…Auffassung des VwGH der Wert des Nutzungsrechtes nicht größer sein als der steuerliche Wert des genutzten Wirtschaftsgutes selbst (VwGH 17.5.2001, 98/16/0311 und VwGH 19.9.2001, 2001/16/0100). Die Fruchtnießung ist gem. § 509 ABGB das Recht, eine fremde Sache mit…
…Einräumung eines Vollrechtes (unbelastetes Eigentum). Der Wert eines Nutzungsrechtes eines Wirtschaftsgutes würde höher bemessen als dessen steuerlicher Wert selbst. Einer solchen Auslegung sei der VwGH in Erkenntnissen zum Erbschaftssteuergesetz entgegengetreten.Die Grunderwerbsteuer müsse daher nach dem dreifachen Einheitswert bemessen werden. Außerdem sei der Wert des…
…Einräumung eines Vollrechtes (unbelastetes Eigentum). Der Wert eines Nutzungsrechtes eines Wirtschaftsgutes würde höher bemessen als dessen steuerlicher Wert selbst. Einer solchen Auslegung sei der VwGH in Erkenntnissen zum Erbschaftssteuergesetz entgegengetreten.Die Grunderwerbsteuer müsse daher nach dem dreifachen Einheitswert bemessen werden. Außerdem sei der Wert des…
…Einräumung eines Vollrechtes (unbelastetes Eigentum). Der Wert eines Nutzungsrechtes eines Wirtschaftsgutes würde höher bemessen als dessen steuerlicher Wert selbst. Einer solchen Auslegung sei der VwGH in Erkenntnissen zum Erbschaftssteuergesetz entgegengetreten.Die Grunderwerbsteuer müsse daher nach dem dreifachen Einheitswert bemessen werden. Außerdem sei der Wert des…
…Bewertungsgesetzes und die Bewertung eines Nutzungsrechtes der Höhe nach mit dem dreifachen Einheitswert enspräche nicht den Bestimmungen des ersten Teiles des Bewertungsgesetzes. Zu der in der Berufung enthaltene Berechnung nach dem Bewertungsgesetz sei zu sagen, dass die Einkommensteuer den gemeinen Wert des Fruchtgenussrechtes nicht mindere…
…Nutzungsrechtes könne den Wert des Eigentumsrechtes nicht übersteigen. Dies hätte zur Folge, dass der Übernehmer mehr geleistet hätte, indem er ein Wohnungsrecht eingeräumt hat, als der Übergeber, der sein Eigentumsrecht aufgegeben hat, dies sei aus rechtlichen Gründen nicht nachvollziehbar, denn das Eigentumsrecht hätte stets einen…
…der auf Grundlage des § 10 BewG 1955 zu ermittelnde "gemeine Wert" des Baurechts. Es komme auf den Preis an, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (am freien Markt) - unter zueinander fremden Personen - für die Einräumung eines solchen Baurechts (zB bei Einmalerlag) gezahlt würde, wobei ungewöhnliche und persönliche…
…VI, 3 a des Vertrages). Für den Bf als zivilrechtlichen Eigentümer haben somit die Abstellplätze mangels Nutzungsmöglichkeit für die gesamte mögliche Nutzungsdauer der Tiefgarage keinen wirtschaftlichen Wert. Auch die für einen Eigentümer typischen Pflichten wie zB die Tragung des Erhaltungsaufwandes sind nach Pkt. VI, 3…
…dreifachen Wert der Grundstücksanteile (€ 17.233,17+€ 32.438,92 = € 49.672,09, davon die Hälfte) die Steuer berechnet und an selbstberechneter Grunderwerbsteuer ein Betrag von € 496.72 (= 2 % von € 24.836,04) entrichtet wurde. Als Ergebnis einer…
…Wert der Grundstücksanteile (€ 17.233,17 + € 32.438,92 = € 49.672,09, davon die Hälfte) die Steuer berechnet und an selbstberechneter Grunderwerbsteuer ein Betrag von € 496.72 € (= 2 % von € 24.836,04) entrichtet wurde. Als Ergebnis einer…
