…7.2024 hat das FA die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist die steuerrechtliche Würdigung der Kosten für ein Hörgerät iHv EUR 3.369,00. Der zugrunde liegende Sachverhalt ist zwischen den Verfahrensparteien unstrittig. Beweis wurde erhoben durch…
…der zweiten Lieferung, hat nach Ansicht des EuGH 16.12.2010, Rs C-430/09 "Euro Tyre Holding BV" (Rn 27) in Ansehung einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu erfolgen. Insbesondere hängt die Zuordnung nach Ansicht des EuGH 27. 9.2012, C-587…
…der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen. Mangels Vorliegen eines Wiederaufnahmegrundes gemäß § 303 BAO war…
…herausgestellt, dass die steuerfreie Verwendung von Gasöl für Heizzwecke auf der Bunkerstation "B" dort allgemein bekannt war und der nunmehrigen Abgabenvorschreibung eine geänderte rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch die Abgabenbehörde infolge eines Wechsels des zuständigen Sachbearbeiters zugrunde liegt. Keine Wiederaufnahmsgründe (keine Tatsachen) sind laut Ritz…
…al., § 303 BAO, Anm. 14 mit Verweis auf VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058 und VwGH 26.11.2015, Ro 2014/15/0035) Die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes ist keine Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO nF (bzw. iSd § 303 Abs…
…Bodenwerten) des zuständigen Lagefinanzamtes zum Zweck der amtswegigen Bemessung und Vorschreibung der Grunderwerbsteuer offen gelegt wurden. Das Finanzamt hat daraufhin in Würdigung des Sachverhaltes zum Rechtsvorgang "Realteilung vom 27.5.2014 mit B u. a." – wie aus dem Grunderwerbsteuerbescheid vom 12.11.2014 hervorgeht - befunden…
…Sachverhaltsfeststellungen gelangte die erkennende Richterin zur Ansicht, dass die beschwerdeführende Partei jedenfalls in der ersten Jahreshälfte 2018 übersiedelt ist und eine private Nutzung der Wohnung in der ***StraßeVermietung*** in der zweiten Jahreshälfte 2018 auszuschließen ist. Hinsichtlich der Würdigung des vorgelegten Sachverständigengutachtens von Bmst. Dipl.-Ing…
Gemäß § 3. Abs. 1 der GrundanteilV 2016 ist der auszuscheidende Anteil des Grund und Bodens nicht nach § 2 pauschal zu ermitteln, wenn er nachgewiesen wird. Der Nachweis kann beispielsweise durch ein Gutachten eines Sachverständigen erbracht werden. Ein vorgelegtes Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung der Behörde…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Maßgeblich war die im Einzelfall relevante Würdigung des Parteienvorbringens und der vorgelegten Beweismittel in Zusammenhalt mit den durchgeführten Erhebungen zum Sachverhalt, dh…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache C, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 19. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe…
1. Vorbehaltlich der Artikel 16, 18 und 19 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, dass die Arbeit in dem anderen Vertragstaat ausgeübt wird. Wird die…
…besteht. Nur auf diese Weise kann festgestellt werden, ob der Wiederaufnahmegrund die neue Rechtsbeurteilung - hier die Feststellung einer unselbständigen Nebenleistung und die Anwendung des Normalsteuersatzes - trägt oder ob die Abweichung ausschließlich auf einer Änderung der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts beruht. Liegt kein kausaler Zusammenhang vor…
Die Zutrittsorganisation ist zwar kontrolliert ausgestaltet; eine faktisch strikte Trennung der Nutzbarkeit beider Bereiche wird dadurch jedoch nicht erreicht, sodass eine echte Trennbarkeit der Leistungen zu verneinen ist. Die Möglichkeit, bei Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Nutzung eine Nachverrechnung vorzunehmen oder ein höherwertiges Abonnement anzubieten, zeigt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch August Proßegger, Fichtenweg 3/1, 5122 Hochburg-Ach, über 1. die Beschwerde vom 3. August 2020 gegen den Bescheid des…
…15/0108). Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung des offengelegt gewesenen Sachverhaltes oder einer fehlerhaften rechtlichen Beurteilung - gleichgültig durch welche Umstände veranlasst - lassen sich bei unveränderter Tatsachenlage nicht nachträglich im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens beseitigen (VwGH 19.11.1998, 96/15…
…Geschäftsherrin Gesellschaft m.b.H. und Mitgesellschafter erfolgt ist, weil der Bf. in der Einkünfteverteilung des letztgenannten „Bescheides“ nicht enthalten war. Rechtliche Würdigung: Durch das FVwGG 2012 (BGBl. I 14/2013) wurden mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2014 die Regelungen für die beantragte Verfahrenswiederaufnahme, insb…
…weiter untersucht werden: Die im Wiederaufnahmsantrag vom Juli 2008 als Wiederaufnahmsgrund und als neu hervorgekommene Tatsache geltend gemachte „Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid“ ist iSd § 303 BAO keine „Tatsache“, sondern das Ergebnis einer rechtlichen Würdigung. Denn nach der Rsp des VwGH (vgl. Zitate bei Ritz…
…dient eine Wiederaufnahme des Verfahrens aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185). Aus den vorgenannten Gründen sind die Bescheide betreffend die Wiederaufnahmen der Verfahren in rechtswidriger Weise ergangen und mussten…
…Verfahrens gemäß § 303 Bundesabgabenordnung wird gestellt, da als Konsequenz einer vollständigen und korrekten Würdigung des Sachverhaltes (Punkte 1 bis 6 oben) die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an der Liegenschaft Ort/ Ort2 wie schon vor dem 31. Dezember 2013 auch weiterhin an Herrn Name, zu erfolgen…
…14/0104; VwGH 17.12.2008, 2006/13/0114; VwGH 28.02.2012, 2008/15/0005). Mit der bloßen (jegliche sachverhaltsmäßige Vergleichsgrundlagen vermissen lassenden) Würdigung, dass der Geschäftsführerbezug keinem Fremdvergleich standhalte, werden keine Umstände dargetan, die als Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen wären. Der Umstand…