…in der Folge: öKommanditgesellschaft). In der Einkommensteuererklärung 2004 wurde aus dieser Beteiligung (in der Folge: öKommanditbeteiligung) ein Gewinnanteil von EUR 773.307,33 erklärt und unter der Kennzahl 346 ein IFB-Wartetastenverlust von EUR 598.661,14 sowie unter der Kennzahl 462 ein Verlustabzug gemäß …
…II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Betriebsprüfung bei der Beschwerdeführerin (Bf) wurde seitens der belangten Behörde festgestellt, die gewählte Konstruktion falle unter die Wartetastenregelung des § 2 Abs 2a EStG. Begründend…
…ab Änderung der Bewirtschaftung, die zu steuerlich beachtlichen Einkünften führe, als eine Art "Wartetastenverluste sui generis" mit positiven Einkünften gegenverrechnet werden könnten. Seitens der Vertreter des Bf's wurde darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Fall verschiedene Unwägbarkeiten zum negativen Ergebnis geführt hätten, angefangen beim Inserat…
…Aufgrund des Verlustverwertungsverbotes des § 2 Abs. 2a EStG hätte ein ausgewiesener Verlust aus der Beteiligung auf die Wartetaste gelegt werden müssen. Der Umstand der Bewerbung der Beteiligungsmöglichkeit als steuerlicher Vorteil hätte entsprechend offengelegt werden müssen. Nach den Ergebnissen der Betriebsprüfung sei eine derartige Offenlegung jedoch…
…dass diese Werbungskosten als sog. Wartetastenverluste zu behandeln sind. Solche sind in nachfolgenden Veranlagungszeiträumen mit damit im Zusammenhang stehenden positiven Einkünften (frühestmöglich) zu verrechnen. Vom steuerlichen Vertreter wurden im Prüfungszeitraum folgende Werbungskosten in Verbindung mit dem angeführten Rentenmodell geltend gemacht: | 2012 | € 13…
…Ferner sei zu erwähnen, dass die Wartetastenverluste (IFB) der Jahre 1998 und 1999 in Höhe von gesamt 3.876,74 € im Gewinnjahr 2005 nicht zur Gänze verbraucht worden seien. Es wäre noch ein Betrag von 1.114,94 € zu berücksichtigen. Aus der übermittelten…
…das U Signal gesetzt worden. Nachdem die Umsatzsteuererklärung bereits länger eingebracht war und wir natürlich auf das Geld warten, da die Investitionen im Betrieb derzeit auf Wartetaste sind, hat meine Bilanzbuchhalterin BIBU von der Kanzlei STB telefonisch nachgefragt. Es wurde mitgeteilt, dass bei einem so…
…das ***3***-Stipendium als Spenden anzuerkennen seien. Bei der vom Bf. ausgeübten Erfindertätigkeit handle es sich nach Ansicht der belangten Behörde um selbständige Einkünfte. Die erzielten Verluste würden der Wartetastenregelung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 unterliegen und könnten mit anderen Einkünften, sohin den Emeritenbezügen…
…so sind die Verluste aus der Bewirtschaftung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern entstanden. Es ist für die Amtspartei in keiner Weise einsichtig, weshalb in diesem Fall von der Wartetastenregelung des § 2 Abs. 2a EStG nicht Gebrauch gemacht werden dürfte." Damit geht auch das Finanzamt unmissverständlich von einer…
…können die beantragten Werbungskosten bzw. der dadurch entstandene Verlust in Höhe von 14.142,11 keine Anerkennung finden. Sie stellen vielmehr ihrer Art nach gleichsam Wartetastenwerbungskosten dar. Erst wenn die Rentenzahlungen nach Übersteigen des kapitalisierten Wertes der Rentenverpflichtung den Steuertatbestand nach § 29 Z 1 ESTG…
