw. dem oben erwähnten Betrag von € 2.723,00 die Wirkung einer Entrichtung zur Erlangung einer strafbefreienden Wirkung nicht zuerkannt werden. d) Insolvenzrechtlichen Bestimmungen…
…| 07/2016 | 180,39 € | 19.08.2016 | Dienstgeberbeitrag | 07/2016 | 252,01 € | 19.08.2016 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 07/2016 | 21,84 € | 19.08.2016 | Zahlung ohne Verrechnungsweisung |  …
…durch diese Zahlung die Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung entfalten würde und daher das Erfordernis für eine amtswegige Wiederaufnahme gegeben sei. Zudem sei auch § 165 Abs. 1 lit e FinStrG gegeben, da der Beschuldigte nach Einreichung des Ansuchens um Zahlungserleichterung vom 3.11.2021 ohne Abwarten…
…ohne dass seitens des Finanzamts dies uberprüft oder hinterfragt wurde, warum ein Steuerpflichtiger diesen enorm hohen Betrag auf sein Finanzamtskonto mit Verrechnungsweisung - einbezahlt hat. Theoretisch hätte es sich auch um eine irrtümliche Zahlung handeln können, die das Finanzamt ohne Pruf- und Kontrollhandlungen „vereinnahmt" hat, ohne…
…388,35 geleisteten Zahlung entrichtet worden seien. Das ergebe sich zweifelsfrei aus der Verrechnungsanweisung am Einzahlungsbeleg, die wie folgt laute: "***1*** - Steuernachzahlung GPLA". Gemäß § 212a Abs. 5 BAO bestehe die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergebe sich…
…720,12 geleisteten Zahlung entrichtet worden seien. Das ergebe sich zweifelsfrei aus der Verrechnungsanweisung am Einzahlungsbeleg, die wie folgt laute: "N-1 - Steuernachzahlung GPLA". Gemäß § 212a Abs. 5 BAO bestehe die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergebe…
…ohne Verrechnungsweisung geleistet worden waren. Mit dieser letztgenannten Zahlung sollte - unter Berücksichtigung der Gutschrift aus der UVA 08/2016 - der gesamte zu diesem Zeitpunkt vollstreckbare Rückstand einschließlich der Umsatzsteuervorauszahlungen 06/2016 und 07/2016 abgedeckt werden. Bei der aufgezeigten Sach- und Rechtslage scheidet aber eine…
…zur Entrichtung einer Abgabe zustehenden Frist erfolgte Zahlung ohne Rechtsfolgen blieb, weshalb auch ein Säumniszuschlag nicht vorzuschreiben war. Die Festsetzung des ersten Säumniszuschlages von € 1.884,54 erfolgte daher nicht zu Recht. 3. Umsatzsteuer 11/2018 Die Umsatzsteuer 11/2018 war mit einem Betrag…
…bereits am 08.07.2021 überwiesen worden sei, nichts gewinnen, weil diese am 06.07.2021 ohne Verrechnungsweisung eingegangene Zahlung von € 418,59 zu einer Erhöhung des auf dem Abgabenkonto bestehenden Guthabens führte, das sich die Bf. am 13.08.2021 sowie 19.08…
…2018. Wie das Finanzamt im Vorlagebericht zutreffend darstellte, war die Festsetzung des Säumniszuschlages jedoch nach wie vor zu hoch: Die auf dem Zahlungsbeleg vom 28.06.2018 erteilte Verrechnungsweisung blieb aufgrund der unrichtigen Bezeichnung der Abgabenart ohne Wirkung, jedoch ist das Vorbringen des Bf in…
…innerhalb der Monatsfrist keine Zahlung der hier gegenständlichen Umsatzsteuer 2017 erfolgt wäre. Zusammengefasst ist daher festzuhalten, dass für das Vorliegen einer strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige allein die Formalvoraussetzungen gemäß § 29 Abs. 2 und 6 FinStrG zu prüfen sind. Selbst wenn eine Verrechnungsweisung für die von…
…Selbst wenn die Zahlung vom 05.05.2008 ohne Verrechnungsweisung erfolgt sein sollte, so seien doch die Guthaben und Gutschriften den ausgesetzten Abgaben eindeutig zuordenbar, weshalb sie als Minderung des Aussetzungsbetrages zu buchen seien. Darauf erließ das FA in weiterer Folge eine Berufungsvorentscheidung und wies…
…Selbst wenn die Zahlung vom 05.05.2008 ohne Verrechnungsweisung erfolgt sein sollte, so seien doch die Guthaben und Gutschriften den ausgesetzten Abgaben eindeutig zuordenbar, weshalb sie als Minderung des Aussetzungsbetrages zu buchen seien. Darauf erließ das FA in weiterer Folge eine Berufungsvorentscheidung und wies…
…Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Gemäß § 215 Abs. 1 BAO ist ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines…
…weil dadurch das (aus der gutschriftsmäßigen Verbuchung der Zahlung entstandene) Guthaben zum Zeitpunkt der Belastung des Abgabenkontos mit der Immobilienertragsteuer nicht mehr zur Verwendung zwecks Tilgung (mit Wirkung einer fristgerechten Entrichtung) zur Verfügung stand. Der angefochtene Bescheid war daher in der Berufung (Beschwerde) stattgebender Weise…
…einen Betrag von 289,91 Euro ein, ohne auf dem Zahlungsbeleg eine Verrechnungsweisung für Umsatzsteuervorauszahlung 05/2017 zu erteilen. Diese Einzahlung wurde auf seinem Abgabenkonto am 19.06.2017 als Einzahlung ohne Verrechnungsweisung verbucht. Rückblickend ist aus dem Vorbringen des Bf. erkennbar, dass diese Zahlung…
…€ beantragt. Am 15.5.2018 wurde am Abgabenkonto eine per 11.5.2018 wirksame Überweisung von 108,35 € auf das Abgabenkonto gebucht. Am Zahlungsbeleg wurde keine Verrechnungsweisung erteilt, weshalb durch diese Zahlung die Nachforderung an Einkommensteuer 2013 von 6.576,00 € auf…
…12.2019 sei ohne Vorschreibung willkürlich vorgenommen worden und könne daher steuerlich nicht anerkannt werden. Die Bf. erhob Beschwerde. Die Zahlung sei keine willkürliche, sondern basiere auf der Jahresvorschau 2020, die für 2020 Beiträge in Höhe von € 6.771,12 und eine Nachbemessung für…
…keine offenen Abgabenschuldigkeiten aus Lohnsteuer. Die Zahlungen auf das Abgabenkonto der Primärschuldnerin seien in Absprache mit dem Finanzamt ohne Verrechnungsweisung erfolgt. Der Beschwerde beigelegt war eine Aufstellung der von der Primärschuldnerin im Zeitraum Jänner 2013 bis Juli 2014 geleisteten Zahlungen. 3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16…
…der Gebarung inhaltlich durch einen Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Nicht nur der Abgabenpflichtige selbst, sondern auch zu dessen Gunsten ein Dritter kann eine Zahlung oder Überweisung vornehmen oder die Entrichtung fremder Abgabenschulden durch Umbuchung oder Überrechnung eigener Guthaben bewirken (§ 214 Abs. 7 BAO). Dass Verrechnungsweisungen "irrtümlich"…