…andererseits erfolgte im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung seiner verstorbenen Ehefrau mit ***Zx***2.2012 eine Erbsentschlagungserklärung und Übertragung von zwei Liegenschaften auf die erbliche Tochter. Grundsätzlich führen bloße Vermögensumschichtungen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung (zB VwGH 25.9.1985, 84/13/0113; VwGH 10.9.1998…
…nicht, die in Frage kommenden Fahrzeuge für ihre Wohnzwecke zu verwenden - solches ist der Aktenlage nicht zu entnehmen und wurde auch nicht behauptet -, unterliegen sie nicht dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Schutz des Hausrechtes (z.B. VfGH 21.9.1984, B 607/80), es sei denn, das…
…nicht, die in Frage kommenden Fahrzeuge für ihre Wohnzwecke zu verwenden - solches ist der Aktenlage nicht zu entnehmen und wurde auch nicht behauptet -, unterliegen sie nicht dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Schutz des Hausrechtes (z.B. VfGH 21.9.1984, B 607/80), es sei denn, das…
…sind und lediglich zur Begründung der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen eine grobe Schätzung aufgrund bestimmter erschließbarer Faktoren vorgenommen werden kann: Der genaue Betrag der Abgabenhinterziehungen kann ja typischerweise erst im Laufe des Finanzstrafverfahrens ermittelt werden (vgl. VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 1.10…
…Begräbniskosten insoweit keine außergewöhnliche Belastung darstellen, als sie in den Nachlassaktiva Deckung finden (vgl. VwGH 25.9.1984, 84/14/0040; VwGH 27.9.1995, 92/13/0261). Im gegenständlichen Fall wurde von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs nicht abgewichen bzw. ergeben sich die Rechtsfolgen unmittelbar…
…Grabmals können insoweit eine außergewöhnliche Belastung sein, als sie durch das zum Verkehrswert bewertete Nachlassvermögen nicht gedeckt sind (vgl. VwGH 25.9.1984, 84/14/0040; 27.9.1995, 92/13/0261). Wie das Finanzamt bereits zutreffend ausgeführt hat, gehören Begräbniskosten zu den bevorrechteten Nachlassverbindlichkeiten…
…zu diesem Zweck mit den Verkehrswerten zu bewerten ist (VwGH 25.9.1984, 84/14/0040). Eine Verpflichtung des Erben, für diese Kosten aus eigenem aufzukommen, kann daher nur in Betracht kommen, wenn kein für diesen Zweck ausreichendes Nachlassvermögen vorhanden ist (VwGH 27.9.1995…
…EStG § 34 Anm 78 Stichwort "Begräbniskosten"). Darauf hat bereits die belangte Behörde mehrfach hingewiesen. Die (wesentlich unter dem Verkehrswert liegenden) Einheitswerte von Liegenschaften sind - anders als früher bei der Erbschaftsteuer - nicht maßgeblich (VwGH 25. 9. 1984, 84/14/0040; BFG 10.1.2022, RV/7101802…
…Nachlassverbindlichkeiten (§ 549 ABGB) zählen würden und somit vorrangig aus vorhandenen Aktiva zu begleichen seien, Begräbniskosten seien daher insoweit keine außergewöhnliche Belastung, als sie aus dem Nachlassvermögen gedeckt werden könnten (VwGH 25.9.1984, 84/14/0040). Es werde beantragt, die Beschwerde abzuweisen. II. Das Bundesfinanzgericht…
…Es liegt allerdings geradezu im Wesen der Schätzung, dass die auf diese Weise zu ermittelnden Größen die tatsächlich erzielten Ergebnisse nur bis zu einem mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad erreichen können (vgl VwGH 5.11.1991, 91/14/0049; 19.9.1984, 84/13/0021)…
…Judikatur im Falle des Kaufes verschiedener Grundstücke zu einem Gesamtkaufpreis die Anschaffungskosten für die einzelnen Grundstücke nach dem Verhältnis der Verkehrswerte zu ermitteln (VwGH 31.05.2000, 97/13/0223). Maßgeblich dafür ist das Verhältnis der Verkehrswerte im Zeitpunkt des Erwerbes (VwGH 25.9.1984…
…vgl. VwGH 25.9.1984, 84/14/0040; VwGH 27.9.95, 92/13/0261; BFG 25.8.17, RV/2100553/2016; BFG 14.8.2019, RV/1100409/2014; Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 34 Anm 78 Stichwort: "Begräbniskosten" (Stand 1.9.2013, rdb…
…die Bezahlung von Begräbniskosten eine "Belastung" eingetreten ist, deren wirtschaftliche Werte (Verkehrswerte) und nicht die Einheitswerte zu Grunde gelegt werden (vgl. VwGH 25.9.1984, 84/14/0040). Der Beschwerde konnte somit kein Erfolg beschieden sein. IV. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes…
…§ 17 EStG 1988 Tz 6, und das dort zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes VwGH 25.9.1984, 84/14/0009). Die Zahlung der Betriebsratsumlage findet ihre Ursachen in der Arbeitnehmereigenschaft einerseits und im Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses der Betriebs(Gruppen)-versammlung andererseits. Damit steht aber die…
…vgl. VwGH 5.6.2003, 99/15/0111). Begräbniskosten einschließlich der Kosten für die Errichtung eines Grabmals können insoweit eine außergewöhnliche Belastung sein, als sie durch das zum Verkehrswert bewertete Nachlassvermögen nicht gedeckt sind (vgl. VwGH 25.9.1984, 84/14/0040; 27.9.1995…
…gelten uneingeschränkt auch für das Steuerrecht. Es gelten die allgemeinen von der Lehre und Rechtsprechung entwickelten Auslegungsmethoden, wie sie vor allem in § 6 und 7 ABGB ihren gesetzlichen Niederschlag gefunden haben (vgl VwGH 25.9.1984, 83/14/215, 222). Die Judikatur geht ganz allgemein…
…Partei (VwGH 20.9.1984, 82/16/0105, VwGH 16.10.1986, 85/16/0102, 0103, VwGH 2.7.1987, 87/16/0052) und Zweckmäßigkeit als Angemessenheit in Bezug auf das öffentliche Interesse zu verstehen (VwGH 2.7.1987, 87/16/0052, VwGH 26.6…
…das erworbene Vermögen übersteigt (Hinweis VwGH 25.9.1984, 84/14/0040). Eine außergewöhnliche "Belastung" nach § 34 Abs. 1 EStG muss sich auf das Einkommen beziehen, zumal nur dann eine Auswirkung auf die (einkommensbezogene) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteht (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 9 zu …
…sind und lediglich zur Begründung der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen eine grobe Schätzung aufgrund bestimmter erschließbarer Faktoren vorgenommen werden kann: Der genaue Betrag der Abgabenhinterziehungen kann ja typischerweise erst im Laufe des Finanzstrafverfahrens ermittelt werden (vgl. VwGH 25.9.2001, 98/14/0182). 3.3…
…ob durch die Bezahlung von Pflegekosten eine Belastung eingetreten ist, sind übergebene Grundstücke mit ihren wirtschaftlichen Werten (Verkehrswerten) anzusetzen (VwGH 25.9.1984, 84/14/0040). Im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen und der Erbringung von Pflegeleistungen für die Eltern ist aber nicht nur…