…10 Abs. 2 Familienlastenausgleichsgesetz(FLAG) 1967 erlischt der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Personen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, sind gemäß § 25 FLAG 1967 verpflichtet, Tatsachen, die bewirken, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt, zu…
…Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Ein "Fortdauern" des Anspruchs auf Familienbeihilfe, falls die Voraussetzungen dafür zu einem bestimmten Zeitpunkt gegeben waren, ist dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 fremd. Mit dem Argument, die im September geleisteten - von der Bw. selbst als…
…1967 wird Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat nach § 26 Abs…
…einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1 500 Echtstunden zu betragen hat und diesem Arbeitspensum 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden...“ Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt (hier Anspruchsvoraussetzung iSd § 2 Abs 1 lit…
…2 FLAG 1967: Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 hat…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Wohnort, Straße, vertreten durch die Kanzleigemeinschaft Vill - Penz - Rupp, Rechtsanwaltskanzlei, 6020 Innsbruck, Anichstraße 5a/III, vom 21. Mai 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes [FA] vom 21. April 2006 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen…
…somit alle Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe gegeben. Durch den Wechsel zum Studium der Rechtswissenschaften wurde meinem Sohn kein Aufschub für den Heeresdienst mehr gewährt und wurde er daher am 5. September 2016 zum Bundesheer eingezogen. Dieser Umstand, der den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen zur…
…FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. § 5 Abs. 1 FLAG 1967 normiert (Rechtslage 2018):…
…dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei der Prüfung der Einkommensgrenze des § 5 Abs 1 FLAG 1967 eine ex…
…Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung…
…Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung…
…Nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird Familienbeihilfe von Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Gem. § 11 Abs. 2 FLAG…
…Bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen hätte das entsprechende Formular ausgefüllt beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Auch wenn die Familienbeihilfe bereits auf das Konto des Kindesvaters überwiesen worden sei, sei dennoch die Bf die Anspruchsberechtigte der Familienbeihilfe gewesen und die Familienbeihilfe auch bei dieser zurückzufordern. Daraufhin brachte…
…I Nr. 109/2020 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von € 15.000,00 in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Übersteigt das zu versteuernde Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes…
…Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Ordnungsbegriff ***1***, betreffend Gewährung von Familienbeihilfe für das am ***x.5.1998*** geborene Kind ***K*** 1) über die Beschwerde vom 5. September 2022 gegen die Mitteilung des ***FA*** vom 25. August 2022 über den Wegfall des Anspruches auf…
…2018). Der Wegfall der Familienbeihilfe für A ab März 2018 sowie das Wiederaufleben ab September 2018 war daher rechtens und es war wie im Spruch zu entscheiden. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…jetzt kommuniziert wurde, dass die vermeintliche Rechtslage in Österreich einen Wegfall meiner Familienbeihilfe durch Eheschließung verursache. Ich habe zu jeder Zeit nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Da jedoch Sie diejenigen sind, die das fristgerechte Einstellen der Zahlungen an mich versäumt haben, stelle ich hiermit…
…Der Beihilfenanspruch endet nach § 10 Abs. 2 FLAG 1967 bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen und nicht durch Ablauf des auf einer "Mitteilung" genannten Zeitraums. Gemäß § 25 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) sind Personen, denen Familienbeihilfe gewährt wird, verpflichtet, Tatsachen, die bewirken, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt…
…lautet: "[…] (2) Die Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. […]" § 15 Abs. 1 FLAG 1967 lautet: "…
…der COVID-19-Krise. 4. Nach § 5 Abs. 1 FLAG 1967 idF BGBl. I Nr. 109/2020 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einem Betrag von € 15.000,00 in einem Kalenderjahr nicht zum Wegfall der…