…gegenüber solchen, die auf einer geänderten Rechtsansicht beruhen, im Rahmen ihrer, bei Entscheidung über die Durchführung der amtswegigen Wiederaufnahme vorzunehmenden Ermessensübung sachlich auseinanderzusetzen. Dabei wird insbesondere dem Gesamtverhalten des Abgabepflichtigen Gewicht beizumessen sein. Der Hinweis auf den Vorrang der Rechtsrichtigkeit gegenüber der Rechtsbeständigkeit und das…
…wobei das Ermessen von der belangten Behörde dahin gehend zu üben war, ob die Änderungen ein erhebliches oder nur ein geringfügiges spruchrelevantes Ausmaß darstellen. Das BFG stellt dazu fest, dass die allenfalls begründbaren Änderungen ein im Vergleich zu den Erstbescheiden vor der Verfahrens-Wiederaufnahme erhebliches…
…Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Wiederaufnahmegründe sind nur entscheidungswesentliche Sachverhaltselemente. Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen (arg. "kann ..."). Bei Ermessensentscheidungen kommt dem Gleichheitssatz, dem Normzweck und den im …
…vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16/0303). Im Übrigen wäre selbst ein tatsächlicher Verstoß gegen das Verbot einer Wiederholungsprüfung an sich sanktionslos und bei der Wiederaufnahme nur im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigen (VwGH 20.6.1990, 86/13/0168; 14.5.1991, 90…
…auf den Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit. Vor allem bei einer sich zu Ungunsten der Partei auswirkenden Wiederaufnahme des Verfahrens wie im gegenständlichen Fall - ist in der Begründung der positiven Ermessensübung darzutun, aus welchen Gründen bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der…
…ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmende Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie bereits in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der in einem wiederaufzunehmenden Verfahren zu erlassenden Entscheidung gelangen hätten können. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens könne nicht auf solche Tatsachen gestützt…
…die im Ermessen der Behörde liegt, zu unterscheiden. Ist die Rechtsfrage dahingehend geklärt, dass ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich gegeben ist, dann hat die Abgabenbehörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob eine Wiederaufnahme zu verfügen ist. Unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen…
…Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Wiederaufnahme letztlich zu Gunsten oder zu Ungunsten der Partei auswirken würde. Nach Ritz, BAO6, § 20 Rz. 6ff., sind die im § 20 erwähnten Ermessenskriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit grundsätzlich und subsidiär zu beachten. Zu berücksichtigen ist auch der Grundsatz…
…steuerpflichtige Bezüge von 1.784,33 €. Dieser Betrag wurde im nach Wiederaufnahme abgeänderten Bescheid verarbeitet. Im nach Wiederaufnahme erlassenen Einkommensteuerbescheid 2023 vom 26.4.2024 ist zudem die Berücksichtigung des Familienbonus Plus mit 2.000 € ersichtlich. 2. Beweiswürdigung Die obigen Feststellungen ergeben sich…
…Finanzamt die Beschwerden betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Feststellung Gruppenmitglied 2006 bis 2008 unter Hinweis auf die "Feststellungen der Betriebsprüfung zu sieben Positionen in den unterschiedlichsten Bereichen und Abgabenarten" als unbegründet ab. Die Wiederaufnahmegründe seien im Bericht angeführt. Bezüglich des Ermessens wurde auf den Vorrang…
…die eine Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertigen würden, entnommen werden könne. Die für die Ermessensübung maßgebenden Überlegungen, welche in der Begründung zu enthalten seien, würden zur Gänze fehlen. Es fände sich lediglich die übliche Formel, dass "im vorliegenden Fall das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend die Einkommensteuer 2010 mit der Begründung, dass ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden sei, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergäbe. Zur näheren Begründung werde auf die Begründung des im wieder aufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides…
…die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend die Einkommensteuer 2009 mit der Begründung, dass ein berichtigter Lohnzettel übermittelt worden sei, aus dem sich eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergäbe. Zur näheren Begründung werde auf die Begründung des im wieder aufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides…
…gem. Art 140 Abs. 7 Bundes-Verfassungsgesetz hat die Erhebung einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zur Voraussetzung; des Weiteren steht eine solche Aussetzung des Berufungsverfahrens im Ermessen der Abgabenbehörde. Jenes Ergebnis, welches der Beschwerdeführer mittels Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO herbeizuführen versucht…
…dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Erst dann, wenn die Rechtsfrage dahingehend geklärt ist, dass ein Wiederaufnahmegrund tatsächlich gegeben ist, hat die Abgabenbehörde in Ausübung des ihr zustehenden Ermessens zu entscheiden, ob die Wiederaufnahme durchgeführt wird. Der Wiederaufnahmswerber…
…der Durchführung der Wiederaufnahme im Ermessen der Behörde liegt. Ermessensausübung: Ermessensübung sind einerseits die Interessen der Partei (DP Billigkeit, Rechtssicherheit, Rechtsfrieden) und andererseits öffentliche Interessen (Zweckmäßigkeit, Herstellung der Rechtsrichtigkeit) zu berücksichtigen. Interesse der Partei: Es liegen keine besonderen Umstände vor, die eine Wiederaufnahme als unbillig…
…Diesfalls ist der Umstand, dass kein Grundlagenbescheid erlassen wurde, im abgeleiteten Abgabenverfahren eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 BAO (BMF vom 28.10.2005, BAO-Erlässe 12/61 ,,Wiederaufnahme zur Aufhebung eines zu Unrecht auf § 295 BAO gestützten Bescheides"). Den Wiederaufnahmewerber trifft in derartigen Fällen…
…Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens steht gemäß § 305 Abs. 1 BAO der Abgabenbehörde zu, die den Bescheid in erster Instanz erlassen hat…
…der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass bei der Ermessensentscheidung über die amtswegige Wiederaufnahme auch dem Grundsatz von Treu und Glauben Bedeutung zukommt. In diesem Zusammenhang wies er unter Bezugnahme auf frühere Entscheidungen darauf hin, dass ein erlassgetreues Verhalten im Rahmen einer Ermessensübung jedenfalls mitzuberücksichtigen sei. Er unterzog…
…erklären, so hat dies idR Vorrang vor der im Ermessen liegenden amtswegigen Wiederaufnahme. Aus Sicht des für die Feststellung von Einkünften zuständigen (Lage-)Finanzamtes kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Erlassung davon abgeleiteter Einkommensteuer(oder Körperschaftsteuer-)bescheide im Lichte der Verjährung des Rechtes…