…von Wirtschaftsgütern gelegen ist (=branchenbezogenes Verlustausgleichsverbot). Verluste aus solchen negativen Einkünften sind in den Folgejahren mit positiven Einkünften frühestmöglich zu verrechnen. Der Unternehmensschwerpunkt beim Herstellen und Verwerten von Patenten liegt im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter, weswegen für Verluste aus dieser Tätigkeit die „Wartetastenregelung“ des § 2 Abs…
…willkürlich lediglich die Jahre 2006 bis 2008 berichtigt und daraus Steuernachzahlungen einfordert, wenn die in eventu vorangegangenen Jahre Verluste ausweisen würden, die meine Steuerzahlungen entsprechend mindern müssen (Da bei der [KEG] Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung also auch Wartetastenverluste!!)." Mit im Wesentlichen identen Berufungsvorentscheidungen vom…
…Diese Tatsache dem Verlustverwertungsverbot des § 2 (2a) EStG 1988, wonach der ausgewiesene Verlust auf die Wartetaste zu legen ist. Die Tatsache der Bewerbung des steuerlichen Vorteils ist ein für die Abgabenerhebung bedeutsamer Umstand und war entsprechend offen zu legen. b) Hinterzogene Abgabe Der Abgabenhinterziehung gern. …
…2 Abs. 2a EStG 1988, wonach der ausgewiesene Verlust auf die Wartetaste zu legen sei. Die Tatsache der Bewerbung des steuerlichen Vorteils sei ein für die Abgabenerhebung bedeutsamer Umstand und demgemäß entsprechend offenzulegen gewesen. 1.3 hinterzogene Abgabe: Der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG…
…dem Verlustverwertungsverbot des § 2 (2a) EStG 1988, wonach der ausgewiesene Verlust auf die Wartetaste zu legen ist. Die Tatsache der Bewerbung des steuerlichen Vorteils ist ein für die Abgabenerhebung bedeutsamer Umstand und war entsprechend offen zu legen. b) Hinterzogene Abgabe Der Abgabenhinterziehung gem. § 33 (1…
…Verlustausgleich für die Jahre 2009 - 2011 beantragt habe. Ein Verlustvortrag für Kapitaleinkünfte ist zwar gesetzlich nicht vorgesehen, wäre aber bei verfassungskonformer Gesetzeslage zumindest im Sinne eines Wartetastenverlustes notwendig, sofern ein Verlustausgleich mit anderen Einkunftsarten nicht durchgeführt werden kann, was allerdings von meiner Seite bestritten wird…
…dem Verlustverwertungsverbot des § 2 (2a) EStG 1988, wonach der ausgewiesene Verlust auf die Wartetaste zu legen ist. Die Tatsache der Bewerbung des steuerlichen Vorteils ist ein für die Abgabenerhebung bedeutsamer Umstand und war entsprechend offen zu legen. b) Hinterzogene Abgaben Der Abgabenhinterziehung gem. § 33 (1…
…In folgender Aufstellung wird die kumulierte Wartetaste aufgrund der erklärten Überschüsse/Fehlbeträge aufgezeigt: | Jahr | Einkünfte aus GW erklärt | Wartetaste kumuliert | 2006 | -1.828.215,35 | -1.828.215,35 | 2007 | -56.230,71 | -1.884.446…
…dem Verlustverwertungsverbot des § 2 (2a) EStG 1988, wonach der ausgewiesene Verlust auf die Wartetaste zu legen ist. Die Tatsache der Bewertung des steuerlichen Vorteils ist ein für die Abgabenerhebung bedeutsamer Umstand und war entsprechend offen zu legen. b) Hinterzogene Abgabe Der Abgabenhinterziehung gem. § 33 (1…
…dem Verlustverwertungsverbot des § 2 (2a) EStG 1988, wonach der ausgewiesene Verlust auf die Wartetaste zu legen ist. Die Tatsache der Bewerbung des steuerlichen Vorteils ist ein für die Abgabenerhebung bedeutsamer Umstand und war entsprechend offen zu legen. b) Hinterzogene Abgaben Der Abgabenhinterziehung gem. § 33 (1…