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10 Treffer1658 msnur geltende Fassungen
BFG RV/4100262/20211. ImmoESt, Alt- oder Neuvermögen bei Bestehen eines Vorvertrages 2. Verlustvortrag 3. Waldnutzung aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Zusammenhang des konkreten Schadensereignisses mit der jeweiligen Holznutzung voraus (vgl EStR 2000 Rz 7334). Als höhere Gewalt gelten Naturereignisse und andere nicht abwendbare Ereignisse, die keine typische Betriebsgefahr darstellen (vgl EStR 2000 Rz 7335). Dazu zählen insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Hochwasser, Brand, Insektenfraß, Baumkrankheiten, Lawinen…

BFG RV/2100155/2012Umsatzsteuer und Liebhaberei (hier: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.02.2014

…teilweise schlechtem Boden. Die Erschließung einer Teilfläche sei „gut“, jedoch bereits mit Schäden aus zT völlig unzureichender oder fehlender Wasserführung der Forststraße. Bisher seien folgende Sanierungsschritte erfolgt: - notdürftige Sanierung der bestehenden Forststraße zwecks Abfuhr des Holzes aus dem Windbruch (2009); - Aufforstung des Kahlschlages (2010/2011); …

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Zusammenhang des konkreten Schadensereignisses mit der jeweiligen Holznutzung voraus (vgl EStR 2000 Rz 7334). Als höhere Gewalt gelten Naturereignisse und andere nicht abwendbare Ereignisse, die keine typische Betriebsgefahr darstellen (vgl EStR 2000 Rz 7335). Dazu zählen insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Hochwasser, Brand, Insektenfraß, Baumkrankheiten, Lawinen…

BFG RV/5100029/2021Veräußerung eines Waldgrundstückes im Hälfteeigentum - Besteuerung des stehenden Holzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2024Teil 1/2

…000,- verkauft. Die Vertragsgestaltung und grundbücherliche und steuerrechtliche Durchführung des Vertrages wurde vom Notariat Dr***13*** in ***14*** durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Verkaufes im Jahre 2014 stellte sich der Wald im Wesentlichen als schwer beeinträchtigt durch Sturm- und Windbruch sowie Käferbefall dar, weshalb aufgrund des…

BFG RN/7100001/2023Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss30.11.2023Teil 1/2

…vorgelegen, die zu keiner Zusammenballung von Einkünften geführt habe. Durch die Misteln sei keine Schädigung der Holzsubstanz und des Holzwertes eingetreten, wie dies typisch für Elementarereignisse sei, z.B. Schnee- und Windbruch, Lawinen und Muren, Brand. Der durch den Mistelbefall verursachte Schaden bestehe nur darin…

BFG RN/7100001/2023Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss30.11.2023Teil 2/2

…mit hohen Kosten umgestellt werden muss, fällt nicht unter diesen Begriff höhere Gewalt. "[…] Schäden infolge höherer Gewalt gehören gerade bei der Forstwirtschaft zur typischen Betriebsgefahr. Schäden durch Windbruch, Schnee und Muren sind daher im Bereich der Forstwirtschaft keine außergewöhnlichen Ereignisse; sie treten jedes Jahr…

BFG RV/6100617/2015Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer für die Anschaffung eines Ersatzgrundstückes bei Brandschaden?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.10.2015

…des § 12 EStG 1988 durch einen Klammerausdruck erläutert wird; arg: "Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Insektenfraß, Hochwasser oder Brand)" Es kann daher die Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen mit heran gezogen werden. Nach Lehre und Rechtsprechung liegt höhere Gewalt vor, wenn das Ereignis…

BFG RV/6100594/2008Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nur innerhalb der Verjährungsfristen zulässig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2015Teil 1/3

…Pacht läuft über ein Hüttenkonto der Salzburger Sparkasse in Salzburg. Auf diesem Hüttenkonto werden monatlich von jedem der Hüttengemeinschaft € 18,00 eingezahlt. Mit diesem Geld wird die Versicherung (Hausratversicherung - wie Windbruch etc. - kein Brand) oder sonstige mit der Hütte zusammenhängende Aufwendungen z.B. Reparaturen…

BFG RV/6100593/2008Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nur innerhalb der Verjährungsfristen zulässig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2015Teil 1/3

…Pacht läuft über ein Hüttenkonto der Salzburger Sparkasse in Salzburg. Auf diesem Hüttenkonto werden monatlich von jedem der Hüttengemeinschaft € 18,00 eingezahlt. Mit diesem Geld wird die Versicherung (Hausratversicherung - wie Windbruch etc. - kein Brand) oder sonstige mit der Hütte zusammenhängende Aufwendungen z.B. Reparaturen…

BFG RV/2100862/2022Sachbezug: Tätigkeit in der Forstwirtschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.09.2023

…bei Naturereignissen waren es auch einmal 480.000 Festmeter. Dabei mindern natürlich Windbrüche den Wert des Holzes und müssen extrem schnell aufgearbeitet werden. Aufgrund des Klimawandels sind auch neue Investitionsentscheidungen zu treffen. So stellen wir in tieferen Revieren von Nadel- auch auf Laubholz um." Der…