…2014 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung wurde dazu ausgeführt: „Laut Notariatsakt bringt Frau LE. Liegenschaften in die vertragsgegenständliche Gesellschaft gegen Gewährung von neuen Gesellschaftsanteilen ein. Gem. § 4 Abs. 1 GrEStG ist Bemessungsgrundlage die Gegenleistung, also der Wert der für die Liegenschaften hinzugebenden Gesellschaftsanteile. Gem. …
…sind. Entgegen dem Revisionsvorbringen bilde die tatsächlich gezahlte Gegenleistung nicht die Bemessungsgrundlage. Die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987, wonach Baurechte den Grundstücken gleichstehen, bedeute nicht, dass bei der Bemessungsgrundlage des gemeinen Werts derjenige des Grundstückes auch für das Baurecht heranzuziehen wäre…
…die der Erwerber aufwenden muss um das Grundstück zu erhalten. Gemäß § 7 Abs. 3 GrEStG 1987 beträgt die Steuer beim Erwerb von Grundstücken durch andere Personen 3,5 v.H. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen…
…ob anstatt der Gegenleistung der Wert des Grundstückes (dreifacher Einheitswert) als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer anzusetzen ist, wie dies die Bf in ihrer Beschwerde fordert. Bei Ausscheiden eines Gesellschafters einer Personengesellschaft des Unternehmensrechts, die nur aus zwei Personen besteht, ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…für die Berechnung der Grunderwerbsteuer a) Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Die Steuer ist nach § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 idF vor dem BGBl. I Nr. 2014/36 vom Wert des Grundstückes zu…
…in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabsvertrages geltenden Fassung anzuwenden sind. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Vom Wert des Grundstückes ist die Steuer nach § 4 Abs. 2 Z. 1 GrEStG zu berechnen, wenn eine Gegenleistung…
…eine Tür oder die Änderung der Fensterzahl nicht als wesentlich zu betrachten. Dass in einem solchen Zusammenhang in mehreren Urkunden auf mehrere Vertragspartner aufgespalten wird, vermag nichts zu ändern. Gemäß § 4 Abs. 1 GrESt G ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. …
…Liegenschaftsanteiles ohne Einbindung in das Vertragsbündel und ohne Übernahme der anteiligen Kosten für den bereits geplanten Neubau nicht möglich gewesen wäre. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gmäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer zu berechnen vom Wert der Gegenleistung (…
…vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gemäß § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 5 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 gehören zur Gegenleistung…
…vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gemäß § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 5 Abs 2 Z 1 GrEStG 1987 gehören zur Gegenleistung…
… diesfalls ist der Wert der genau bezeichneten Gegenleistung ohne Weiteres ermittelbar (vgl. zB VwGH 29.1.1996, 95/16/0187; VwGH 7.8.2003, 2000/16/0591). Somit können auch bei Scheidungsvergleichen, die üblicherweise "Global-" oder "Pauschalcharakter" haben, Gegenleistungen für grunderwerbsteuerpflichtige Transaktionen ermittelt werden (vgl…
…Der gemeine Wert des Hälfteanteils liegt daher bei ca. € 140.000. Es ist zwar die Behaltedauer von zwei Jahren erfüllt, fraglich ist jedoch, ob ein entgeltlicher Anschaffungsvorgang zur Erlangung des zivilrechtlichen Eigentums vorliegt. Ein Übertragungsvorgang gilt als entgeltlich, wenn die Gegenleistung mindestens 50% des…
…1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen: 1. ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet,... § 4 (1) Die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. (2) Die Steuer ist vom Wert des…
…übernommene Verbindlichkeiten | 1,530.464 | übernommene Rückstellung | 6.407 | Wohnrecht | 26.615 | Kapitalkonten Übergeber | 100.200 | untergehende Rechte | -84.517 | Gegenleistung | 1,579.169 Daraus ergäbe sich verhältnismäßig (Anteil gemeiner Wert der Liegenschaft rd…
…unbegründet abgewiesen. Begründet wurde diese Abweisung wie folgt: „Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Gegenleistung ist alles, was der Erwerber aufwenden muss, um in den Besitz des Grundstückes zu gelangen. Ausnahmen von diesem Besteuerungsgrundsatz finden sich im §…
…berechnen vom Wert der Gegenleistung (§ 5), mindestens vom Grundstückswert. Bei Vorgängen gemäß § 1 Abs. 2a und 3, bei Vorgängen nach dem Umgründungssteuergesetz sowie bei Erwerben gemäß § 7 Abs. 1 Z 1 lit. b und c ist die Steuer immer vom Grundstückswert zu berechnen. Der Grundstückswert…
…an einem bebauten/unbebauten Grundstück gegen Entgelt auf die Dauer von 50 Jahren bemesse sich die Grunderwerbsteuer ausgehend von der Gegenleistung (hier: Kapitalwert der Bauzinsverpflichtung gemäß § 15 BewG), mindestens aber nach § 4 Abs. 2 Z 3 lit a GrEStG idgF vom gemeinen Wert des Baurechtes…
…dem Gst2 befindliche Gebäude (altes Altersheim) von der Bauberechtigten saniert und umgebaut werden soll (Punkt Ic 2.). An Gegenleistungen wurden ein jährlicher Baurechtszins von € 8.383 (Punkt V.) sowie einvernehmlich ein Abgeltungsbetrag für den Wert des bestehenden Gebäudes in Höhe von € 387.090…
…Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen, ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Die Steuer ist gemäß …
…wenn sie Gegenleistung für den Erwerb anderer Grundstücke sind (so beim Tausch), als auch für bewegliche Sachen (Ressler/Arnold in Arnold/Bodis (Hrsg), Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (16. Lfg 2018) zu § 5 GrEStG Rz 15). Gemäß § 10 Abs 2 BewG wird der gemeine Wert durch…