…2003, 2003/14/0032) Die Aufhebung des Fristverlängerungsbescheides vom 30.04.2021 bewirkt also das Ausscheiden dieses Bescheides aus dem Rechtsbestand. Die darin zugestandene Verlängerung der Frist zur Einbringung der Vorlageanträge betreffend die Umsatzsteuer 2017 und 2018 bis 31.05.2021 verlor ihre Wirksamkeit. Er…
…vom Finanzamt unmittelbar an den Bf per Adresse 9***** F*****, S***** utca 6, Ungarn zugesandt. Laut Mitteilung des damaligen steuerlichen Vertreters vom 9. 1. 2017 war dieser im Zeitpunkt der Versendung des Fristverlängerungsbescheides noch Zustellungsbevollmächtigter. Um Wirksamkeit zu erlangen, hätte der Bescheid vom 6. 6…
…R in der Beschwerdesache Bf., G. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.07.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bf.), vertreten durch ***1*** LL.M., über die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 13. November 2022 (Eingangsdatum 15. November 2022 ) gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 des Finanzamtes Österreich vom 15. September 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO als…
…Revisions- gesellschaft m.b.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 12. April 2017 gegen den Bescheid des ehemaligen Finanzamtes Wien 1/23, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 3. April 2017 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Fristverlängerung zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde, Steuernummer ***BF1StNr1…
…das unbestritten zu einer Steuerverkürzung geführt hat, nicht auf eine Abgabenhinterziehung gerichtet gewesen sein sollte. Somit kann der Ansicht des Finanzamtes, dass er diese zumindest billigend in Kauf genommen hat, nicht wirksam entgegengetreten werden und das Finanzamt konnte von einer (bei Abgabenhinterziehungen verlängerten) Verjährungsfrist von…
…Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch S, über die Beschwerde vom 09.02.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 23.05.2016, betreffend Einkommensteuer 2003, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…für Teilnehmer, die gemäß Abs. 3 erster Satz zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet sind, seine Wirksamkeit. (4) Vor dem 1. Jänner 2013 erteilte Zustimmungen zur elektronischen Zustellung im Sinn des § 97 Abs. 3 vierter Satz BAO in der Fassung vor BGBl. I Nr…
…gemäß § 207 BAO entgegenstehe. Es wurde die Aufhebung des angefochtenen Bescheides sowie die Abhaltung einer mündlichen Senatsverhandlung begehrt. Dem vorgelegten Verwaltungsakt liegt ein Mailverkehr zwischen den beteiligten Finanzämtern ein, demzufolge in den Jahren 2009 bis 2011 ein Mailverkehr mit den ehemaligen Vorstandsmitgliedern erfolgte, im Jahr…
…vertreten durch Consultatio Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, Karl-Waldbrunner-Platz 1, 1210 Wien gegen die Bescheide des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 08.02.2013, betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005, StNr.: yyy/zzzz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die…
…Superädifikat sei. Er habe die Urkunden, deren Inhalt im nicht erklärt worden sei, nicht verfasst. Der Hinweis in Punkt XIV des Bestandvertrages sei viel zu allgemein gefasst, als dass er daraus eine Grunderwerbsteuerpflicht hätte ableiten können. Insgesamt liege daher eine Abgabenhinterziehung nicht vor, der Abgabenfestsetzung…
…Balas, Operngasse 18/12A, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 23. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 15. Jänner 2019 betreffend Zurückweisung eines Antrages 2016 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben…
…15/0040). Die Gewichtung und Wahrscheinlichkeit der Realisierung der hier im konkreten Einzelfall vertraglich vereinbarten Kündigungsgründe ist eine Tatfrage. Ebenso ist durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes geklärt, dass durch Ausüben des vertraglich vereinbarten Weitergaberechts die Vertragspartei den Bestandvertrag nicht auflösen können (vgl. VwGH 9.9…
…sie also außer Wirksamkeit setzt. Das heißt, der spätere Bescheid verdrängt trotz seiner Rechtswidrigkeit, wenn der vorherige Bescheid noch dem Rechtsbestand angehört hat, den vorherigen Bescheid, wenn - worauf Fischerlehner zu Recht verweist - diese Bescheide in Widerspruch zueinander stehen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs derogiert…
…Hödlgasse 14/4/32, 1230 Wien, Steuernummer ***, über die Beschwerde vom 27. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. November 2023 betreffend Körperschaftsteuer 2016 zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…Buchstabe c)] - wie bereits dargelegt - durch ständige eindeutige kongruente Rechtsprechung des VwGH geklärt, so ist im Grunde einer lediglich überschlägig gebotenen Prüfung der objektive Wille der Vorschrift erfasst und liegt keine verschiedene Interpretationen zulassenden Vorschrift vor. Das Vorbringen des Bf ist - so besehen - mit den…
…vom 16.8.2016). Die Zustellung des Bescheides erfolgte mittels RSb am 22.8.2016. Mit Schriftsätzen jeweils vom 23.8.2016 erhob der Beschwerdeführer durch seine steuerliche Vertreterin gegen die Umsatzsteuerbescheide und Einkommensteuerbescheide 2012 und 2013 Beschwerde und ersuchte, die Begründung aus Urlaubsgründen nachreichen…
…eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts die ordentliche Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere, weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch C gegen den Bescheid des Finanzamt D vom 14.01.2014, Einkommensteuer betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)2012 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…für Bescheidbeschwerden im Finanzstrafbereich beträgt zwar gemäß § 150 Abs. 2 FinStrG einen Monat. Die Beschwerdefrist für Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren ist aber im Gegensatz zur Frist des § 245 Abs. 1 BAO für Bescheidbeschwerden als Fallfrist nicht verlängerbar (VwGH 11.5.1979, 730/79 [R 150(2)…