…verzichtet die Abgabenbehörde offensichtlich auf diesen Wiederaufnahmegrund. Neue Tatsachen und Beweismittel Prüfungsbericht und Niederschrift sind Gründe zu entnehmen, die gegenüber der (für die) Abgabenbehörde angeblich neu hervorgekommen sind: - Berufliche Nutzung durch einen Miteigentümer - Private Nutzung durch eine Miteigentümerin - Vermietung an nahe Angehörige - Verteilung von Instandsetzungsmaßnahmen…
…Finanzamt wurden als Wiederaufnahmegrund neue Tatsachen iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO herangezogen. Grundsätzlich sind Wiederaufnahmsgründe nur im Zeitpunkt der Bescheiderteilung existente Tatsachen, die später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) stellen keine Wiederaufnahmsgründe dar. Das Vorkommen von Tatsachen und Beweismitteln…
…neue Tatsachen vorgebracht werden noch ein Vorfragentatbestand aufgezeigt werden konnte. Unstrittig ist im Gegenstandsfall, dass sich die Abgabenschuldigkeiten betreffend die Jahre 2004 bis 2006 durch die Rechtsmittelentscheidung des UFS Salzburg drastisch vermindert haben. Allerdings stellt eine Rechtsmittelentscheidung in der eigenen Abgabensache niemals einen tauglichen Wiederaufnahmegrund…
…neue Tatsachen vorgebracht werden noch ein Vorfragentatbestand aufgezeigt werden konnte. Unstrittig ist im Gegenstandsfall, dass sich die Abgabenschuldigkeiten betreffend die Jahre 2004 bis 2006 durch die Rechtsmittelentscheidung des UFS Salzburg drastisch vermindert haben. Allerdings stellt eine Rechtsmittelentscheidung in der eigenen Abgabensache niemals einen tauglichen Wiederaufnahmegrund…
…neue Tatsachen vorgebracht werden noch ein Vorfragentatbestand aufgezeigt werden konnte. Unstrittig ist im Gegenstandsfall, dass sich die Abgabenschuldigkeiten betreffend die Jahre 2004 bis 2006 durch die Rechtsmittelentscheidung des UFS Salzburg drastisch vermindert haben. Allerdings stellt eine Rechtsmittelentscheidung in der eigenen Abgabensache niemals einen tauglichen Wiederaufnahmegrund…
…Wiederaufnahmegrund war somit schon im vorangehenden Verfahren einerseits die Tatsache der Nichtmitteilung der Beauftragung als Monteur an die Subfirmen (Tatsache) und andererseits die in Stichproben gezogenen einzelnen Rechnungen (Beweismittel). Im wiederaufgenommenen Verfahren 2014 wurden neue Rechnungen mittels IT-Verfahren extrahiert, die nunmehr als Wiederaufnahmegrund (neue…
…verzichtet die Abgabenbehörde offensichtlich auf diesen Wiederaufnahmegrund. Neue Tatsachen und Beweismittel Prüfungsbericht und Niederschrift sind Gründe zu entnehmen, die gegenüber der (für die) Abgabenbehörde angeblich neu hervorgekommen sind: - Berufliche Nutzung durch einen Miteigentümer - Private Nutzung durch eine Miteigentümerin - Vermietung an nahe Angehörige - Verteilung von Instandsetzungsmaßnahmen…
…ob ein Wiederaufnahmegrund vorliegt und wenn anzunehmen ist, dass dessen Kenntnis im vorangegangenen Verfahren einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte, liegen die Voraussetzungen für eine Ermessensübung vor. Verfahrensgegenständlich hat die Amtspartei zu Recht festgestellt, dass keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind und aus…
…Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen (VwGH 26. 02.2013, 2009/15/0016 mwN). 1.4. Erwägungen Wiederaufnahmegründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen…
…2006/15/0257, mwN). Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen…
…2006/15/0257, mwN). Eine derartige Interessensabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Auswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen…
…einen Wiederaufnahmegrund dar (vgl. VwGH 14.11.1990, 86/13/0059). Es ist nicht Sache des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu…
…Strittig ist, ob ein Wiederaufnahmegrund vorliegt. Zu prüfen ist daher, ob nach dem im gegenständlichen Beschwerdefall zur Anwendung kommenden Tatbestand Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (zB VwGH 26.1.1999, 98/14…
…zwar im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Antrag keinen einzigen tauglichen Wiederaufnahmsgrund enthalte. Es seien keine neuen Tatsachen und Beweismittel vorgebracht worden - schon gar nicht einen anderen Spruch herbeiführende. V. In der dagegen gerichteten Berufung (nunmehr: Beschwerde) vom 7. Jänner 2013 brachte der Bf…
…begründend aus, dass nur neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel, das seien solche, die schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren abschließenden Bescheides bestanden hätten, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt geworden seien (nova reperta), als tauglicher Wiederaufnahmegrund iSd Neuerungstatbestandes (§ 303 Abs 1 lit b…
…eine Tatsache als neu hervorgekommen und somit als Wiederaufnahmegrund gelten können, aktenmäßig erkennbar sein, dass der Behörde nachträglich Umstände zugänglich gemacht worden sind, von denen sie nicht schon vorher Kenntnis hatte (VwGH 5.4.1989, 88/13/0052). Es sind dann keine Tatsachen neu hervorgekommen…
…11.2011) wurde das Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2009 gemäß § 303 Abs 4 Bundesabgabenordnung (BAO) wieder aufgenommen, da nach Ansicht der Behörde Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im Verfahren nicht geltend gemacht wurden. Im Sachbescheid Umsatzsteuer 2009 fand der Umsatz aus dem Liegenschaftsverkauf LStraße…
…eine Wiederaufnahme vorliegen würden. Nach Überprüfung der Selbstberechnung wurde festgestellt, dass die Grunderwerbsteuer von einer falschen Bemessungsgrundlage berechnet wurde. Diese neue Tatsache ergab sich durch Einsicht in den Kaufvertrag aus der Urkundensammlung des Grundbuchs. Bemessungsgrundlage bei einem Kaufvertrag stellt die Gegenleistung gern. § 5 GrEStG dar…
…was als neu hervorgekommene Tatsache den tauglichen Wiederaufnahmsgrund in Form eines Neuerungstatbestandes bilde. Daran anschließend wurde von der belangten Behörde die bereits oben angeführte Textierung zur Wiederaufnahme von Seite 3 des Prüfberichts wiedergegeben. Es sei zwar im unmittelbaren Begründungsteil des Bescheid zu den dort verwiesenen…
…unmissverständlich genannt, sondern in dessen Punkt III. auch die im Sachverhalt zitierte Regelung über die Investitionsabgeltung festgeschrieben. Die Tatsachen somit, die für die abgabenrechtliche Beurteilung des Abzuges der AfA notwendig sind, wurden der belangten Behörde damit jedenfalls im wesentlichen Umfang in diesem Moment offengelegt. Dies…