IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., K, über die Beschwerde vom 22. März 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 6. März 2017, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2016…
…4 bis 5, steht ein Pensionistenabsetzbetrag gemäß Z 1 und Z 2 oder gemäß Z 3 zu. Bei Einkünften, die den Anspruch auf einen Pensionistenabsetzbetrag begründen, steht der Werbungskostenpauschbetrag nach § 16 Abs. 3 nicht zu. Für die Berücksichtigung des Pensionistenabsetzbetrages gilt: 1. Ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag…
…I Nr. 112/2011 ein Pensionistenabsetzbetrag zu. Bei Einkünften, die den Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag begründen, steht der Werbungskostenpauschbetrag nach § 16 Abs. 3 EStG 1988 nicht zu. Werbungskosten sind Ausgaben (von Geld oder geldwerten Gütern), die durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtete Tätigkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1 gegen den Bescheid des Finanzamt Baden Mödling vom 20.01.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird im…
…Nr. 400/1988, wird verordnet: § 1. Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt: 1. Artisten 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2 628…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch A.P. gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 17.01.2013 und 03.04.2013 zu Steuernummer 123/4567 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008, 2009 und 2010…
…883,86), verringerte allerdings auch die anrechenbare Lohnsteuer entsprechend von EUR 30.209,96 auf EUR 28.268,05 (und damit um EUR 1.941,91). Zusätzlich verweigerte das FA nun erstmals den Ansatz des Werbungskostenpauschalbetrages für Vertreter und begründete dies damit, dafür sei auf…
…berücksichtigen (incl. der Prozentangaben). B) Rechtliche Würdigung: Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen (BGBl II 2001/382) werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG…
…Folgendes ausgeführt: „§ 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen legt fest, dass für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den R in der Beschwerdesache der A, Adresse, über die Beschwerde vom 31. Mai 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 23. Mai 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht…
…die Einhebung liegt, keine Körperschaft öffentlichen Rechts ist (VwGH 15.4.75, 0724/74). Sie ist - im Gegensatz zu den Pflichtbeiträgen zu gesetzlichen Interessenvertretungen - nur unter Anrechnung auf den Werbungskosten-Pauschbetrag abzugsfähig und im Zuge der Veranlagung zu berücksichtigen (Jakom/Ebner EStG19, 2026, § 16 Rz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 11. Mai 2012 gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. Mai 2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des Bf***, D-Bf-Adr*** vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache Bf., Gde X, D-Straße-xx, über die Beschwerde vom 8. Juni 2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Y, Ge Y, S-Straße-yy, vom 8. Mai 2018 betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr ***FA***) vom 18. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 sowie über die Beschwerde vom 28…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Maria Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 06.02.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Berufungssache des Berufungswerbers B, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 21.09.2011 in der Fassung der Niederschrift vom 17. Juli 2018 und der Schriftsätze vom 04. Juli 2018 und…
…sich nicht um Beiträge an Berufsverbände und Interessensvertretungen gemäß § 16 Abs 1 Z 3 EStG 1988, sodass diese Beiträge nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag zustehen. - ABC Klubabgabe 809,08 (Kz. 724) Auch diese Zahlung wird bestätigt. Die Ausführungen zur ABC-Parteisteuer gelten auch betreffend diese Abgabe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 1. März 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 1. Februar 2016 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014…