…einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1 500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden...“ Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt (hier Anspruchsvoraussetzung iSd § 2 Abs 1 lit…
…2 FLAG 1967: Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat…
…somit alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe gegeben. Durch den Wechsel zum Studium der Rechtswissenschaften wurde meinem Sohn kein Aufschub für den Heeresdienst mehr gewährt und wurde er daher am 5. September 2016 zum Bundesheer eingezogen. Dieser Umstand, der den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen zur…
…FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. § 5 Abs. 1 FLAG 1967 normiert (Rechtslage 2018):…
…dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei der Prüfung der Einkommensgrenze des § 5 Abs 1 FLAG 1967 eine ex…
…Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung…
…Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung…
…Bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen hätte das entsprechende Formular ausgefüllt beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Auch wenn die Familienbeihilfe bereits auf das Konto des Kindesvaters überwiesen worden sei, sei dennoch die Bf die Anspruchsberechtigte der Familienbeihilfe gewesen und die Familienbeihilfe auch bei dieser zurückzufordern. Daraufhin brachte…
…I Nr. 109/2020 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von € 15.000,00 in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes…
…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Ordnungsbegriff ***1***, betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für das am ***x.5.1998*** geborene Kind ***K*** 1) über die Beschwerde vom 5. September 2022 gegen die Mitteilung des ***FA*** vom 25. August 2022 über den Wegfall des Anspruches auf…
…2018). Der Wegfall der Familienbeihilfe für A ab März 2018 sowie das Wiederaufleben ab September 2018 war daher rechtens und es war wie im Spruch zu entscheiden. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…jetzt kommuniziert wurde, dass die vermeintliche Rechtslage in Österreich einen Wegfall meiner Familienbeihilfe durch Eheschließung verursache. Ich habe zu jeder Zeit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Da jedoch Sie diejenigen sind, die das fristgerechte Einstellen der Zahlungen an mich versäumt haben, stelle ich hiermit…
…Der Beihilfenanspruch endet nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen und nicht durch Ablauf des auf einer "Mitteilung" genannten Zeitraums. Gemäß § 25 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, verpflichtet, Tatsachen, die bewirken, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt…
…lautet: "[…] (2) Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. […]" § 15 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: "…
…der COVID-19-Krise. 4. Nach § 5 Abs. 1 FLAG 1967 idF BGBl. I Nr. 109/2020 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von € 15.000,00 in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der…
…Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt" und bestimmt sich daher nach dem jeweiligen Kalendermonat. Daraus kann geschlossen werden, dass der Anspruch auf Rückforderung von Familienbeihilfe korrespondierend hierzu ebenfalls mit Beginn des Monats entsteht…
…Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung…
…Rechtsansprüche abgeleitet werden. Eine "Mitteilung" kann somit auch einer Rückforderung bezogener Familienbeihilfe nicht entgegenstehen. Der Beihilfenanspruch endet nach § 10 Abs 2 FLAG 1967 bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen und nicht durch Ablauf der auf einer "Mitteilung" genannten Zeitraumes. (Vgl UFS 13.06.2013, RV/1047-W…
…2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat…
…wird. Nach § 5 Abs 1 FLAG 1967 in der für die Streitjahre gültigen Fassung führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von € 10.000,00 in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das…