…Beseitigung der persönlichen Notlage bestehe. Es seien daher auch die Mittel zur Verwirklichung des begünstigten Zwecks weniger in Sach- oder Geldzuwendungen, als vielmehr in speziellen sozialen Dienstleistungen zu erblicken. Eine Förderung mildtätiger Zwecke setze im Unterschied zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im engeren Sinn (§ 35 BAO)…
…dem § 41 Abs 2 BAO. bb.) Keine Regelung in Bezug auf den Wegfall des begünstigten Zwecks des bf Vereins Was mit dem Vereinsvermögen für den Fall des Entfalles des begünstigten Zwecks des Vereins zu geschehen hätte, war in den Vereinsstatuten, die während des Streitzeitraums galten…
…einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe. Regeln über die Vermögensverwendung bei Wegfall des begünstigten Zwecks enthalten die dem BFG vorliegenden Statuten nicht. Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 23 Abs 1 KStG 1988 ist bei Körperschaften iSd…
…Mitteln der Zweckverfolgung Einnahmen aus der Veranstaltung von Kursen (Eishockeycamps) nicht erwähnt (BVE vom 5.10.2020). Die Auflösungsbestimmung in § 16 sei mangelhaft, da sie keine Regelung für den Wegfall des begünstigten Zwecks enthalte; es fehle die Auflage zur Verwendung des Vermögens für Zwecke iSd…
…Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall des begünstigten Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für die in der Rechtsgrundlage angeführten begünstigten Zwecke verwendet werden. ……
…später für nicht begünstigte Zwecke verwendet wird. Diese Zweckwidmung des Vermögens hat gemäß § 41 Abs 2 BAO in der Rechtsgrundlage der Körperschaft zu erfolgen (VwGH 29.7.2010, 2007/15/0137). Da nur die Auflösung und der Wegfall des Vereinszweckes in der vorliegenden Satzung enthalten…
…oder kirchlichen Zwecken in der Gemeinde PLZ Ort ansässigen Vereinen zu verwenden. Sollte das im Zeitpunkt der durch die Auflösung des Vereins oder den Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks nötigen Vermögensabwicklung nicht möglich sein, ist das verbleibende Vereinsvermögen anderen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gemäß…
…zur Übernahme des ganzen Anteils im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile berechtigt. 2) Im Falle der Liquidation der Gesellschaft ist in Ermangelung eines anders lautenden Beschlusses der Gesellschafter der zuletzt bestellte Geschäftsführer Liquidator. 3) Bei Auflösung oder Liquidation der Gesellschaft oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Zwecks…
…der BAO geforderte eindeutige Umschreibung des gemeinnützigen Zwecks noch eine (ausreichende) Bezeichnung der Mittel zur Verfolgung dieses (nicht definierten) gemeinnützigen Gesellschaftszwecks vor. Dh es geht aus der Satzung weder hervor, worin die Gemeinnützigkeit bestehen soll und ob neben der gemeinnützigen Tätigkeit eine andere, nicht begünstigte…
…zu tragen hat. (3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigen Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der § 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden, wobei des Vereinsvermögen möglichst an einer Einrichtung mit gleichen zielen übertragen werden…
…später für nicht begünstigte Zwecke verwendet wird. Diese Zweckwidmung des Vermögens hat gemäß § 41 Abs 2 BAO in der Rechtsgrundlage der Körperschaft zu erfolgen (VwGH 29.7.2010, 2007/15/0137). Da nur die Auflösung und der Wegfall des Vereinszweckes in der vorliegenden Satzung enthalten…
…Eintrittswerber vorzulegenden Beitrittserklärung der Vorstand mit 2/3 Mehrheit. § 14 der Satzung bestimmt, dass bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 34ff Bundesabgabenordnung zu verwenden. Der Bf ist Eigentümer der…
…bezieht sich dabei insbesondere auf Werte des Verhaltens, die ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft fördern oder sichern (vgl. Seer in Tipke/Kruse, AO, Stand Jänner 2016, § 52 Rz 6). Gemäß § 34 Abs. 1 BAO müssen die begünstigten Zwecke durch die Körperschaft aber auch selbst…
…Aufhebung der Körperschaft oder des Wegfalles des bisherigen Zweckes. Die in der Ordnung in § 1 Abs. 3 enthaltene Vermögensbindung bezieht sich lediglich auf den Fall der Auflösung der Bf. Dadurch wurde nicht für sämtliche Fälle eines Vermögensübergangs und Erhaltung des Vermögens für begünstigte Zwecke iSd …
…Wegfalles des bisherigen (begünstigten) Zweckes ist eine satzungsmäßige Vermögensbindung vorzusehen. Bereits die Nichterfüllung dieser Voraussetzung für die Gewährung von abgabenrechtlichen Begünstigungen (hier: § 10 Abs. 2 Z 7 UStG 1994) hat die Nichtgewährung der Begünstigung zur Folge. U.a. dies wurde bereits in der Berufungsentscheidung des…
…e) Bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall des begünstigten Zweckes darf das Vermögen der Körperschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für die in der Rechtsgrundlage angeführten begünstigten Zwecke gemäß Abs…
…behördlichen Auflösung sowie bei Wegfall der bisherigen (begünstigten) Zwecke eine Verwendung des Vereinsvermögens für begünstigte Zwecke explizit festlegen (siehe dazu VwGH 29.7.2010, 2007/15/0137). Damit wird den in § 39 Z 5 BAO normierten Erfordernissen, die eine zukünftige Sicherstellung des sich auf Grund…
…sich unter § 15 Abs 3 der ursprünglichen (im beschwerdegegenständlichen Zeitraum gültigen) Statuten folgender Passus: „Ein verbleibendes Vereinsvermögen, das bei der Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks besteht, fällt an „Ärzte ohne Grenzen“ zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 ff…
…sich unter § 15 Abs 3 der ursprünglichen (im beschwerdegegenständlichen Zeitraum gültigen) Statuten folgender Passus: „Ein verbleibendes Vereinsvermögen, das bei der Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks besteht, fällt an „Ärzte ohne Grenzen“ zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke iSd §§ 34 ff…
…Wie bereits oben unter Punkt 1.2. dargestellt, setzte die Beschwerdeführerin den Betrieb des X fort. Die Beschwerdeführerin wurde dadurch die Erfüllungsgehilfin des Y. Gemäß § 34 Abs. 1 BAO müssen die begünstigten Zwecke grundsätzlich durch die Körperschaft selbst und unmittelbar gefördert werden. Nach § 40 Abs…