…Der Liegenschaftskaufvertrag und die Auflösungsvereinbarung stehen in unmittelbaren innerem und zeitlichen Zusammenhang und wurden auch vom selben berufsmäßigen Parteienvertreter ausgehandelt. Sowohl der Kaufvertrag, die Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag und der Vertrag über die Auflösung eines Nutzungsrechtes wurden alle am selben Tag, den 14.03.2017, unterfertigt…
…dass § 508 ABGB lnstandhaltungsaufwendungen grundsätzlich auf den Eigentümer übertrage. Diese Erhaltungspflicht des Eigentümers gehe aber nur so weit, als dass ein Gebäude oder eine Wohnung in jenem brauchbaren Zustand erhalten werden müsse, in dem es sich bei Einräumung des Gebrauchsrechtes befunden habe (Kletecka/Schauer, ABGB…
…dass in der Begründung auf eine ältere Entscheidung des UFS Bezug genommen wurde. Es sei jedoch die aktuelle Entscheidung des BFG vom 28.11.2017, RV/5101466/2014, maßgeblich. In diesem Erkenntnis vertritt das BFG die Ansicht, dass solche Nutzungsrechte (Infrastruktureinrichtungen) als Zubehör des erworbenen…
…das sind Verträge, die in Absicht auf die eheliche Verbindung geschlossen werden, und diesen gleich zu haltenden Verträge eingetragener Partner, einer Rechtsgebühr von 1 vH nach dem Wert. Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG beträgt die Gebühr für (außergerichtliche) Vergleiche 2 vH…
…Mit keinem Wort ist jedoch auf die Dienstbarkeit im Sinne des § 472 ABGB Bezug genommen worden. Die vom Finanzamt aus Punkt 1.3 des Superädifikatsvertrages gewählte Formulierung weist meines Erachtens auf keine Dienstbarkeit hin, sondern ist eine übliche Formulierung die auch bei Mietverträgen zur Anwendung…
…und nach ihren Wünschen adaptiert hat. Für einen Zeitraum von 30 Jahren wollen die Miteigentümer auf die Teilung des gemeinsamen Eigentums und weiters auf die Begründung von Wohnungseigentum bzw. die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes an einer bestimmten Einheit verzichten. Da die Miteigentümer mit sämtlichen Punkten…
…31.5.2014 wie folgt: § 6 Abs. 1 GrEStG 1987: Als Wert des Grundstückes ist lit. a) im Falle des § 4 Abs. 2 Z 2 der EW anzusetzen, wenn das Grundstück, das Gegenstand des Erwerbsvorganges ist, eine wirtschaftliche Einheit (Untereinheit) bildet. Maßgebend ist der EW…
…und -berechnungen, wirtschaftliche Betreuung, die Kosten der Hausverwaltung - es wurden nur Miteigentumsanteile erworben - Kosten der Erstvermietung, die Kosten der Finanzierungsbeschaffung mit einem Wort alle Kosten, zu denen sich der Erwerber verpflichtet hat, um die Liegenschaftsanteile zu erhalten in der Art und Weise, wie er sie…
…und dazu eine Teilungsklage einzubringen. Laut Punkt VIII des Miteigentümervertrages verzichten die Miteigentümer im Hinblick auf die Erzielung von Einkünften durch gemeinschaftliche Vermietung des gesamten Objektes wechselseitig sowohl auf die Begründung von Wohnungseigentum als auch auf die Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechtes an einer bestimmten Wohneinheit…
…der im 2. OG des betreffenden Wohnhauses befindlichen Wohnung im Ausmaß von ca. 70 m² eingeräumt; der Wert dieses Nutzungsrechtes wurde mit monatlich € 476,70 bzw. dem Kapitalwert von € 84.349,64 veranschlagt. Weiters ist in Vertragspunkt IV. festgehalten: "Herrn A, der die…